Rechtsprechung
   LG Berlin, 06.03.2006 - 526 Qs 47 - 49/2006, 526 Qs 47 - 49/06, 526 Qs 47/2006, 526 Qs 47/06, 526 Qs 48/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35806
LG Berlin, 06.03.2006 - 526 Qs 47 - 49/2006, 526 Qs 47 - 49/06, 526 Qs 47/2006, 526 Qs 47/06, 526 Qs 48/2006 (https://dejure.org/2006,35806)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.03.2006 - 526 Qs 47 - 49/2006, 526 Qs 47 - 49/06, 526 Qs 47/2006, 526 Qs 47/06, 526 Qs 48/2006 (https://dejure.org/2006,35806)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. März 2006 - 526 Qs 47 - 49/2006, 526 Qs 47 - 49/06, 526 Qs 47/2006, 526 Qs 47/06, 526 Qs 48/2006 (https://dejure.org/2006,35806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2006, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2006 - 526 Qs 47/06
    Insoweit erachtet die Kammer - vergleichbar dem Haftgrund der Fluchtgefahr, der bei einer sehr hohen Straferwartung auch ohne konkrete Vorbereitungen zur Flucht angenommen werden kann - allein den drohenden äußerst hohen Verfall des Wertersatzes bzw. die existenzbedrohenden Steuerschulden für ausreichend (vgl. OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2005, 111 f.; Bittmann/Kühn, wistra 2002, 248 ff; a. A.: LR-Schäfer, § 111d StPO, Rn. 17 ff; Wulf, Praxis Steuerstrafrecht 2006, S. 10 ff.).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2006 - 526 Qs 47/06
    Danach schließen Steueransprüche des Staates die Anordnung des strafrechtlichen Verfalls aus, da der insoweit begünstigte Justizfiskus nicht mit dem Steuerfiskus - dem Verletzten im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB - identisch ist und nach der gesetzlichen Regelung auf jeden Fall der Justizfiskus hinter dem Steuerfiskus zurückzustehen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Nov. 2000 - 5 StR 371/00).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2006 - 526 Qs 47/06
    Ungeachtet des von den Strafverfolgungs- und Finanzbehörden noch zu prüfenden Komplexes des von den Beschwerdeführern "unmittelbar Erlangten" im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, NStZ 2002, 477 ff.) hat die Kammer von der ihr eingeräumten Möglichkeit zur Sicherung von tatbedingten Ansprüchen des Geschädigten (Zurückgewinnungshilfe) gemäß § 111b Abs. 5, 111d StPO abgesehen: Dem geschädigten Steuerfiskus steht nämlich - im Unterschied zu anderen Geschädigten - nach den §§ 324 ff. AO ein originäres Recht zu, mittels eines eigenen dinglichen Arrestes seinen Steueranspruch zu sichern.
  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Ausgehend hiervon kann zwar die konkrete Art und Ausführung der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat, etwa "betrügerische Machenschaften" oder "Schädigung auf listigste Art" ein wichtiges Indiz sein (vgl. auch OLG Köln NStZ 2011, 174, Rdn. 5 nach juris; einschränkend OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 5 nach juris: "im Ausnahmefall), was von Teilen der Rechtsprechung und Literatur namentlich dann angenommen wird, wenn der Täter mit Verfall von Wertersatz rechnen muss (vgl. LG Berlin wistra 2006, 358 Rdn. nach juris 33; Schäfer aaO. § 111d Rdn. 17; Lohse, aaO, § 111d Rdn. 8; wohl auch Mayer, aaO. § 111b Rdn. 24).
  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

    Denn auch soweit nicht die Auffassung vertreten wird, dass die in § 324 AO gegebene eigene Sicherungsmöglichkeit der Finanzbehörden bereits dem Arrestgrund entgegenstehe (so Bach JR 2010, 286, 289 mwN), oder dass dem steuerrechtlichen der generelle Vorrang vor dem strafprozessualen dinglichen Arrest zukomme (vgl. LG Mannheim StraFo 2007, 115; LG Berlin, Beschluss vom 6. März 2006 - 526 Qs 47-49/06 - [juris-Rn. 37] = wistra 2006, 358, 359), wird überwiegend mit Recht angenommen, dass ein strafprozessualer dinglicher Arrest zugunsten des Steuerfiskus nicht angeordnet werden - jedenfalls aber nicht über längere Zeit aufrechterhalten bleiben - darf, wenn der Steuerfiskus von der ihm zustehenden Möglichkeit, selbst einen dinglichen Arrest nach § 324 AO zu erlassen, ohne erkennbaren Grund keinen Gebrauch gemacht und dadurch ein fehlendes oder zumindest stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis in Bezug auf den strafprozessualen Arrest gezeigt hat (vgl. OLG Celle StV 2009, 120; OLG Oldenburg StraFo 2008, 25; LG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 284; LG Bochum wistra 2008, 237; HK/Gercke, StPO 5. Aufl., § 111b Rn. 20; Rogall aaO, § 111b Rn. 37; Graf/Huber, StPO 2. Aufl., § 111d Rn. 7; KMR/Mayer, StPO 80. EL, § 111b Rn. 25; s. auch OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; LG Landshut wistra 2003, 199; a.A. LG Hamburg [Entfallen des Rechtschutzbedürfnisses erst, wenn das zuständige Finanzamt bereits nach § 324 AO vorgegangen ist]; LG Halle wistra 2009, 39).
  • LG Halle, 20.08.2008 - 22 Qs 15/08
    Soweit in diesem Zusammenhang nunmehr die Auffassung vertreten wird, dass den Geschädigten (Steuerfiskus) nach den §§ 324 ff. AO ein originäres Recht zustehen würde und dies der von der AO vorgesehene adäquate Weg sei und dementsprechend ein weitergehendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung gemäß eines dinglichen Arrestes gemäß den §§ 111b ff. StPO entfallen würde (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 6.3.2006, 526 Qs 47-49/06, wistra 2006, 359) vermag die Kammer dieser Begründung nicht zu folgen.
  • LG Saarbrücken, 05.05.2008 - 2 Qs 22/08
    In welchem Verhältnis Arrestanordnungen nach der Abgabenordnung und nach der Strafprozessordnung zueinander stehen, ist gesetzlich nicht geregelt (vgl. hierzu LG Mannheim, Beschluss vom 21.12.2006, StraFo 2007, 115 ff.; LG Hamburg, NStZ-RR 2004, 215 f.; LG Berlin, wistra 2006, 358 f.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 b Rn 1).
  • OLG Celle, 16.09.2008 - 1 Ws 439/08
    Überwiegend nimmt die Rechtsprechung an, dass im Rahmen der Gesamtabwägung wegen § 324 AO eine erhebliche Reduzierung des Sicherungsbedürfnisses besteht, die einer strafprozessualen Anordnung entgegenstehen kann (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 413; wohl auch LG Berlin, Wistra 2006, 358; Kunz BB 2006, 1198).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht