Rechtsprechung
BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB
Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als zusätzlichen Vermögensvorteil oder zur Verbesserung der Beweissituation); Schuldschein; Vermögen - Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Bereicherungsabsicht bei Bestehen eines fälligen Anspruchs; Durchsetzung eines fälligen Anspruchs mit Nötigungsmitteln als rechtswidrige Bereicherung; Tatbestandsirrtum bezüglich des Merkmals "rechtswidrige Bereicherung" bei Einsatz von Gewalt zur ...
- Judicialis
StGB § 253; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 nF; ; GVG § 74 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2000, 78
- wistra 1999, 378
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Diese Tatbestandsvoraussetzung des § 253 StGB deckt sich inhaltlich mit der beim Betrug vorausgesetzten Bereicherungsabsicht (BGH, Urteile vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, NJW 1988, 2623; vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9).Sie setzt nach dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen wirtschaftlichen Vermögensbegriff deshalb voraus, dass der erstrebte Vorteil zu einer objektiv günstigeren Gestaltung der Vermögenslage für den Täter oder den Dritten führen soll (BGH, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN; ähnlich: BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), also eine Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes des Vermögens angestrebt wird (BGH, Urteile vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, NJW 1988, 2623; vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN).
- BGH, 27.07.2004 - 3 StR 71/04
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Dann würde es aber an der Absicht, sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, fehlen (BGH NStZ 1989, 22; BGH wistra 1999, 378;… Herdegen in LK 11. Aufl. § 253 Rdn. 20 mit zahlr. Nachweisen). - BGH, 26.08.2014 - 5 StR 358/14
Lückenhafte Beweiswürdigung
Darüber hinaus wird festzustellen sein, welche Vorstellungen er sich insofern gemacht hat; denn sollte er etwa irrtümlich von gegebenen Ansprüchen ausgegangen sein, wäre der Vorsatz zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/98, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9; Beschluss vom 17. Juni 1999 - 4 StR 12/99, StV 2000, 79, 80). - BGH, 10.02.2009 - 3 StR 542/08
Räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht: entgegenstehende Ansprüche des …
Damit fehlte es an der Bereicherungsabsicht des Angeklagten (vgl. BGH StV 2000, 78 m. w. N.). - BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01
Tatbestandsirrtum (Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten …
Entspricht dieses der Rechtsordnung, so wird es nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewandt werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Bereicherungsabsicht 7, 9).