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   BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02   

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https://dejure.org/2003,5847
BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02 (https://dejure.org/2003,5847)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2003 - 5 StR 525/02 (https://dejure.org/2003,5847)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02 (https://dejure.org/2003,5847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 932 Abs. 2 BGB; § 935 BGB; § 1006 BGB; § 66 StGB
    Betrug (Vermögensschaden - schadensgleiche Vermögensgefährdung; nicht unerhebliches Prozessrisiko; gutgläubiger Erwerb; Übergabe von Kfz-Schein und Kfz-Brief); Sicherungsverwahrung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsvoraussetzungen eines Betrugs - Fehlende Voraussetzungen eines Angriffes auf eine Rechtsposition - Grobe Fahrlässigkeit bei Gebrauchtwagenverkäufen - Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbes - Fehlerhafte Anordnung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BGB § 932; ; BGB § 935; ; BGB § 932 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Vermögensschaden bei Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 447
  • wistra 2003, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, läßt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, weil diese lediglich die Taten aus einer Verurteilung näher schildern, im übrigen le diglich Gesamtstrafen, nicht jedoch die Höhe der Einzelstrafen bezeichnen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5).
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Abgesehen davon, daß diese ersichtlich auf Angaben des Angeklagten beruhenden Angaben nicht verifiziert wurden, kann aber andererseits die sich dann - erkennbar auch nach Behebung der wirtschaftlichen Not - anschließende Tatserie wiederum für einen Hang sprechen (vgl. zur danach gebotenen Gesamtwürdigung BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6, 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Abgesehen davon, daß diese ersichtlich auf Angaben des Angeklagten beruhenden Angaben nicht verifiziert wurden, kann aber andererseits die sich dann - erkennbar auch nach Behebung der wirtschaftlichen Not - anschließende Tatserie wiederum für einen Hang sprechen (vgl. zur danach gebotenen Gesamtwürdigung BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6, 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Erwerber ein nicht unerhebliches Prozeßrisiko - auch im Hinblick auf § 935 BGB, wozu freilich bislang jegliche Feststellungen fehlen - zu gewärtigen hat (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Wenn der nach zehn Jahren Haft nur mit circa 500, 00 DM entlassene Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts in Bayern und in Frankfurt sich vergeblich um Unterkunft und Sozialhilfe bemühte (UA S. 25), dann könnte diese wirtschaftliche Notlage jedenfalls zunächst gegen einen durch Anlage oder Übung erworbenen Hang sprechen (vgl. BGH NJW 1980, 1055).
  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    (b) Der Senat verkennt dabei nicht, dass das Prozessrisiko, nach gutgläubigem Erwerb einer Sache von dem vorherigen Eigentümer auf Herausgabe verklagt zu werden, regelmäßig nicht zur vollständigen Entwertung der Eigentümerposition und damit zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung in diesem Umfang führt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37; Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230; Begemeier/Wölfel, JuS 2015, 307, 309).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann dieser nicht deswegen bestehen bleiben, weil bei den Käufern auch im Falle ihres gutgläubigen Eigentumserwerbs wegen des nicht unerheblichen Prozessrisikos jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung ein Betrugsschaden eingetreten sei (BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230 f.).
  • OLG Hamm, 26.04.2006 - 3 Ss 34/06

    Berufung; Beschränkung auf das Strafmaß; Bindungswirkung; Betrug; tatsächliche

    Die bloße Tatsache, dass die Sache vom Täter auf strafbare Weise erlangt wurde und insofern mit einem "sittlichen Makel" behaftet ist, reicht hierbei nicht aus (vgl. BGH JR 1990, 517 m.w.N.; Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 525/02 -, veröffentlicht in www.jurisweb.de sowie StV 2003, 447).
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