Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 30.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.2001 - 1 VAs 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7174
OLG Hamm, 04.09.2001 - 1 VAs 31/01 (https://dejure.org/2001,7174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2001 - 1 VAs 31/01 (https://dejure.org/2001,7174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2001 - 1 VAs 31/01 (https://dejure.org/2001,7174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Akteneinsicht durch Dritte, Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht durch Dritte; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Steuerstrafsache; Einkommensteuer; Umsatzsteuer

  • Judicialis

    StPO § 147; ; StPO § 475; ; StPO § 478

  • RA Kotz

    Akteneinsicht im Strafverfahren durch Dritte - Rechtsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 § 475 § 478
    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch Dritte; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 118
 
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15

    Übersendung einer nicht anonymisierten Urteilsabschrift an einen Journalisten im

    § 23 EGGVG ist wegen des in § 478 StPO ausdrücklich geregelten Verfahrens nicht anzuwenden (so z. B. OLG Hamm wistra 2002, 118).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.10.2001 - 1 Ws 151/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18862
OLG Saarbrücken, 30.10.2001 - 1 Ws 151/01 (https://dejure.org/2001,18862)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.10.2001 - 1 Ws 151/01 (https://dejure.org/2001,18862)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 1 Ws 151/01 (https://dejure.org/2001,18862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen der besonderen Bedeutung der Sache im Rahmen der Eröffnung des Hauptverfahrens; Vorwürfe der Untreue im Zusammenhang mit dem Umgang mit Vereinsvermögen als Grund für die besondere Bedeutung der Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Bei einer Beschwerde gegen die Eröffnung vor einem Gericht niederer Ordnung (§ 210 Abs. 2, 2. Alt. StPO) soll dem Beschwerdegericht nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung die Prüfung der weiteren Voraussetzungen der Eröffnung, namentlich des hinreichenden Tatverdachts, grundsätzlich untersagt sein (vgl. KG NStZ-RR 2005, 26 mwN; OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; aA jedoch BayObLG NJW 1987, 511; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 210 Rn. 22; Meyer-Goßner aaO, § 210 Rn. 2).
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

    Daher ist die an sich statthafte Beschwerde regelmäßig auf die sachliche Zuständigkeit des niederen Gerichts zu beschränken und der hinreichende Tatverdacht nicht zu überprüfen, wenn die Sache unter Eröffnung des Hauptverfahrens an ein Gericht niederer Ordnung verwiesen wird (vgl. OLG Hamburg wistra 2003, 38; OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; OLG Sachsen-Anhalt ZfSch 2001, 137; KG OLGSt StPO § 210 Nr. 4 und Beschlüsse vom 26. August 2004 - 5 Ws 427/04 - und vom 24. März 2000 - 3 Ws 121/00 - sowie vom 28. Juni 1999 - 4 Ws 150/99 - Tolksdorf in KK-StPO, 5. Aufl., § 210 Rdn. 10; Meyer-Goßner, § 210 Rdn. 2).

    Nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Anklage zum Landgericht zu erheben, wenn sich im Vergleich mit gleichartigen Straffällen die Strafsache aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt und deshalb von besonderer Bedeutung ist (vgl. OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 403; OLG Koblenz wistra 1995, 282; OLG Zweibrücken NStZ 1995, 357; Kissel, GVG 3. Aufl., § 24 GVG Rdn. 9; Siolek in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl., § 24 GVG Rdn. 17; Meyer-Goßner, § 24 GVG Rdn. 6).

  • OLG Koblenz, 06.11.2017 - 2 Ws 686/17

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Verweisung der Sache unter

    Daher ist der hinreichende Tatverdacht grundsätzlich nicht zu überprüfen, wenn die Sache unter Eröffnung des Hauptverfahrens an ein Gericht niederer Ordnung verwiesen worden ist (vgl. KG, NStZ-RR 2005, 26, 27; 4 Ws 46/00 v. 03.03.2000, juris Rn. 2; OLG Saarbrücken, wistra 2002, 118, 119; OLG Hamburg, wistra 2003, 38).
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