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   BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03   

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BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5826)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2004 - 5 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5826)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5826)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 78a StGB; § 15 StGB; § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b StGB
    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten (Tatmacht)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung einer Betrugsstrafbarkeit; Abschluss von Darlehensverträgen mittels Täuschung; Rüge der mangelnden Urteilsbegründung des Gerichts; Verletzung von Buchführungspflichten

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 228
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Es ist nicht erkennbar, ob einer der beiden Angeklagten, deren Aussagen im übrigen allenfalls bruchstückhaft mitgeteilt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdn. 12), dies in der Hauptverhandlung angegeben hat oder ob es sich hierbei um eine Schlußfolgerung des Landgerichts handelt.
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01

    Urkundenfälschung durch Gebrauchen einer unechten Urkunde; Abgrenzung zur

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Jedoch ergibt sich aus den Feststellungen nicht, daß der Angeklagte bereits bei Abschluß der Darlehensverträge (UA S. 22) den Vorsatz hatte, die einzelnen Darlehensbeträge allein durch Täuschung zu erlangen (vgl. BGH wistra 1992, 253, 254/255; BGH NJW 1994, 2966, 2967; OLG Stuttgart MDR 1970, 64).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99

    Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Wäre der Angeklagte nämlich tatsächlich gar nicht in der Lage gewesen, seinen Buchführungspflichten zu genügen, ließe dies den Tatbestand des § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b StGB entfallen (BGH NStZ 2000, 206 f.).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung eines Prozessbetruges im Hinblick auf den

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • OLG Koblenz, 04.08.1992 - 1 Ws 289/92

    Rentenbetrug; Vermieterbetrug; Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 650/93

    Fortgesetzte Handlung - Betrug - Einzelakte - Selbständige Straftaten

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Jedoch ergibt sich aus den Feststellungen nicht, daß der Angeklagte bereits bei Abschluß der Darlehensverträge (UA S. 22) den Vorsatz hatte, die einzelnen Darlehensbeträge allein durch Täuschung zu erlangen (vgl. BGH wistra 1992, 253, 254/255; BGH NJW 1994, 2966, 2967; OLG Stuttgart MDR 1970, 64).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Beim Betrug ist dafür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91, wistra 1992, 253, 254).

    Besteht beim Betrug der Taterfolg in einer Mehrzahl von Ereignissen, dann ist für die Beendigung der Zeitpunkt der Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils maßgebend (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; und vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215).

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Maßgeblich ist dafür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Sind hingegen neue Täuschungen erforderlich, um den Geschädigten zu weiteren Zahlungen zu veranlassen, führt dies zu Tatmehrheit (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03 Rn. 3 f. (Bautenstandsbescheinigungen mit wahrheitswidrigen Angaben zum Abruf weiterer Darlehensbeträge)).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13

    Beendigung des Betruges

    Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, 229; Fischer, StGB 61. Aufl. § 263 Rn. 201; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 273).
  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

    Die vorliegende Konstellation ist vergleichbar mit einem anwachsenden Gesamtschaden, bei dem nach der Rechtsprechung Tatbeendigung erst mit dem letzten Teilakt eintritt (vgl. BGH aaO; Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, 229 mwN).
  • BGH, 19.05.2022 - III ZR 326/20

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäft: Schadensersatz bei Verminderung der

    Daran ändert der Hinweis in der Revisionserwiderung nichts, der Beklagte habe mit dem ihm vorgeworfenen begünstigenden Verhalten zugleich sukzessive Beihilfe zum vollendeten Betrug geleistet und damit den Individualschaden des Klägers verfestigt, da jedenfalls nach Beendigung der Haupttat, die hier mit der Vereinnahmung der Kaufpreiszahlungen in das Vermögen der G.    P.    AG eingetreten ist, eine nachträgliche Beihilfe ausscheidet (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 10.04.2013 - 5 StR 29/13

    Verjährung beim Betrug (Tatbeendigung; Abgrenzung von Schadenseintritt und

    Gleichwohl ist für die Frage der Tatbeendigung auf die jeweilige Erlangung der fünf Teilsubventionen abzustellen, weil dies jeweils gesonderte Mittelanforderungen mittels einzelner gefälschter Bautenstandsbescheinigungen gegenüber der ILB und deren Freigabeentscheidungen voraussetzte (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03 -).
  • OLG Schleswig, 27.11.2006 - 11 U 19/06

    Amtspflichtverletzung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Die in der Berufungsbegründung von der Klägerin vertretene Ansicht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liege eine materielle Beendigung der Tat im Sinne des § 78 a beim Betrugsdelikt mit dem Eintritt des Erfolges vor, mithin der betrügerisch veranlassten Zahlung, entspricht in diesem Zusammenhang weder der von der Klägerin hierzu zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH StraFO 2004, 215) noch der dort zitierten Literatur (Rudolphi/Wolter in Systematischer Kommentar, § 78 a Rn. 5).
  • KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Beginn der Verjährungsfrist beim Betrug (vgl. BGH wistra 2004, 228; LK-Schmid, StGB 12. Aufl., § 78a Rdn. 5; jeweils m.w.N.) spricht alles dafür, dass die Tat schon vorher, nämlich am 18. August 2006 (Datum der Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen) vollendet und im Sinne des § 78a StGB beendet war.
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