Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4914
OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02 (https://dejure.org/2003,4914)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.2003 - 1 AK 29/02 (https://dejure.org/2003,4914)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 1 AK 29/02 (https://dejure.org/2003,4914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    IRG § 73; EuAuslÜbk
    Zulässigkeit der Auslieferung nach Belgien bei Verurteilung in Abwesenheit

Papierfundstellen

  • StV 2004, 444
  • wistra 2004, 199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Allerdings wäre bei einem Abwesenheitsurteil eine Auslieferung auch dann als zulässig anzusehen, wenn dem Verfolgten generell die Möglichkeit eröffnet gewesen wäre, sich nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam verteidigen zu können (BGHSt 47, 120 ff.; BVerfG NJW 1991, 404 f.).

    wohnhaften niederländischen Staatsbürger das in Belgien gültige Recht derart bekannt gewesen sein könnte, dass er auch ohne Rechtsmittelbelehrung zeitgerecht (BGHSt 47, 120 ff.) seine Rechte hätte wirksam wahrnehmen können.

  • OLG Düsseldorf, 27.08.1998 - 4 Ausl (A) 201/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Für einen Verfolgten, welcher sich jedoch einem ausländischen Strafverfahren willentlich entzieht und der Hauptverhandlung bewusst fernbleibt, besteht im Auslieferungsverfahren ein solcher weitgehender Rechtsschutz nicht (Senat NStZ 1983, 226 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2001 - 1 AK 12/01 - 16. Januar 2002 - 1 AK 28/01 - OLG Düsseldorf StV 1999, 270 ff.; OLG Hamm StraFo 2000, 422 ff. Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 73 Rn. 77).

    Hatte der Verfolgte aber nicht einmal Kenntnis von der förmlichen Einleitung eines gegen ihn gerichteten Verfahrens und musste sich daher nicht auf die Erhebung strafrechtlicher Vorwürfe einrichten, so würde die anschließende Durchführung eines Abwesenheitsverfahrens gegen allgemein anerkannte Grundsätze verstoßen, wenn dem Verfolgten keine ausreichende Kenntnis von weiteren gerichtlichen Terminen verschafft wird (OLG Düsseldorf StV 1999 270 f.).

  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00

    Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Für einen Verfolgten, welcher sich jedoch einem ausländischen Strafverfahren willentlich entzieht und der Hauptverhandlung bewusst fernbleibt, besteht im Auslieferungsverfahren ein solcher weitgehender Rechtsschutz nicht (Senat NStZ 1983, 226 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2001 - 1 AK 12/01 - 16. Januar 2002 - 1 AK 28/01 - OLG Düsseldorf StV 1999, 270 ff.; OLG Hamm StraFo 2000, 422 ff. Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 73 Rn. 77).
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen der Staatskasse für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05. Juni 1992, 2 BvR 1403/91).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.1987 - 4 Ausl (A) 5/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung mehrerer anderer Oberlandesgerichte an, welche hierfür die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung für unerlässlich halten (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 466 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.12.1984 - 3 AR 30/84 = E/L/W U 99; OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.1986, -6- …
  • BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Die dem Verfolgten nach Art. 187 der belgischen Strafprozessordnung eingeräumte Möglichkeit des Einspruchs reichte in der derzeitigen Gesetzesfassung (vgl. hierzu aber Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Loseblattkommentar, 2. Auflage 1984, § 73 IRG unter Hinweis auf BGHSt 20, 198 ff.) jedenfalls in vorliegender Sache zur Wahrung der angemessenen Verteidigungsrechte des Verfolgten nicht aus.
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen der Staatskasse für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05. Juni 1992, 2 BvR 1403/91).
  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Danach ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils insbesondere dann unzulässig, wenn der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfG NJW 1991, 1411 f.; BGH 47, 120 ff.).
  • OLG Koblenz, 15.07.1982 - 1 Ss 354/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Für einen Verfolgten, welcher sich jedoch einem ausländischen Strafverfahren willentlich entzieht und der Hauptverhandlung bewusst fernbleibt, besteht im Auslieferungsverfahren ein solcher weitgehender Rechtsschutz nicht (Senat NStZ 1983, 226 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2001 - 1 AK 12/01 - 16. Januar 2002 - 1 AK 28/01 - OLG Düsseldorf StV 1999, 270 ff.; OLG Hamm StraFo 2000, 422 ff. Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 73 Rn. 77).
  • BGH, 12.07.2001 - AK 12/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft - Terroristische Vereinigung - Mudjahedin -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
    Für einen Verfolgten, welcher sich jedoch einem ausländischen Strafverfahren willentlich entzieht und der Hauptverhandlung bewusst fernbleibt, besteht im Auslieferungsverfahren ein solcher weitgehender Rechtsschutz nicht (Senat NStZ 1983, 226 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2001 - 1 AK 12/01 - 16. Januar 2002 - 1 AK 28/01 - OLG Düsseldorf StV 1999, 270 ff.; OLG Hamm StraFo 2000, 422 ff. Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 73 Rn. 77).
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

  • BFH, 03.11.2010 - VII R 21/10

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen

    b) Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung allein hält der erkennende Senat indes nicht für ausreichend, um einen Verstoß gegen den ordre public zu begründen (vgl. zum Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung nach deutscher höchstrichterlicher Rechtsprechung in Sachen, die kein Steuerrecht betreffen und deshalb auf den Streitfall nicht übertragen werden können, Entscheidungen des BVerfG vom 20. Juni 1995  1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99; vom 28. Juli 1998  1 BvR 781/94, Zeitschrift für offene Vermögensfragen 1998, 339, und vom 30. Januar 1991  2 BvR 712/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 766, sowie Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 27. Februar 2003  1 AK 29/02, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht 2004, 199, und des OLG Zweibrücken vom 7. August 2006  1 Ausl 16/05, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2007, 109).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2023 - 301 OAus 1/23

    Auslieferungsverfahren: Abgabe von Garantien für konkret zu erwartende

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsächlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und - wie sich aus dem Vorstehenden ergibt - ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFO 1997, 93 ff.; BVerfG Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91; Senat Beschluss vom 27.02.2003, 1 AK 29/02).
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren schließt die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung in Bezug auf ein Abwesenheitsurteil ein, wenn dies zur effektiven Wahrnehmung und Sicherung seiner Rechte im "Nachverfahren" geboten ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. vom 23.12.1978 - 4 Ausl. 27/78 - in: Eser/Lagodny/Wilkitzki, a.a.O., Nr. U 140; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Bamberg, Beschl. vom 13.12.1984 - 3 AR 30/84 - in: Eser/Lagodny/Wilkitzki, a.a.O., Nr. U 99; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 27.02.2003 - 1 AK 29/02 - in: wistra 2004, 199; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 IRG Rn. 87; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 73 IRG Rn. 88).
  • OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl 16/05

    Zulässigkeit der Auslieferung: Verurteilung durch belgisches Abwesenheitsurteil

    Danach genügt das Abwesenheitsurteil nicht den nach den in der Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden Mindestanforderungen, die an ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren zu stellen sind (OLG Karlsruhe StV 2004, 444).

    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (StV 2004, 444) geht auch der Senat davon aus, dass eine Rechtsmittelbelehrung zur Sicherung der Rechte des Verfolgten auf ein faires Verfahren unerlässlich ist.

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2015 - 1 AK 16/11

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur

    Eine Entschädigung für die in der Zeit vom 02.03.2011 bis zum 04.03.2011 erlittene Auslieferungshaft wird nicht gewährt, weil eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen ist und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (BGHSt 32, 221; Senat StV 2004, 444).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Eine etwaige Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.; Senat StV 2004, 444 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der EU: Verfahrenshindernis bei

    Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber in Abstimmung mit den anderen dem Rahmenbeschluss unterzeichnenden Ländern der Europäischen Union (vgl. Schomburg NJW 2003, 3392 ff, Salditt StV 2003, 136 f.; Heintschel-Heinegg u.a. GA 2003, 44 ff.; Wehnert Strafo 2003, 356 ff.; Wegner StV 2003, 105 ff.) die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung zu den sich aus Art. 25 GG ergebenden verfassungsrechtlich entwickelten Mindeststandards bei der Bewilligung einer Auslieferung wegen eines Abwesenheitsurteils weitgehend übernommen (BVerfG NJW 1991, 1411 f.;NJW 1987, 830 ff., BGH 47, 120 ff.; vgl. hierzu auch Senat StV 2004, 444 f. = wistra 2004, 199 ff.) und dahingehend konkretisiert, dass der Anspruch des Verfolgten auf Wahrung seines rechtlichen Gehörs und der Möglichkeit, sich vor Gericht zu verteidigen und auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, nicht nur dann als gewahrt anzusehen ist, wenn er persönlich zur Hauptverhandlung geladen worden ist, sondern auch dann, wenn er auf andere Weise von dem Termin, der zu dem Abwesenheitsurteil geführt hat, unterrichtet worden war (vgl. hierzu und zur gegenteiligen und eine formlose Unterrichtung als nicht ausreichend ansehenden Ansicht: Schomburg/Lagodny. IRG, 3. Aufl. 1998, § 73 Rn. 80 f.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270 ff.).
  • OLG Celle, 14.06.2010 - 1 Ausl 7/10

    Auslieferungshaft: Erstattung notwendiger Auslagen und Haftentschädigung bei

    Nach insoweit einhelliger Rechtsprechung kommt eine solche - unbeschadet der Frage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 3 StrEG eine in Deutschland erlittene Auslieferungshaft überhaupt erfasst - jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die Behörden der Bundesrepublik Deutschland eine unberechtigte Verfolgung zu vertreten haben (BGHSt 32, 221; OLG Hamm, NStZ 1997, 246; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [hierzu auch BVerfG vom 5. Juni 1992, 2 BvR 1403/91]; OLG Celle NdsRpfl 2002, 269; OLG Karlsruhe StV 2004, 444).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2008 - 1 Ausl 30/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in Weißrussland: Unvereinbarkeit mit

    Eine Entschädigung aus der Staatskasse für die vollzogene Auslieferungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist und ein Fall, in dem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht gegeben ist (BGHSt 32, 221; OLG Karlsruhe wistra 2004, 199, 200).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 1 AK 38/06

    Auslieferungsverfahren: Kostentragungspflicht bei Rücknahme des

    Eine Entschädigung für die erlittene Auslieferungshaft wird indes nicht bewilligt, weil eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (BGHSt 32, 221; Senat StV 2004, 444).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2005 - 1 AK 3/04

    Auslieferungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme des

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10

    Auslieferung wegen Abwesenheitsurteil; Fehlen des Anspruchs auf ein neues

  • OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06

    Beantragung der Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung lebenslanger

  • OLG Karlsruhe, 22.04.2021 - Ausl 301 AR 124/20

    Unzulässige Auslieferung nach Serbien wegen offener Fragen zur Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 1 AK 25/05

    Auslieferungsverfahren: Amtsermittlung bei Bedenken gegen die Wahrhaftigkeit von

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08

    Auslieferung von Straftätern: Deutsche Justiz misstraut Russlands Zusagen

  • OLG Rostock, 26.10.2007 - Ausl 16/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht