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LG Kiel, 21.05.2001 - 36 Qs 45/01 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Dinglicher Arrest - Dinglicher Arrest wegen Geldstrafe
Papierfundstellen
- wistra 2001, 319
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 09.01.1970 - 12 W 1707/69
Auszug aus LG Kiel, 21.05.2001 - 36 Qs 45/01
So sei ein Arrestanspruch, der sich auf § 263 StGB stütze, in der Regel schon deshalb gegeben, weil nach allgemeiner Erfahrung ein Schuldner, der einen Betrug oder eine Untreue begangen habe, jede Vollstreckungsmaßnahme zu vereiteln wisse (OLG München MDR 1970, 934, OLG Dresden MDR 1998, 795). - OLG Dresden, 13.02.1998 - 9 W 197/98
Begriff des Arrestgrundes
Auszug aus LG Kiel, 21.05.2001 - 36 Qs 45/01
So sei ein Arrestanspruch, der sich auf § 263 StGB stütze, in der Regel schon deshalb gegeben, weil nach allgemeiner Erfahrung ein Schuldner, der einen Betrug oder eine Untreue begangen habe, jede Vollstreckungsmaßnahme zu vereiteln wisse (OLG München MDR 1970, 934, OLG Dresden MDR 1998, 795).
- OLG Rostock, 22.10.2004 - 1 Ss 210/04
Versagung der Bewährungsaussetzung zur Verteidigung der Rechtsordnung bei …
Zur Entscheidung über eine mögliche Versagung der Aussetzung trotz günstiger Sozialprognose bedarf es vielmehr stets einer am Einzelfall orientierten Gesamtwürdigung aller Tat und Täter kennzeichnenden Umstände (…BGH a.a.O.; StV 1998, 260ff.; StV 1999, 645 f.; wistra 2001, 319). - OLG Köln, 04.03.2008 - 2 Ws 678/07
Verbot der Anordnung eines wegen einer Geldstrafe oder der voraussichtlichen …
Nicht hingegen soll das Bestehen einer schlechten Vermögenslage als solcher für die Anordnung des Arrests genügen (OLG Hamburg, WM 1998, 522, 523; LG Bonn, StraFo 2005, 111; LG Kiel, wistra 2001, 319, 320;… Nack in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 111d Rz. 6;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 111d Rz. 8 aE;… Walker, aaO, Rz. 4;… Musielak aaO;… Rz. 4;… Grunsky in: Stein-Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 917 Rz. 5). - LG Offenburg, 08.01.2018 - 3 Qs 118/17
Abtrennung der Entscheidung über die Einziehung
Dagegen ist allein die Tatsache, dass die gegenständliche Straftat gegen fremdes Vermögen gerichtet ist für die Annahme eines Sicherungsbedürfnisses ebenso wenig ausreichend, wie die bloß schlechten Vermögensverhältnisse des Betroffenen (BGH WM 1975, 641; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575; OLG Frankfurt a. M. StV 1994, 234; LG Kiel wistra 2001, 319; LG München I StV 2001, 107).