Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2004 - 1 StR 99/04   

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BGH, 30.03.2004 - 1 StR 99/04 (https://dejure.org/2004,8171)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 1 StR 99/04 (https://dejure.org/2004,8171)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04 (https://dejure.org/2004,8171)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tatmehrheit bei einem mittelbaren Täter hinsichtlich Finanzierungsbetrug; Bedeutung der Tatbeiträge (Tathandlungen) bei der Feststellung der Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 52; ; StGB § 53

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 1
    Konkurrenzen bei Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 264
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 410/98

    Tateinheit oder Tatmehrheit bei einem mittelbaren Täter; Zusammenhang von

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 1 StR 99/04
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB wird er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nach seinem Tatbeitrag beurteilt, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich der der Führung des T. bei der Anwerbung und Betreuung der Anleger, bestand (BGH StV 2000, 196 st. Rspr.).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Dabei hat sie nicht bedacht, daß bei mehreren Tätern oder Tatbeteiligten für jeden gesondert nach seinem eigenen Tatbeitrag zu beurteilen ist, durch wie viele Handlungen im Sinne von §§ 52, 53 StGB er die Tat gefördert oder begangen hat (st. Rspr. vgl. nur BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 7; BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02; BGH, Beschluß vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Er bestimmte - gemeinsam mit dem Angeklagten R. W. (siehe II. 1) - die Rahmenbedingungen, die regelhaften Abläufe des Schneeballsystems; hieraus folgt die Verurteilung als mittelbarer (Mit)täter kraft Organisationsherrschaft wegen einer Untreue in 156 rechtlich zusammentreffenden Fällen (vgl. BGHSt 40, 218, 236f.; St45, 270, 296; St49, 177, 182ff.; StV 1998, 416f.; wistra 2001, 336f.; wistra 2004, 264; wistra 2004, 341, 347).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

    Deshalb richtet sich die Beurteilung der Konkurrenzen auch für den mittelbaren Täter nach dessen Tatbeitrag, unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Beurteilung der Handlungen, die ihm zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04, wistra 2004, 264).
  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 499/11

    Betrug als uneigentliches Organisationsdelikt (Betrugsvorsatz: Vertrauen des

    Die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB ist nach dem Tatbeitrag des Angeklagten zu beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 30. März 1994 - 1 StR 99/04, wistra 2004, 264; vom 1. September 1998 - 1 StR 410/98, StV 2000, 196; vom 21. Mai 2008 - 5 StR 124/08).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 337/22

    Konkurrenzen (mittelbare Täterschaft: individuelle Gegebenheiten des eigenen

    Im Falle mittelbarer Täterschaft bestimmt sich jedoch das Konkurrenzverhältnis mehrerer Gesetzesverletzungen für den Täter ausschließlich nach den individuellen Gegebenheiten seines eigenen Tatbeitrags (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04 Rn. 1; Beschluss vom 23. September 2003 - 3 StR 294/03 Rn. 8; Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218 Rn. 91).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6651
BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,6651)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2004 - 5 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,6651)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2004 - 5 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,6651)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Beamten wegen Vorteilsannahme und Untreue; Möglichkeit der gesonderten Erkennung auf eine Gesamtgeldstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; BbgLBG § 100

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 53 Abs. 2 S. 2
    Prüfung der gesonderten Verhängung einer Geldstrafe bei Gesamtstrafe von über einem Jahr

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04
    Insbesondere im Hinblick darauf, daß § 100 BbgLBG im Falle der Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr für vorsätzliche Tat(en) - auch wenn es sich um eine unter Einbeziehung einer Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe handelt (BVerwGE 53, 236) - die schwerwiegende Folge des Verlusts der Beamtenrechte zwingend vorschreibt, durfte auf diese Prüfung nicht verzichtet werden (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 3 m. w. N.; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 432).
  • BVerwG, 21.12.1976 - 2 WD 9.76

    Verurteilung eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens zur Entfernung aus dem

    Auszug aus BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04
    Insbesondere im Hinblick darauf, daß § 100 BbgLBG im Falle der Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr für vorsätzliche Tat(en) - auch wenn es sich um eine unter Einbeziehung einer Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe handelt (BVerwGE 53, 236) - die schwerwiegende Folge des Verlusts der Beamtenrechte zwingend vorschreibt, durfte auf diese Prüfung nicht verzichtet werden (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 3 m. w. N.; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 432).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03

    Untreue (Anforderungen an den Vorsatz bei; Pflichtwidrigkeit; Nachteilszufügung)

    Auszug aus BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04
    Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten führte zum Senatsbeschluß vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03, wonach die Schuldsprüche wegen Vorteilsannahme und wegen Untreue in drei Fällen rechtskräftig wurden.
  • BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07

    Verlust der Amtsfähigkeit auch bei Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens sechs

    Diese Vorschriften werden ebenfalls dahin verstanden, dass sie auch den Fall der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen mehrerer Vorsatztaten umfassen, selbst wenn die zu Grunde liegenden Einzelstrafen jeweils weniger als ein Jahr betragen (vgl. zum LBGRh.Pf. BGH NStZ 1981, 342; zum BbgLBG BGH wistra 2004, 264; Jescheck in LK aaO; Battis BBG 3. Aufl. § 48 Rdn. 8).

    Eine solche Prüfung ist stets erforderlich, wenn sich nach den besonderen Umständen des Falles eine aus Geld- und Freiheitsstrafen gebildete Gesamtfreiheitsstrafe (§ 53 Abs. 2 Satz 1 StGB) als das schwerere Übel erweist (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 2; bei zwingenden beamtenrechtlichen Folgen etwa BGH wistra 2004, 264).

  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

    Die gesonderte Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe neben einer Freiheitsstrafe kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint, insbesondere, wenn erst die Einbeziehung von Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führt, deren Höhe keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr zulässt ( BGH wistra 2000, 177, NStZ-RR 2002, 264) oder z.B. zwingende beamtenrechtliche Folgen auslöst ( BGH wistra 2004, 264 ).
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