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   LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02   

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https://dejure.org/2002,19867
LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02 (https://dejure.org/2002,19867)
LG Landshut, Entscheidung vom 04.11.2002 - 3 Qs 364/02 (https://dejure.org/2002,19867)
LG Landshut, Entscheidung vom 04. November 2002 - 3 Qs 364/02 (https://dejure.org/2002,19867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollziehung des dinglichen Arrests durch Forderungspfändung; Fortbestand des dinglichen Arrests; Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz; Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests parallel zur Dauer des Ermittlungsverfahrens bzw. Strafverfahrens bis zu dessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2003, 199
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Auszug aus LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02
    Der Verletzte ist nach dem Gesamt Zusammenhang der Regelungen in § 111 b ff. StPO gehalten, sich prinzipiell außerhalb des Strafverfahrens einen Titel über seine Ansprüche zu verschaffen und auf der Grundlage dieses Titels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Beschuldigten zu betreiben (vgl. hierzu BGH, NJW 2000, S. 2027 [BGH 06.04.2000 - IX ZR 442/98] ).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1978 - 1 Ws 944/78
    Auszug aus LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02
    Es sind keine dringenden Gründe dafür zu erkennen, daß der entsprechende Vermögensvorteil dem Angeklagten ohne die begangene Straftat nicht zugeflossen wäre (OLG Düsseldorf, NJW 1979, S. 992 [OLG Düsseldorf 12.12.1978 - 1 Ws 944/78] ).
  • LG Düsseldorf, 13.12.2000 - III 8/00 SH 6
    Auszug aus LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02
    Soweit der Steuerfiskus in dem Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren, in denen die sichernden Maßnahmen bislang gegeben waren, nicht im Stande oder willens gewesen sein sollte, sich einen entsprechenden Titel zu verschaffen und die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Betroffenen zu betreiben, ist sein Rechtsschutzbedürfnis ebenfalls zu verneinen (ebenso LG Düsseldorf, StV 2001, S. 446 m. Anm. Berndt, das allerdings in diesem Fall, den Entfall des Arrestgrundes nach §§ 111 d Abs. 2 StPO i.V.m. 917 ZPO annimmt).
  • LG Berlin, 26.02.1990 - 505 Qs 27/89
    Auszug aus LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02
    Sofern entsprechende wirksame Sicherungsmaßnahmen des Verletzten vorliegen, ist ein Sicherungsbedürfnis des Verletzten als Rechtfertigung für das Aufrechterhalten des dinglichen Arrests ohnehin nicht mehr gegeben (vgl. LG Berlin, NStZ 1991, S. 437 [LG Berlin 26.02.1990 - 505 Qs 27/89] ).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Auszug aus LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02
    Demzufolge wird die Auffassung vertreten, daß hierfür jeder Vermögensvorteil in Form eines tatsächlichen oder rechtlichen Vermögens Zuwachs es ausreicht (BGH, NJW 1989, S. 3165/3166), insbesondere auch die Tatsache, daß der Täter/Teilnehmer oder Dritte ( § 73 Abs. 3 StGB ) die faktische Verfügungsmöglichkeit für sich über eine Sache oder ein Recht erlangt hat (Tröndle/Fischer StGB, 50. Aufl. § 73 Rdnr. 10).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Die dem Gesellschaftsvermögen einer GmbH zugeflossenen Vermögensvorteile stellen daher trotz (abstrakter) Zugriffsmöglichkeit nicht ohne weiteres auch zugleich private Vermögensvorteile des Geschäftsführers dar (vgl. Hellerbrand, wistra 2003, S. 201 ; LG Landshut, Beschluss vom 4. November 2002 - 3 Qs 364/02 -, wistra 2003, S. 199 ).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    aa) Anders als bei der Untersuchungshaft unterwirft das Gesetz den Arrest als vorläufige Sicherungsmaßnahme, sofern "dringende Gründe" im Sinne des § 111 b Abs. 3 StPO vorliegen, keiner zeitlichen Beschränkung (vgl. LG Landshut, wistra 2003, S. 199).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. hierzu LG Landshut, wistra 2003, S. 199 ).

  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Es gibt keinen Grund, die Frage der Verhältnismäßigkeit insoweit großzügiger zu beurteilen (ebenso OLG Düsseldorf StV 2003, 547f.; LG Landshut wistra 2003, 199f.; Hellerbrand, Wistra 2003, 201206; Rönnau, StV 2003581, 584 jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

    Die Auffassung des Landgerichts Landshut (wistra 2003, 199, 200), dass die faktische Verfügungsmöglichkeit allein noch nicht ausreiche, um einen Vermögensvorteil als i. S. des § 73 StGB erlangt anzusehen, mag grundsätzlich zutreffen.
  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

    Denn auch soweit nicht die Auffassung vertreten wird, dass die in § 324 AO gegebene eigene Sicherungsmöglichkeit der Finanzbehörden bereits dem Arrestgrund entgegenstehe (so Bach JR 2010, 286, 289 mwN), oder dass dem steuerrechtlichen der generelle Vorrang vor dem strafprozessualen dinglichen Arrest zukomme (vgl. LG Mannheim StraFo 2007, 115; LG Berlin, Beschluss vom 6. März 2006 - 526 Qs 47-49/06 - [juris-Rn. 37] = wistra 2006, 358, 359), wird überwiegend mit Recht angenommen, dass ein strafprozessualer dinglicher Arrest zugunsten des Steuerfiskus nicht angeordnet werden - jedenfalls aber nicht über längere Zeit aufrechterhalten bleiben - darf, wenn der Steuerfiskus von der ihm zustehenden Möglichkeit, selbst einen dinglichen Arrest nach § 324 AO zu erlassen, ohne erkennbaren Grund keinen Gebrauch gemacht und dadurch ein fehlendes oder zumindest stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis in Bezug auf den strafprozessualen Arrest gezeigt hat (vgl. OLG Celle StV 2009, 120; OLG Oldenburg StraFo 2008, 25; LG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 284; LG Bochum wistra 2008, 237; HK/Gercke, StPO 5. Aufl., § 111b Rn. 20; Rogall aaO, § 111b Rn. 37; Graf/Huber, StPO 2. Aufl., § 111d Rn. 7; KMR/Mayer, StPO 80. EL, § 111b Rn. 25; s. auch OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; LG Landshut wistra 2003, 199; a.A. LG Hamburg [Entfallen des Rechtschutzbedürfnisses erst, wenn das zuständige Finanzamt bereits nach § 324 AO vorgegangen ist]; LG Halle wistra 2009, 39).
  • LG Bochum, 05.12.2007 - 12 Qs 20/07

    Dringender Tatverdacht für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung; Zeitliche

    Daher ist die Aufrechterhaltung des dinglichen Arrestes im Falle der Rückgewinnungshilfe dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn der Geschädigte eigene zumutbare Anstrengungen zur Erlangung eines Vollstreckungstitels unterlassen hat (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, 173; LG Landshut, wistra 2003, 199; Webel, wistra 2004, 249, 253).
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