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   BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98   

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BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98 (https://dejure.org/1998,1902)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1998 - 4 StR 207/98 (https://dejure.org/1998,1902)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1998 - 4 StR 207/98 (https://dejure.org/1998,1902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 258 StGB; § 25 Abs. 1 StGB
    Strafvereitelung durch Verteidiger (Hilfe zur Vorspiegelung der Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit); Tatherrschaft bei falschem Sachvortrag durch undolosen Mitverteidiger; Grenzen der erlaubten Verteidigung (kein Recht zur Lüge oder zur Hilfeleistung zur Lüge); ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Strafvereitelung durch Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Teilfreispruch bezüglich des Vorwurfs der Strafvereitelung; Straflose Beihilfe zur straflosen Selbstbegünstigung eines Mandanten; Verstärkung der Affektivität und Steigerung der emotionalen Erregbarkeit infolge der Tabletteneinnahme

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verteidiger 2 - Unabhängiger Beistand, (Beratung bei der) Lüge vor Gericht

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 188
  • StV 1999, 153
  • StV 1999, 537 (Ls.)
  • wistra 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98
    Insbesondere ist es ihm untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348) oder Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 38, 345, 348; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 5. Aufl. Rdn. 15).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98
    Ein solches Verhalten kann als sachwidrige Erschwerung der Strafverfolgung (BGHSt 2, 375, 377) den Tatbestand der Strafvereitelung nach § 258 StGB erfüllen.
  • BGH, 15.02.1956 - StE 1/56

    Ausschluss eines Verteidigers bei Einwirkung auf das Gericht in einer die

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98
    Insbesondere ist es ihm untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348) oder Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 38, 345, 348; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 5. Aufl. Rdn. 15).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Überwiegend hat der Bundesgerichtshof aber bei einem zulässigen Verteidigerverhalten bereits den Tatbestand des § 258 StGB ausgeschlossen (BGHSt 2, 375, 377 (zur persönlichen Begünstigung nach § 257 StGB aF): "darf ein Strafverteidiger, ohne sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Begünstigung auszusetzen ..."; ähnlich BGHSt 38, 345, 347; BGH NStZ 1999, 188: "Grenzen sachgerechter erlaubter Strafverteidigung").

    Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56-).

    Auf der anderen Seite war es F., von der die Initiative zur Aussageänderung und zur Verknüpfung mit der Schmerzensgeldforderung ausging (zur Bedeutung der Frage, von wem die Initiative ausging, siehe BGH NStZ 1999, 188).

  • OLG Nürnberg, 12.03.2012 - 1 St OLG Ss 274/11

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Der Verstoß gegen die Standespflicht indiziert nicht zwingend die Strafbarkeit nach § 258 StGB, weil andernfalls die Abgrenzung hier strafloser Teilnahmeformen zur Täterschaft aufgehoben würde (so wohl BGH StV 1999, 153 m. Anm. Lüderssen StV 1999, 537 ff.).

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, wobei hinsichtlich Methodik und Ergebnis dieser Abgrenzung (teilweise erhebliche) Differenzen bestehen (vgl. BGHSt 38, 345 = NJW 1993, 273 mwN.; BGH NJW 1983, 503; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 336; OLG Karlsruhe, StV 1991, 519 f.; Dessecker GA 2005, 142 ff; Beulke NStZ 1982, 330 und NStZ 1983, 504; Stumpf wistra 2001, 123 ff; BGH wistra 1999, 140; Lüdersen StV 1999, 537, Beulke/Ruhmannseder, in FS-Volk 2009 S. 45 ff; Jahn in SSW-StGB § 258 Rn. 23 ff; ders. in "Konfliktverteidigung" und Inquisitionsmaxime, 1998 S. 274 ff).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.01.2020 - 2 AGH 18/19

    Berufung gegen die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 5.000,00 € gegen einen

    Insbesondere darf der Strafverteidiger zwar Tatsachen vortragen, die er lediglich für möglich hält (vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 258 Rn. 18a); ein Recht zur bewussten Lüge - und anders kann insbesondere die damalige Behauptung des Angeschuldigten, dass sein Mandant eine polnische Fahrerlaubnis habe und damit fahren dürfe, nicht begriffen werden - hat aber auch er nicht (vgl. BGH NStZ 1999, 188, 189; Hecker in; Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 258 Rn. 19).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99

    Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensrügen

    Der Senat braucht somit auch nicht zu entscheiden, ob mit der im Schrifttum als herrschend bezeichneten Auffassung auch eine Verfahrensrüge, die von einem in der Hauptverhandlung anwesenden Verteidiger auf eine - gemessen am tatsächlichen Verfahrensablauf -wissentlich unwahre Behauptung gestützt wird, im Rahmen der Wirkungen des § 274 StPO trotz der einem Verteidiger obliegenden Wahrheitspflicht (vgl. zuletzt BGH NStZ 1999, 188, 189) als zulässig behandelt werden muß (vgl. u.a. Julius in HK-StPO § 274 Rdn. 12; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen 6, Aufl. Rdn. 292-294 ; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 5. Aufl. Rdn. 809-812 ; Beulke, Der Strafverteidiger im Strafverfahren 1980 S. 156 f.; Cüppers NJW 1950, 930 und NJW 1951, 259; Schneidewin MDR 1951, 193) oder ob nicht vielmehr der Gegenmeinung, die sich auf erwägenswerte Gründe stützen kann, zu folgen ist (vgl. Dallinger NJW 1951, 256; Jescheck GA 1956, 97, 119; siehe auch Dünnebier in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. vor § 137 Rdn. 17 und 18, der allerdings die standeswidrig erhobene Rüge für prozessual wirksam hält).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    An der in seinem Urteil vom 26. November 1998 (4 StR 207/98, insofern nicht abgedruckt in StV 1999, 153) geäußerten Rechtsauffassung, wonach im Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Revision der Staatsanwaltschaft auch die in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung unterliegt, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. zum vergleichbaren Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Nebenklagerevision Senatsurteil vom heutigen Tag - 4 StR 45/17).
  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 384/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafzumessung beim Versuch (fakultative

    2 St 187/55">BayObLGSt 1955, 235; vgl. andererseits aber auch BGH, Urteile vom 26. November 1998 - 4 StR 207/98, vom 26. Mai 1999 - 3 StR 108/99 und vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02).
  • LG Hannover, 27.10.2008 - 20 O 22/08

    Kein Schmerzensgeld für nicht mit Angeklagtem abgestimmte Verteidigererklärung

    In dieser Beistandsfunktion darf sich der Verteidiger nur der prozessual- und standesrechtlich erlaubten Mittel bedienen ( BGH Urt.v. 26.11.1998, Az. 4 StR 207/98 ).
  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11

    Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte

    Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweismittel zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188) (Brandenburgisches OLG, ebd.).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06

    Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der

    Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweismittel zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98   

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https://dejure.org/1998,4271
BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98 (https://dejure.org/1998,4271)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1998 - 2 StR 597/98 (https://dejure.org/1998,4271)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 597/98 (https://dejure.org/1998,4271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • wistra 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98
    Es liegt vielmehr nahe, es als einen gestreckten einheitlichen Handlungsablauf, einen einheitlichen Lebensvorgang, anzusehen (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH, Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 = NStZ 1998, 27; vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98
    Es liegt vielmehr nahe, es als einen gestreckten einheitlichen Handlungsablauf, einen einheitlichen Lebensvorgang, anzusehen (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH, Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 = NStZ 1998, 27; vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 587/96

    Bewertung zweier Vorfälle trotz Wechsels des Angriffsmittels als einheitlichen

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98
    Es liegt vielmehr nahe, es als einen gestreckten einheitlichen Handlungsablauf, einen einheitlichen Lebensvorgang, anzusehen (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH, Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 = NStZ 1998, 27; vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98
    Es liegt vielmehr nahe, es als einen gestreckten einheitlichen Handlungsablauf, einen einheitlichen Lebensvorgang, anzusehen (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH, Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 = NStZ 1998, 27; vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96).
  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85

    Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98
    Geht man davon aus, dann dürfte der Angeklagte nicht wegen versuchter räuberischer Erpressung verurteilt werden, da ihm dann die Absicht fehlte, sich rechtswidrig zu bereichern (auf BGH NStZ 1985, 309 wird im übrigen hingewiesen).
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