Rechtsprechung
BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StGB; § 15 StGB; § 260a Abs. 1 StGB; § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB
Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Bestechung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Feststellung konkreter Umstände, aus denen sich eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat ergibt - Nichtanordnung des Verfalls - Gewerbsmäßige Bandenhehlerei bei Vorliegen eines Bezugssystems und Absatzsystems - Schwere Bestechung wegen gewerbsmäßiger ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 260 a Abs. 1 § 335 Abs. 2 Nr. 3
Zusammenwirken einer Bande bei der Hehlerei; Gewerbsmäßigkeit der Bestechung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 2003, 260
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung …
Zur Feststellung des Herrührens von Gegenständen aus einer Katalogvortat reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn sich aus den erwiesenen Umständen zumindest in groben Zügen eine Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 165; Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, BGHR StGB § 261 Vortat 1; Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538 f.). - BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18
Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate; …
Dazu reicht es aus, wenn sich aus den festgestellten Umständen jedenfalls in groben Zügen bei rechtlich zutreffender Bewertung eine Katalogtat nach § 261 Abs. 1 StGB als Vortat ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538; Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 165; vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, BGHR StGB § 261 Vortat 1). - BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis …
Was Korruptionsdelikte betrifft, so kann gewerbsmäßig nicht nur der Vorteilsannehmende handeln, der sich aus den Bestechlichkeitstaten eine Einnahmequelle erschließen will, sondern auch der Gewährende, bei dem sich aus den Bestechungstaten nur mittelbar Einnahmen infolge der pflichtwidrigen Diensthandlungen ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, wistra 2003, 260, 261; Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, wistra 1999, 465;… MüKoStGB/Korte, 2. Aufl., § 335 Rn. 15).
- BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende …
Für die Annahme der Katalogtat ist aber die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, aus denen der Angeklagte die Vortat nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB hätte entnehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 261 Vortat 1). - BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer …
Insoweit reicht es aus, wenn der Täter Umstände kennt oder sich vorstellt, aus denen sich in groben Zügen bei rechtlich richtiger Bewertung, die er nur laienhaft erfasst haben muss, eine Katalogtat als Vortat ergibt (BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 165; vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02; wistra 2003, 260 f.). - KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09
Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing
Die Annahme, der Gegenstand habe keine legale Herkunft, reicht nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 zu 1 StR 393/02, juris). - BGH, 21.01.2016 - 4 StR 384/15
Geldwäsche (Vortat: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)
Dazu reicht es aus, wenn sich aus den festgestellten Umständen in groben Zügen bei rechtlich richtiger Bewertung eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat ergibt (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 165; vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, BGHR StGB § 261 Vortat 1). - LG Darmstadt, 13.06.2006 - 212 Ls 7 Ns 360 Js 33848/05
Gewerbsmäßige Geldwäsche bei Phishing
Selbst wenn der Angeklagte die legale Herkunft des Geldes ausgeschlossen haben sollte, muss er konkrete Umstände kennen, aus denen sich bei richtiger Bewertung durch ihn eine Katalogtat nach § 261 Abs. 1 StGB ergibt (BGH, Urteil vom 08.01.3004, wistra 2003, 260 f). - OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 4 U 133/08
Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings …
c) Zwar kommt eine Haftung der Beklagten als Mittäter oder Gehilfen (§ 830 BGB) des Computerbetrugs zum Nachteil des Klägers hier nicht in Betracht, weil das voraussetzen würde, dass die Beklagten wenigstens in groben Zügen bei rechtlich zutreffender Bewertung eine Katalogtat der Geldwäschetatbestände als Vortat erkannt hätten, wozu konkrete Umstände festgestellt werden müssen (vgl. BGH Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02 - bei juris m.w.N.). - BGH, 26.07.2018 - 3 StR 626/17
Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer …
Insoweit reicht es aus, wenn der Täter Umstände kennt oder sich vorstellt, aus denen sich in groben Zügen bei rechtlich richtiger Bewertung, die er nur laienhaft erfasst haben muss, eine Katalogtat als Vortat ergibt (BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 165; vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02; wistra 2003, 260 f.). - BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
Lückenhafte Beweiswürdigung zur Vortat bei der Geldwäsche; Sichverschaffen von …
- BGH, 02.06.2022 - 2 StR 353/21
Urteilsgründe (Darlegungspflicht: Freispruch aus tatsächlichen Gründen, erwiesene …
- OLG Düsseldorf, 05.01.2009 - 5 Ss 265/08
Strafbarkeit des so genannten Finanzagenten durch das Bereithalten und …
- LG München I, 27.06.2019 - 12 KLs 319 Js 227596/16
Voraussetzungen der leichtfertigen Geldwäsche
- OLG Hamm, 05.01.2005 - 4 Ss 463/04
Geldwäsche; Feststellungen; Vortat; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Beihilfe; …
- OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12
Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe