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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2587
BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
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Weitergeleitetes Schutzgeld

§§ 263, 253 StGB, Abgrenzung Erpressung - Betrug, In-Aussicht-Stellen

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erpressung nach § 253 StGB - Abgrenzung Warnung und Drohung

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 435
  • StV 1996, 482
  • wistra 1996, 231
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden, daß der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; BGHR StGB § 253 I Drohung 3).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 218/90

    Unterlassene Feststellung einer erpresserischen Absicht

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden, daß der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; BGHR StGB § 253 I Drohung 3).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    Denn nicht anders als im Fall des § 240 StGB (vgl. dazu BTDrucks. 18/9097 S. 26) ist auch hier die bloße Warnung vor einem durch Dritte drohenden Übel, dessen Eintritt der Täter aus der Sicht des Erklärungsempfängers nicht beeinflussen kann - hier die vorgespiegelten Repressalien der "Japaner' gegenüber der Nebenklägerin selbst, sowie gegenüber "B.' und "S.' - keine Drohung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1996 - 3 StR 59/96, NStZ 1996, 435; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 (jeweils zu § 253 StGB); Eschelbach in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 74; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 177 Rn. 54).
  • BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06

    Erpressung (Drohung); Betrug; Strafzumessung

    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

    Der Angeklagte war nicht Herr des Geschehens, weder tatsächlich noch nach den Befürchtungen der Bedrohten (vgl. hierzu BGHSt 31, 195, 201; NStZ 1996, 435).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 570/98

    Abgrenzung zwischen Drohung und bloßer Täuschung in Bereicherungsabsicht

    Das unterscheidet den Fall, - von BGHSt 7, 197, wo die Angeklagte in der Rolle einer Hilfesuchenden nur durch die Vorspiegelung, sie selbst werde erpreßt, Geld erlangen wollte; - und von BGH StV 1996, 482, wo der Täter Geld verlangte und vorspiegelte, zur Abwendung von Gefahren für das Opfer selbst Geld gezahlt zu haben und nur im Interesse des Opfers zu handeln, um Übel von diesem abzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2002 - 2a Ss 300/01

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Erpressung; Betrug

    Eine Drohung liegt damit nicht vor (vgl. BGH StV 1996, 482 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3730
BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96 (https://dejure.org/1996,3730)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1996 - 5 StR 73/96 (https://dejure.org/1996,3730)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1996 - 5 StR 73/96 (https://dejure.org/1996,3730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • wistra 1996, 231
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.09.1995 - 5 StR 197/95

    Hinterziehung verschiedener Steuern - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Zwischen der tateinheitlich begangenen Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits für die Jahre 1990, 1991 und 1992 wird jeweils Tateinheit dadurch hergestellt, daß die entsprechenden Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden (vgl. UA S. 4) und in den für die Steuerhinterziehung entscheidenen Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH wistra 1993, 222; BGH wistra 1996, 62).

    Es obliegt dem Tatrichter, unter Berücksichtigung der geringeren Anzahl von Einzeltaten und Einzelstrafen eine erneute Abwägung vorzunehmen und eine neue Gesamtstrafe festzusetzen (vgl. BGH wistra 1996, 62).

  • BGH, 21.09.1994 - 5 StR 114/94

    Einkommensteuerhinterziehung - Umsatzsteuerhinterziehung - Tateinheit -

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Zwischen der tateinheitlich begangenen Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits für die Jahre 1990, 1991 und 1992 wird jeweils Tateinheit dadurch hergestellt, daß die entsprechenden Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden (vgl. UA S. 4) und in den für die Steuerhinterziehung entscheidenen Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH wistra 1993, 222; BGH wistra 1996, 62).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 134/93

    Geständnis - Abgabe - Umsatzsteuerererklärung - Einkommensteuerererklärung -

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Zwischen der tateinheitlich begangenen Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits für die Jahre 1990, 1991 und 1992 wird jeweils Tateinheit dadurch hergestellt, daß die entsprechenden Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden (vgl. UA S. 4) und in den für die Steuerhinterziehung entscheidenen Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH wistra 1993, 222; BGH wistra 1996, 62).
  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Zwischen der tateinheitlich begangenen Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits für die Jahre 1990, 1991 und 1992 wird jeweils Tateinheit dadurch hergestellt, daß die entsprechenden Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden (vgl. UA S. 4) und in den für die Steuerhinterziehung entscheidenen Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH wistra 1993, 222; BGH wistra 1996, 62).
  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Zwischen der tateinheitlich begangenen Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits für die Jahre 1990, 1991 und 1992 wird jeweils Tateinheit dadurch hergestellt, daß die entsprechenden Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden (vgl. UA S. 4) und in den für die Steuerhinterziehung entscheidenen Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH wistra 1993, 222; BGH wistra 1996, 62).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94

    Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung -

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231 und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294; Urteile vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NStZ-RR 2005, 53, 56 und vom 24. November 2004 - 5 StR 220/04, NStZ 2005, 516).

    Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne dieser Rechtsprechung liegen häufig im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231); denn hier werden übereinstimmende unrichtige Angaben regelmäßig deshalb abgegeben, weil der Täter sich bei unterschiedlichen Angaben über die steuerlich erheblichen Tatsachen in den verschiedenen Steuererklärungen, die letztlich jeweils denselben Lebenssachverhalt betreffen, einem erhöhten Entdeckungsrisiko aussetzen würde (BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231).

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Hinterziehung mehrerer Steuerarten);

    b) Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne dieser Rechtsprechung können beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 StR 197/95, wistra 1996, 62) oder im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231) vorliegen.

    Denn hier werden übereinstimmende unrichtige Angaben regelmäßig deshalb abgegeben, weil der Täter sich bei unterschiedlichen Angaben über die steuerlich erheblichen Tatsachen in den verschiedenen Steuererklärungen, die letztlich denselben Lebenssachverhalt betreffen, einem erhöhtem Entdeckungsrisiko aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

    Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne dieser Rechtsprechung können beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuerhinterziehung und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGHSt 33, 163, 166; BGH wistra 1996, 62) oder im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH wistra 1996, 231) vorliegen.
  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Maßgeblich ist vielmehr, dass der Angeklagte die unrichtigen Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 1996 mit 1998 zu unterschiedlichen Zeiten gefertigt und sie mit erheblichem zeitlichen Abstand beim Finanzamt eingereicht hat (vgl. dazu z.B. BGH wistra 1996, 231; HFR 1995, 545, wistra 1991, 135 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95   

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https://dejure.org/1996,5138
BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95 (https://dejure.org/1996,5138)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1996 - 4 StR 612/95 (https://dejure.org/1996,5138)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 (https://dejure.org/1996,5138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 536
  • wistra 1996, 231
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95
    Da sie aber auf dem Auftrag des Angeklagten beruhten, werden sie für seine Person zur Tateinheit verbunden (BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH NStZ aaO.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95
    Da sie aber auf dem Auftrag des Angeklagten beruhten, werden sie für seine Person zur Tateinheit verbunden (BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH NStZ aaO.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).
  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95
    Die Vertragsabschlüsse stellten zwar für sich genommen selbständige Handlungen dar, die sich der Angeklagte als mittelbarer Täter (vgl. BGH NStZ 1994, 35) auch zurechnen lassen muß.
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von

    Sollte der den Angeklagten zu machende Vorwurf sich darauf beschränken, daß sie die für die Auftragserteilung zuständigen Mitarbeiter generell (konkludent) zur Erteilung weiterer Aufträge angehalten haben, dann würden sich die als Betrugshandlungen bewerteten Vorgänge in ihrer Person zu einer Handlung verbinden (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 = wistra 1996, 230; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 = wistra 1996, 303; BGHR StGB § 52 Abs. 1 = Handlung dieselbe 26; s. a. BGHSt 40, 218).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

    Da sie aber, soweit sie denselben Lieferanten betreffen, auf jeweils einer Anweisung des Angeklagten beruhen, werden die zum Nachteil derselben Lieferfirma begangenen Taten für seine Person zur Tateinheit verbunden (BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH NStZ aaO.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.; BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95).
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 424/00

    Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft; Tatmehrheit (Anlagebetrug); Betrug;

    Dadurch werden für sie die an sich selbständigen Vertragsabschlüsse zur Tateinheit verbunden (vgl. BGHR § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29, BGH wistra 1996, 230).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).
  • LG Bielefeld, 20.09.1999 - 9 KLs K 2/95
    Wenn eine unmittelbare Beteiligung des Mittäters an zwei betrügerischen Vertragsabschlüssen nicht festgestellt werden kann, stehen die zwei Betrugstaten für den Mittäter im Verhältnis der Tateinheit zueinander; dasselbe gilt, soweit der Mittäter vor den weiteren Vertragsabschlüssen keine weiteren Täuschungshandlungen vorgenommen hat (BGH, wistra 96, 230).
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

    Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 276/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

    Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 277/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

    Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.).
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