Rechtsprechung
BGH, 13.07.2006 - 5 StR 173/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 263 StGB; § 266a StGB
Vorrang des Betruges vor dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Berechnungsdarstellung); Beihilfe (ausreichende Feststellungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Vorrang des Betrugs gegenüber dem Vorenthalten von Arbeitsentgelten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1 § 266a
Verhältnis zwischen Betrug und Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei der Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 308 (Ls.)
- wistra 2006, 425
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08
Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners …
c) In den 25 Fällen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) genügt bereits die Berechnungsdarstellung hinsichtlich der Höhe der nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile nicht den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (…BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; jeweils m.w.N.) aufgestellten Grundsätzen. - BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Von einer Schuldspruchberichtigung in diesen Fällen im Hinblick auf die Verurteilung des Angeklagten gemäß § 266a StGB hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1823; Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 173/06, NStZ-RR 2006, 308) sieht der Senat ab. - BGH, 24.04.2007 - 1 StR 639/06
Verhältnis zwischen Betrug und Vorenthaltung von Arbeitnehmer- und …
a) Das Landgericht ist auf Grundlage der im Tatzeitraum - Januar 2001 bis Dezember 2002 - geltenden Rechtslage zutreffend von einem Vorrang von § 263 StGB gegenüber § 266a StGB aF ausgegangen (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2006, 308).
- BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge …
Zwar sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (…vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483; jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt. - BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von …
Zwar sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (…vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483; jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt. - OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09
Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen …
Sollte der Angeklagte im Rahmen seiner Meldepflicht (§ 28 a SGB IV) vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, die zu einem geringeren Sozialversicherungsbeitrag führen, so liegt darin eine Tathandlung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB (BGH NStZ 2003, 552; BGH wistra 2006, 425). - BGH, 20.12.2007 - 5 StR 482/07
Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders …
Das Landgericht hat - im Ausgangspunkt zutreffend - auf der Grundlage der im Tatzeitraum bis Juli 2004 geltenden Rechtslage einen Vorrang des Straftatbestandes des Betrugs (§ 263 StGB) gegenüber der Strafnorm des § 266a StGB a.F. angenommen (vgl. BGH wistra 2003, 262, 265; 2006, 425, 426). - OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe …
Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (…BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651; BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ). - BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07
Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders …
a) Das Landgericht hat - im Ausgangspunkt zutreffend - auf der Grundlage der im Tatzeitraum bis Juli 2004 geltenden Rechtslage einen Vorrang des Straftatbestandes des Betrugs (§ 263 StGB) gegenüber der Strafnorm des § 266a StGB a.F. angenommen (vgl. BGH wistra 2003, 262, 265; 2006, 425, 426). - OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07
Verlesung; Einverständnis; Motivation; Vorsatz; Beitragsvorenthaltung
Danach sind bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, die Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 5 StR 544/06 -, beckRS 2007, 04403;… BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483, jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.