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BGH, 13.10.2005 - 5 StR 368/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO
Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Steuerhinterziehung
- Judicialis
StPO § 264; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 53
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1
Steuerhinterziehung als Erklärungsdelikt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung - Darstellungsanforderungen im Urteil
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 177 (Ls.)
- StV 2006, 419
- wistra 2006, 66
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit
Die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO ist ein Erklärungsdelikt (vgl. BGH StV 2006, 419, 420). - BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07
Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei …
Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Angeklagte aufgrund eigener Sachkunde die ihm vorgeworfenen Steuerhinterziehungen eingeräumt hat (st. Rspr.; vgl. BGH wistra 2006, 110; 2006, 66; 2005, 307 f.; jeweils m.w.N.). - BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung; unzureichende Feststellungen; …
Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss wistra 2001, 266 und zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 368/05 jeweils m.w.N.). - OLG Koblenz, 19.08.2015 - 2 OLG 4 Ss 91/15
Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehung: Berücksichtigung einer nicht …
Der Tatrichter hat für jede Steuerart und jeden Besteuerungszeitraum unter Schuldgesichtspunkten so klare Feststellungen zu treffen, dass sowohl die dem Schuldspruch zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen als auch die Berechnung der verkürzten Steuern der Höhe nach erkennbar werden (vgl. BGH, 5 StR 368/05 v. 13.10.2005 - NStZ-RR 2006, 177 ). - LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05
Bewusste und gewollte Abgabe einer inhaltlich unrichtigen …
Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az: 5 StR 368/05) durch Beschluss vom 13.10.2005 das angefochtene Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; davon ausgenommen wurden die Feststellungen zur unbeschränkten Steuerpflicht des Angeklagten im Tatzeitraum, welche aufrechterhalten worden sind.