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   LG Magdeburg, 14.10.2004 - 24 KLs 4/04, 24 KLs 4/04 - 626 Js 13894/03, 24 KLs 4/04 - 626 Js 13254/01   

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LG Magdeburg, 14.10.2004 - 24 KLs 4/04, 24 KLs 4/04 - 626 Js 13894/03, 24 KLs 4/04 - 626 Js 13254/01 (https://dejure.org/2004,18920)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 14.10.2004 - 24 KLs 4/04, 24 KLs 4/04 - 626 Js 13894/03, 24 KLs 4/04 - 626 Js 13254/01 (https://dejure.org/2004,18920)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 24 KLs 4/04, 24 KLs 4/04 - 626 Js 13894/03, 24 KLs 4/04 - 626 Js 13254/01 (https://dejure.org/2004,18920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vortäuschen nicht erfolgter finanzieller Investitionen zur Erlangung von staatlichen Förderleistungen; Anforderungen an die Bestimmtheit "subventionserheblicher Tatsachen"; "Gesetzliche Abhängigkeit" bei Bewilligungsermessen des Subventionsgebers; Strafzumessung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 264 Abs. 8
    Anforderungen an die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2005, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug;

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.10.2004 - 24 KLs 4/04
    Die Bestimmung von Tatsachen als subventionserheblich nach dieser Alternative erfordert klare und unmissverständliche, auf den konkreten Fall bezogene Angaben durch den Subventionsgeber (BGHSt 44, 233 (238) m. w. N.; LG Düsseldorf NStZ 1981, 223 m. w. N.; Ranft, NJW 1986, 3163 (3165); Lührs, wistra 1999, 89 (93)).

    Daran fehlt es aber in Fällen, in denen selbst bei Erfüllung der (unbenannten, nicht genau benannten oder falsch benannten) subventionserheblichen Tatsachen die Subventionsbewilligung von einem Ermessen des Subventionsgebers abhängig ist (BGHSt 44, 233; 241).

  • BayObLG, 30.12.1981 - RReg. 5 St 85/81

    Subventionsbetrug durch unterlassene Veränderungsmitteilung an das Arbeitsamt;

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.10.2004 - 24 KLs 4/04
    Die Kammer weist lediglich ergänzend darauf hin, dass dieser Bewertung auch die sich mit dem Problem der "subventionserheblichen Tatsachen" bei gesetzlicher Abhängigkeit der Subventionsbewilligung befassenden Entscheidungen des OLG München (NJW 1982, 457) und des BayObLG (NJW 1982, 2202) nicht entgegen stehen.
  • OLG München, 01.07.1981 - 2 Ws 668/81
    Auszug aus LG Magdeburg, 14.10.2004 - 24 KLs 4/04
    Die Kammer weist lediglich ergänzend darauf hin, dass dieser Bewertung auch die sich mit dem Problem der "subventionserheblichen Tatsachen" bei gesetzlicher Abhängigkeit der Subventionsbewilligung befassenden Entscheidungen des OLG München (NJW 1982, 457) und des BayObLG (NJW 1982, 2202) nicht entgegen stehen.
  • OLG Celle, 17.11.1980 - 2 Ss 239/80

    Strafantragsbefugnis des Straßenmeisters durch den Leiter eines zuständigen

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.10.2004 - 24 KLs 4/04
    Die Bestimmung von Tatsachen als subventionserheblich nach dieser Alternative erfordert klare und unmissverständliche, auf den konkreten Fall bezogene Angaben durch den Subventionsgeber (BGHSt 44, 233 (238) m. w. N.; LG Düsseldorf NStZ 1981, 223 m. w. N.; Ranft, NJW 1986, 3163 (3165); Lührs, wistra 1999, 89 (93)).
  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21

    Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von

    Abweichend von den in der Rechtsprechung bisher entschiedenen Konstellationen unzulässiger pauschaler und lediglich formelhafter Verweisungen, bei denen in der Regel lediglich der Wortlaut von § 264 Abs. 9 StGB oder § 2 SubvG wiederholt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238; OLG Jena, Beschluss vom 1. November 2006 - 1 Ws 290/06; LG Magdeburg, wistra 2005, 155, 156 f.; LG Düsseldorf, NStZ 1981, 223) oder auf den Antrag nebst umfangreichen Anlagen, Gesprächsprotokolle, Finanzierungspläne und Bewilligungsbescheide Bezug genommen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17 Rn. 47, NStZ-RR 2019, 147, 149), bleibt es hier nicht dem Antragsteller bzw. Subventionsnehmer überlassen, sich Klarheit über die maßgebenden Tatsachen und Angaben zu verschaffen.
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