Rechtsprechung
BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen; Doppelverwertungsverbot - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Tatbeitrag - Individuelle Schuld - Akzessorietätsprinzip - Beihilfe - Betrug - Anlageberatung - Kapitalanlage
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 2000, 463
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14
Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern …
Bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist für die Bemessung der Strafe des Gehilfen das im Gewicht seines Tatbeitrages zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld maßgeblich; dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Umfang und Folgen der Haupttat ihm zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00, wistra 2000, 463 mwN). - BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
Das neue Tatgericht wird zu beachten haben, dass für die Bemessung der Strafe des Gehilfen das im Gewicht seines Tatbeitrags zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld maßgeblich ist, wenn auch unter Berücksichtigung des ihm zurechenbaren Umfangs oder der Folgen der Haupttat (BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00, wistra 2000, 463; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, StV 1983, 14). - BGH, 24.06.2009 - 1 StR 229/09
Hinterziehung von Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und …
Bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist für die Bemessung der Strafe des Gehilfen das im Gewicht seines Tatbeitrages zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld maßgeblich; dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Umfang und Folgen der Haupttat ihm zuzurechnen sind (vgl. BGH wistra 2000, 463 m.w.N.).
- BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11
Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld; …
Dabei ist bei einer Teilnahme vorrangig auf die Schuld des Teilnehmers abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00, wistra 2000, 463). - BGH, 15.01.2008 - 4 StR 530/07
Nachholung einer versäumten Festsetzung einer Einzelstrafe durch das …
Zum anderen begründet die Erwägung, der Angeklagte habe sich "ohne Not" zur Beteiligung an der Tat bereit gefunden, einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn damit hat das Landgericht im Ergebnis zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass er die Tat überhaupt begangen hat (vgl. BGH wistra 2000, 463, 464). - BGH, 14.03.2002 - 3 StR 26/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder …
Maßgeblich für die Bemessung der Strafe des Gehilfen ist daher das im Gewicht seines Tatbeitrages zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld, wenn auch unter Berücksichtigung des ihm zurechenbaren Umfangs und der Folgen der Haupttat (BGH wistra 2000, 463). - OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04
Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft …
Dabei ist der Tatbeitrag des Angeklagten selbständig an Hand aller Strafzumessungsumstände zu bewerten (BGH wistra 2000, 463;… Tröndle/Fischer § 243 Rn. 29 m.w.N. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Auflage 2001, Rn. 560). - BGH, 15.01.2008 - 4 StR 530/07 Zum anderen begründet die Erwägung, der Angeklagte habe sich "ohne Not" zur Beteiligung an der Tat bereit gefunden, einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn damit hat das Landgericht im Ergebnis zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass er die Tat überhaupt begangen hat (vgl. BGH wistra 2000, 463, 464).