Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.07.2004

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03   

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https://dejure.org/2004,3634
BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03 (https://dejure.org/2004,3634)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2004 - 1 StR 565/03 (https://dejure.org/2004,3634)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 StR 565/03 (https://dejure.org/2004,3634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 78 StGB; § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 46 StGB; § 266 StGB; § 261 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen (Übermittlungsversehen); Unterbrechung der Verjährung (keine Analogie hinsichtlich der Unterbrechungsmaßnahmen); Strafzumessung (Berücksichtigung verjährter Straftaten; Vorleben); Beweiswürdigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtgewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen bei bereits formgerecht begründeter Revision; Unterbrechung der Verjährung auf Grund einer Anordnung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs; Identität ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 100a; ; StPO § 100b; ; StPO § 261; ; StGB § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78c
    Keine analoge Anwendung zur Herbeiführung einer Verjährungsunterbrechung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Untreue in Millionenhöhe zum Nachteil von Tierschutorganisation

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Bestätigung des Urteils wegen Untreue in Millionenhöhe zum Nachteil von Tierschutzorganisationen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 44 (Ls.)
  • wistra 2005, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03
    Dem Angeklagten U. war - unbeschadet der Zulässigkeit der Rüge nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGHSt 42, 365) - Wiedereinsetzung zur Ergänzung dieser Verfahrensrüge zu gewähren.
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03
    Zwar kann bei bereits formgerecht begründeter Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nicht gewährt werden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 9; BGH, Beschluß vom 16. September 1994 - 3 StR 397/94).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03
    Zwar kann bei bereits formgerecht begründeter Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nicht gewährt werden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 9; BGH, Beschluß vom 16. September 1994 - 3 StR 397/94).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03
    Zwar kann bei bereits formgerecht begründeter Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nicht gewährt werden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 9; BGH, Beschluß vom 16. September 1994 - 3 StR 397/94).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03
    Die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung sind Ausnahmeregelungen; eine Analogie ist unzulässig (vgl. BGHSt 28, 381, 382).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch zugelassen worden (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 11, 12; BGH, Beschluß vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00).
  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03
    Schon angesichts der Vielzahl und der Höhe der verbleibenden Einzelstrafen erscheinen dem Senat die verhängten Gesamtstrafen angemessen (§ 354 Abs. 1a und Abs. 1b Satz 3 StPO), zumal auch verjährte Taten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2).
  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Ist die Straftat verjährt, so ist der Angeklagte grundsätzlich nicht freizusprechen, sondern das Verfahren einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 1 StR 565/03, wistra 2005, 27).
  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Es kann dahinstehen, ob dem Angeklagten im Hinblick darauf, dass die Verfahrensrüge rechtzeitig erhoben und nach dem Revisionsvortrag lediglich infolge eines Versehens die im Rahmen der Verfahrensrüge mitzuteilende Entscheidung des Landgerichts über den Besetzungseinwand vom 8. Februar 2012 nicht übermittelt worden war, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ergänzung der Verfahrensrüge zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 1 StR 565/03, wistra 2005, 27), so dass die Verfahrensrüge nunmehr durch Nachholung des Vortrags den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt.

    Es kann dahinstehen, ob dem Angeklagten im Hinblick darauf, dass die Verfahrensrüge rechtzeitig erhoben und nach dem Revisionsvortrag lediglich infolge eines Versehens der im Rahmen der Verfahrensrüge mitzuteilende Befangenheitsantrag vom 25. Januar 2012 nicht übermittelt worden war, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ergänzung der Verfahrensrüge zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 1 StR 565/03, wistra 2005, 27), so dass die Verfahrensrüge nunmehr durch Nachholung des Vortrags den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt.

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Eine entsprechende Anwendung des abschließenden Katalogs des § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB zu Ungunsten des Angeklagten verbietet sich, weil die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als materiellrechtliche Ausnahmeregelungen einer Analogie nicht zugänglich sind (BGH NStZ-RR 2005, 44; Fischer aaO Rdn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2015 - 1 AK 16/11

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur

    Da es somit schon an der in § 78 c Abs. 1 Nr. 2 StGB ausdrücklich vorgesehenen Beschuldigteneigenschaft fehlt und eine analoge Anwendung ohnehin ausscheidet (vgl. BGH wistra 2005, 27), kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob der Senat im Auslieferungsverfahren eine Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit vorgenommen hat oder eine solche - wie vorliegend - mangels Zulässigkeit (Art. 2 Abs. 2 RbEuHb i.V.m. § 81 Nr. 4 IRG sowie § 80 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 , Satz 2 IRG) gar nicht durchführen durfte und deshalb bei seiner Beschlussfassung vom 10.11.2011 auch nicht vorgenommen hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4883
BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vollendete Hehlerei in der Form des Sich-Verschaffens gestohlener Gegenstände - Voraussetzungen des Sich-Verschaffens - Täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe - Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbs - Folgen von fehlenden Feststellungen über die Art und Weise ...

  • Judicialis

    StGB § 259 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 259 Abs. 1
    Sich-Verschaffen bei zeitweiliger Verfügungsbefugnis; Absatzhilfe bei bloßer Hilfstätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 373
  • wistra 2005, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO verlangt die Darlegung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten (vgl. Senat bei Becker NStZ-RR 2004, 66; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10).
  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten.
  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    Die unselbständige, dem Vortäter geleistete Hilfstätigkeit erfüllt für sich allein den Hehlereitatbestand nicht, wenn es - wie möglicherweise hier - zu Absatzbemühungen überhaupt nicht gekommen ist (vgl. näher BGH NJW 1989, 1490).
  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten.
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