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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00   

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https://dejure.org/2000,746
BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    §§ 370 ff. AO; § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 38 AO
    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat erlangt; Verletzter

  • lexetius.com

    AO 1977 §§ 370 ff; StGB § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verfall bei Steuerstraftaten?

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 693
  • NStZ 2001, 155
  • StV 2001, 275
  • JR 2002, 296
  • wistra 2001, 96
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    aa) "Aus der Tat erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGH NStZ 2001, 155, 156); "für die Tat erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind dagegen Vermögenswerte, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 4).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Verletzter i.S.d. Vorschrift kann auch eine juristische Person öffentlichen Rechts einschließlich des Fiskus sein (Fischer StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 21; BGH NStZ 2001, 155; Harms/Jäger NStZ 2001, 181).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Es war schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 1. Juli 2017 grundsätzlich anerkannt, dass § 73 Abs. 1 StGB auch Steueransprüche erfasst und der Fiskus insoweit Verletzter ist (vgl. hierzu grundlegend BGH, NStZ 2001, 155, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5032
BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Schadensgleiche Vermögensgefährdung - Strafvollstreckung - Aussetzung - Bewährung - Sozialprognose - Schadenswiedergutmachung - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1, Abs. 2
    Keine Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten bei der Prüfung der Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 96
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07

    Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Aussetzung der Freiheitsstrafe

    Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn dem Angeklagten durften nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlende Reue und fehlende Bemühungen um Schadenswiedergutmachung nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er sich mit dem vom Landgericht vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 591; wistra 2001, 96 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2015 - 4 StR 191/15

    Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung (Erwartung, dass der

    Sie lässt, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, zum anderen besorgen, dass sich der Angeklagte mit dem vom Landgericht vermissten Verhalten der Rückgabe des erlangten Geldes in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen, wonach er eine Tatbegehung abgestritten und ausgesagt hat, dem Zeugen R. die an ihn zum Schein übergebenen 75.000 EUR wieder zurückgezahlt zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 3 StR 311/00, wistra 2001, 96).
  • BGH, 04.09.2003 - 4 StR 297/03

    Bemühen um Schadenswiedergutmachung

    Zwar ist die Erwägung des Landgerichts, "besondere Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB lägen nicht vor, weil der Angeklagte kein besonderes Bemühen um Schadenswiedergutmachung gezeigt habe, nicht rechtsbedenkenfrei (vgl. BGH wistra 2001, 96).
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