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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98   

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BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98 (https://dejure.org/1999,2147)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1 StR 344/98 (https://dejure.org/1999,2147)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98 (https://dejure.org/1999,2147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 92 Abs. 1 Nr. 6 AuslG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG; § 336 StPO; § 16 Satz 2, 3 StPO; § 92 Abs. 4 AuslG; § 2 Abs. 3 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 92a Abs. 3 AuslG;
    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation; Zuständigkeitseinwand des Angeklagten nach Verfahrensabtrennung; Persönliches Merkmal;

  • Wolters Kluwer

    Illegales Einschleusen von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland

  • Judicialis

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 6; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 Abs. 3; ; AuslG § 92a Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 Abs. 4; ; AuslG § 92; ; AuslG § 92a; ; StGB § ... 25 Abs. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 30; ; StGB § 121; ; StPO § 336

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92, § 92 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 409
  • StV 1999, 382
  • wistra 1999, 341
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98
    Für den Hinweis, daß die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (BGHSt 31, 25), ist in der Urteilsformel kein Raum.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95

    Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98
    Die Auffassung, daß sich aus § 92a AuslG ergebe, Teilnahme an Delikten gemäß § 92 Abs. 1 AuslG sei nur (noch) unter den qualifizierten Voraussetzungen des § 92a AuslG strafbar (so VGH Baden-Württemberg VBlBW 1995, 404), teilt der Senat nicht.
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98
    Die Strafbarkeit (gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 6 AuslG) des entgegen § 58 Abs. 1 Nr, 1 und 2 AuslG einreisenden Täters ist nicht etwa auf eine besondere personale Pflichtenstellung zurückzuführen; die Einschränkung des potentiellen Täterkreises beruht vielmehr auf rechtsgutsbezogenen Erwägungen - das durch das AuslG und die darin enthaltenen Strafbestimmungen geschützte Rechtsgut ist die öffentliche Sicherheit (v. Pollern aaO S. 175) - unter Berücksichtigung der für die Tatbegehung vorausgesetzten Lebenssituation (vgl. auch BGHSt 41, 1, 2 m.w.Nachw.; für den vergleichbaren Fall der Beteiligung an einer Gefangenenmeuterei (§ 121 StGB) durch einen Dritten, der selbst nicht Gefangener ist, ebenso v. Bubnoff in LK 11. Aufl. § 121 Rdn. 10, Lackner StGB 22. Aufl. § 121 Rdn. 2 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98
    Jedoch darf auch ein nach der Tat liegendes Verhalten des Angeklagten zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn es mit seiner Tat noch in innerem Zusammenhang steht und Rückschlüsse auf das Maß seiner Strafwürdigkeit zuläßt (st. Rspr. seit BGHSt 4, 8, 11).
  • OLG Frankfurt, 31.03.1993 - 2 Ss 65/93

    Vermittlung einer Scheinehe; Aufenthaltserlaubnis; Beihilfe zum Vergehen

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98
    Eine Zurücknahme der sich aus allgemeinen Regeln ergebenden Strafbarkeit einer einmaligen, nicht gewerbsmäßigen Beteiligung an einer unerlaubten Einreise ergibt sich nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes; sie war vom Gesetzgeber auch nicht beabsichtigt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1993, 394 m.Nachw.; im Ergebnis ebenso Senge aaO Rdn. 1 b; v. Pollern ZAR 1996, S. 175, 179 m.w.Nachw. in Fußn. 56).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Der Gesetzgeber hat durch die Versuchsstrafbarkeit der Absatzhilfe, in Abweichung von § 30 Abs. 1 StGB, gemäß § 259 Abs. 1, Abs. 3 StGB auch den Versuch der Unterstützung unter Strafe gestellt (vgl. zu § 92a Abs. 3 AuslG aF BGH, Urteil vom 25. März 1999 ? 1 StR 344/99, NStZ 1999, 409, 410).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Durch die unverzügliche Meldung des Flüchtlings bei den Behörden und die Darlegung der Gründe, die seine unrechtmäßige Einreise oder seinen unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen, wird zwar weder das bereits verwirklichte Unrecht noch die Verantwortlichkeit des Täters beseitigt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98 -, juris, Rn. 18, zur inhaltsidentischen Vorgängervorschrift in § 92 Abs. 4 AuslG a.F.).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    dd) Da nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, kann letztlich offen bleiben, ob die Grundsätze der sog. Kettenbeihilfe auch auf Fälle wie den vorliegenden Anwendung finden und der Angeklagte deshalb durch seine nur den Schleuser unterstützenden, im Vorfeld der unerlaubten Einreise liegenden Beihilfehandlungen den Tatbestand der Einschleusung mit Todesfolge selbst täterschaftlich erfüllt hätte (so etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15, juris Rn. 21; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, BGHR AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1 Einschleusen 1; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, BGHR AuslG § 92a Hilfe 1; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., AufenthG, § 96 Rn. 15; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, AuslR, 12. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 6); durch die Annahme von Beihilfe zu dieser Tat ist er jedenfalls nicht beschwert.
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Durch § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens werden sonst nur nach den allgemeinen Regeln (§ 27 StGB) strafbare Beihilfehandlungen zu Taten nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu selbstständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Gehilfe zugleich eines der in § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG unter den Buchstaben a) oder b) genannten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2006 - 2 StR 157/06, NStZ 2007, 289, 290; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409; GK-AufenthG/Mosbacher, § 96 Rn. 1; Schott, Einschleusen von Ausländern, S. 175 f., 209).

    Nach den Grundsätzen zur sog. Kettenbeihilfe (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Heine in Schönke/Schröder, 28. Aufl., § 28 Rn. 18 mwN), die an dieser Stelle ebenfalls Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409, 410), kann ein täterschaftliches Hilfeleisten im Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG auch dann gegeben sein, wenn sich die Unterstützungshandlung auf die Förderung der Hilfeleistung eines anderen Schleusers (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) oder Gehilfen (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 27 StGB) beschränkt.

    Für die Prüfung des unmittelbaren Ansetzens kann ergänzend die Rechtsprechung zur versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Schott, Einschleusen von Ausländern, S. 229; MüKoStGB/Gericke, § 96 AufenthG Rn. 39).

  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

    Fehlt es an einer in § 96 Abs. 1 AufenthG genannten Bezugstat oder wird diese nur versucht, kommt für den mit Schleusermerkmalen handelnden Teilnehmer eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens von Ausländern nach § 96 Abs. 3 AufenthG in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

    Strafbar nach § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG, §§ 22, 23 StGB wegen versuchten Einschleusens von Ausländern ist daher nicht nur die Unterstützung einer versuchten unerlaubten Einreise eines anderen (Hilfeleistung zum Versuch; s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34), sondern bereits die versuchte Hilfeleistung (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67; MüKoStGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3, 44; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

    Strafrechtlich verantwortlich ist also auch derjenige, der - im Sinne einer versuchten Beihilfe - eine auf die Unterstützung der unerlaubten Einreise einer anderen Person abzielende Förderungshandlung vornimmt, diese jedoch nicht wirksam wird, weil es nicht zu einer (versuchten) unerlaubten Einreise des anderen kommt oder die Unterstützungsleistung für diese keine Rolle spielt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67 f.; BeckOK AuslR/Hohoff, 35. Ed., § 96 AufenthG Rn. 21 f.; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

    Für eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG, §§ 22, 23 StGB ist mithin ohne Bedeutung, ob es zu einer (versuchten) unerlaubten Einreise desjenigen kommt, dem der Täter mit seinem Agieren Hilfe leisten wollte (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67; MüKoStGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3, 44; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Er hat deswegen in § 96 Abs. 1 AufenthG (§ 92a Abs. 1 AuslG 1990) in selbständigen Tatbeständen die Beteiligung zur Täterschaft erhoben (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409; vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die

    Da hiervon weder die Tatbestands- noch die Rechtswidrigkeitsebene tangiert ist, verbleibt es nach den Grundsätzen der limitierten Akzessorietät bei der Strafbarkeit des "Schleusers' (zu Art. 31 Genfer Flüchtlingskonvention BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409; Beschluss vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; MüKoStGB/Gericke, aaO, § 96 AufenthG Rn. 3; Mosbacher, aaO, § 4 Rn. 243).
  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    Der Angeklagte, selbst Ausländer, hat als Teil einer Schleuserkette (vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze zur sogenannten Kettenbeteiligung BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409, 410; Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821, 2822 mwN) seine täterschaftlichen Hilfeleistungen zwar ausschließlich in der Türkei und damit im Ausland erbracht.
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    Zu diesem Zeitpunkt waren die zu schleusenden Ausländer jedoch bereits in das Bundesgebiet eingereist und die diesbezüglichen Delikte nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG beendet (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, wistra 1999, 341, 343; BayObLG, Beschluss vom 2. März 1999 - 4 St RR 32-99, NStZ-RR 1999, 314; Bergmann/DieneltWinkelmann, AuslR, 11. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 54; MüKo-StGB/Gericke, 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 48; aA Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit, S. 154).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 233/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 178/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

  • OLG München, 29.03.2010 - 5St RR (II) 79/10

    Urkundenfälschung: Unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers in das Bundesgebiet

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 270/03

    Vorwurf der unerlaubten Einreise türkischer Staatsangehöriger kurdischer Herkunft

  • OVG Sachsen, 17.08.2006 - 3 BS 130/06

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

  • OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 53 Ss 107/19

    Strafbarkeit unrichtiger oder unvollständiger Angaben zur Erlangung einer

  • BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03

    Einschleusen von Ausländern (entgeltliches, gewerbsmäßiges, wiederholtes,

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99

    Begriff des wiederholten Handelns bei § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

  • LG Landshut, 25.10.2017 - 6 Qs 186/16

    Zum Anwendungsbereich des persönlichen Strafaufhebungsgrundes des Art. 31 Nr. 1

  • BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02

    Beweiswürdigung (Widersprüchlichkeit des Urteils; Prüfung eines Geständnisses auf

  • BGH, 29.08.2006 - 4 StR 231/06

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 26.03.2012 - 5 StR 86/12

    Unbegründete Revision

  • BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99

    Versuchtes gewerbsmäßiges Einschleusen eines Ausländers

  • OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 1 Ss 69/19
  • LG Offenburg, 14.07.2017 - 3 Qs 48/16

    Ausländerrecht: Unrechtmäßige Einreise eines Ausländers aus einem sicheren

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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1999 - 5 StR 159/99   

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https://dejure.org/1999,5049
BGH, 14.06.1999 - 5 StR 159/99 (https://dejure.org/1999,5049)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1999 - 5 StR 159/99 (https://dejure.org/1999,5049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • wistra 1999, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.02.1998 - 4St RR 2/98

    Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 S. 1 AO für Unterlagen über Werbungskosten

    Auszug aus BGH, 14.06.1999 - 5 StR 159/99
    Soweit das Landgericht im Fall II C. 3 der Urteilsgründe den Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung nicht auf die tateinheitlich damit begangene Urkundenfälschung erstreckt hat, bestehen gegen die dafür herangezogene Rechtsprechung des BayObLG zum Verwertungsverbot nach § 393 Abs. 2 AO (vgl. wistra 1996, 353; 1998, 117; 1998, 197) erhebliche rechtliche Bedenken (vgl. Joecks, Wistra 1998, 86 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96

    Reichweite des steuerlichen Verwertungsverbots

    Auszug aus BGH, 14.06.1999 - 5 StR 159/99
    Soweit das Landgericht im Fall II C. 3 der Urteilsgründe den Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung nicht auf die tateinheitlich damit begangene Urkundenfälschung erstreckt hat, bestehen gegen die dafür herangezogene Rechtsprechung des BayObLG zum Verwertungsverbot nach § 393 Abs. 2 AO (vgl. wistra 1996, 353; 1998, 117; 1998, 197) erhebliche rechtliche Bedenken (vgl. Joecks, Wistra 1998, 86 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 253/03

    Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 AO

    Ein Verwertungsverbot ergibt sich indes nicht in den Fällen, in denen der Täter zum Nachweis seiner falschen Angaben dem Finanzamt unechte Urkunden im Sinne des § 267 StGB vorlegt (vgl. BGH wistra 1999, 341; Hellmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung § 393 Rdn. 138, 160 ff.; Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 5. Auflage § 393 AO Rdn. 54 b; Klein, Abgabenordnung 8. Auflage § 393 Rdn. 28; a.A. BayObLG wistra 1996 353; 1998, 117 und 197; Kohlmann Steuerstrafrecht 30. Lfg.
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