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   BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97   

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https://dejure.org/1997,4593
BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97 (https://dejure.org/1997,4593)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1997 - 4St RR 35/97 (https://dejure.org/1997,4593)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1997 - 4St RR 35/97 (https://dejure.org/1997,4593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 53
    Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver Steuervorgänge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 341
  • wistra 1997, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 28.02.1996 - 4St RR 33/96

    Revision gegen den Straffolgenausspruch in einem strafgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
    In der angefochtenen Entscheidung wurde von der Milderungsmöglichkeit des § 46 a StGB Gebrauch gemacht, ohne anzugeben, welche seiner Alternativen angewandt wurde.Die Nachzahlung hinterzogener Steuern stellt keine Wiedergutmachung im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs (§ 46 a Nr. 1 StGB ) dar (BayObLGSt 1996, 18).

    Ein solcher Ausgleich ist aber jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn - wie hier - das geschützte Rechtsgut allein dem Staat bzw. der Allgemeinheit zusteht (BayObLGSt 1996, 18/19 m.w.N.).

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
    Allerdings ist nur eine Tat im sachlichrechtlichen und prozessualen Sinn anzunehmen, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Steuerhinterziehungsversuch durch falsche Angaben gegenüber der Finanzbehörde mit dem Ziel fortsetzt, eine und dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar auch dann, wenn die der ersten Versuchshandlung nachfolgenden Täuschungshandlungen auf einem neuen Entschluß beruhen (BGHSt 36, 105 ; 38, 37).Auf diese Weise ist die Angeklagte jedoch nicht vorgegangen.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
    Allerdings ist nur eine Tat im sachlichrechtlichen und prozessualen Sinn anzunehmen, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Steuerhinterziehungsversuch durch falsche Angaben gegenüber der Finanzbehörde mit dem Ziel fortsetzt, eine und dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar auch dann, wenn die der ersten Versuchshandlung nachfolgenden Täuschungshandlungen auf einem neuen Entschluß beruhen (BGHSt 36, 105 ; 38, 37).Auf diese Weise ist die Angeklagte jedoch nicht vorgegangen.
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
    Falls sich dies in der erneuten Hauptverhandlung bestätigt, ist dieser Zusammenhang bei der Bildung der Gesamtstrafe mildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1992, 225/226; NStZ 1988, 126 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91

    Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
    Falls sich dies in der erneuten Hauptverhandlung bestätigt, ist dieser Zusammenhang bei der Bildung der Gesamtstrafe mildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1992, 225/226; NStZ 1988, 126 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
    Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt nicht (BGH wistra 1995, 308 unter Hinweis auf die BT-Drucks. 12/6853 S. 22 und König/Seitz NStZ 1995, 1).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
    Denn die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt im Bereich der Steuerhinterziehung nicht in Betracht (BGH NJW 1994, 2368 ).Hat die Angeklagte entsprechend den Ausführungen im angefochtenen Urteil jeweils aufgrund selbständiger Tatentschlüsse durch die Eingabe unrichtigen Datenmaterials "Steuererstattungen" erlangt, so wird es sich im Regelfall um rechtlich selbständige Taten handeln.
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
    Nicht zu beanstanden ist die Annahme des Landgerichts, daß die Angeklagte den Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht hat, indem sie durch Eingabe eines fiktiven Steuervorgangs in die EDV-Anlage der Finanzverwaltung einen rechtswidrigen Steuervorteil erlangte (vgl. BFH NJW 1994, 2302 m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH wistra 1998, 64; vgl. auch BGH wistra 1990, 58), der sich der Bundesfinanzhof angeschlossen hat (BFH BStBl II 2006, 356 (= BFHE 211, 19)), verwirklicht ein Finanzbeamter den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wenn er tatsächlich nicht bestehende Steuerschuldverhältnisse fingiert und dadurch nicht gerechtfertigte Steuererstattungen erlangt (vgl. auch BayObLG wistra 1997, 313).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Bei Steuerdelikten, deren geschütztes Rechtsgut allein die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs ist (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5), kommt ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB nicht in Betracht (vgl. BayObLG NJW 1996, 2806 und wistra 1997, 313, 314).
  • FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02

    Keine Steuerhinterziehung bei unberechtigten Steuererstattungen an sich selbst

    Das Bayrische Oberste Landesgericht habe schließlich eine Steuerhinterziehung auch im Falle der Eingabe eines fiktiven Vorgangs in der EDV-Anlage durch einen Finanzbeamten bejaht (Urteil vom 29.04.1997 4 St RR 35/97, NStZ-RR 1997, 341 ).

    Für den Tatbestand der Steuerhinterziehung reicht es damit nicht aus, wenn der Täter unter Ausschaltung anderer Bediensteter der Finanzbehörde die EDV-Anlage dergestalt manipuliert, dass letztendlich unberechtigte Erstattungsbeträge ausgezahlt werden (anderer Auffassung wohl Bayrisches Oberstes Landesgericht, - BayObLG -, Urteil vom 29.04.1997 4 StRR 35/97, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - wistra - 1997, 313 ohne Begründung).

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