Rechtsprechung
BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 373 AO; § 374 AO; Art. 40 Zollkodex; § 19 TabStG; § 21 TabStG; § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO; Art. 234 EG; Art. 7 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG
Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; Unterlassenstäterschaft des Organisators; richtlinienkonforme Auslegung; Vorlagepflicht); Steuererklärungspflicht bei Einfuhr unverzollter und unversteuerte Zigaretten aus dem freien Verkehr eines ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einordnung der Organisation eines Transports von unverzollten und unversteuerten Zigaretten als tatbestandliche Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Verpflichtung der unverzüglichen Abgabe einer Steuererklärung bei Verbringung von unverzollten und unversteuerten ...
- Judicialis
AO § 370; ; AO § 373; ; AO § 374; ; Zollkodex Art. 40; ; TabStG § 19; ; TabStG § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schmuggel mit einem Fahrzeug unter Umgehung der Grenzzollstellen als Steuerhinterziehung; Verbringen von aus einem Drittland stammenden unverzollten und unversteuerten Zigaretten aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in das ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel
Besprechungen u.ä.
- bdo.de
, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)
Einfuhr von geschmuggelten Zigaretten über anderen EG-Mitgliedstaat
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1294
- NStZ 2007, 590
- EuZW 2007, 347
- StV 2007, 300 (Ls.)
- wistra 2007, 224
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten …
Damit waren sie dort "zur Ruhe gekommen", bevor die Verkaufsverhandlungen mit den in Deutschland ansässigen Abnehmern aufgenommen wurden (vgl. BGH 20 wistra 2007, 224, 225 f.).Diese Steuer wurde dadurch verkürzt, dass für die entgegen § 12 Abs. 1 TabStG aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften nach Deutschland verbrachten Zigaretten nicht sofort nach dem Verbringen eine Steuererklärung abgegeben wurde (§ 19 Sätze 1 bis 3 TabStG, vgl. zum Ganzen BGH wistra 2007, 224, 227).
- BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger …
§ 373 AO erfasst diese Verbrauchsteuer als Einfuhrabgabe nur dann, wenn die Zigaretten unmittelbar aus einem Nicht-Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, zur Veröffentlichung bestimmt).In der Regel wird der Schmuggel erst dann beendet sein, wenn das Schmuggelgut seinen Bestimmungsort erreicht hat (vgl. zu den Einzelheiten BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06 und BGH wistra 2000, 425).
- FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17
Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben
Diesen Zeitpunkt der hypothetisch rechtzeitigen Pflichterfüllung als Anknüpfungspunkt für die Beendigung und den Beginn der Verfolgungsverjährung zugrunde zu legen, hält der Senat ungeachtet dessen für sachgerecht, ob man die Steuerhinterziehung durch Unterlassen als echtes Unterlassungsdelikt wertet (so BGH Entscheidungen vom 22.05.2003 5 StR 520/02, wistra 2003, 344 Tz. 9; vom 01.02.2007 5 StR 372/06, NJW 2007, 1294 Tz. 27; Krumm in: Tipke/Kruse AO § 370 Lfg.
- BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04
Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf …
Auch kann ein längeres Zwischenlagern dazu führen, dass die Ware "zur Ruhe gekommen" ist und deshalb eine einheitliche Schmuggelfahrt nicht mehr angenommen werden kann (vgl. zur Abgrenzung von Steuerhinterziehung - bzw. Schmuggel im Sinne des § 373 AO - zu einer an diese anschließende Steuerhehlerei BGH wistra 2007, 224). - BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16
Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft: …
Mit der Missachtung dieser Pflicht wurde die deutsche Tabaksteuer gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 AO hinterzogen (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, wistra 2007, 224 - 228).So wird als Verbringer auch angesehen, wer kraft seiner Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf das Transportfahrzeug hat, indem er die Entscheidung zur Durchführung des Transports trifft oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Route, Ort, Zeitabfolge) bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 521/14, wistra 2016, 74).
- BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines …
a) Die Auffassung des Landgerichts, eine Absatzhilfe i.S.v. § 374 AO erfordere keinen Absatzerfolg, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats und des ehemals für Steuerstrafsachen zuständigen 5. Strafsenats sowie der Auffassung von Teilen der Literatur (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239; Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO § 374 Vortat 1;… zustimmend: Beckemper in Hübschmann/ Hepp/Spitaler (HHSp.) Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Stand: November 2013, § 374 AO, Rn. 53;… ablehnend: Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: August 2016, § 374 AO Rn. 67;… Wegner in Müko-StGB, 2. Aufl., § 374 AO Rn. 35;… Meyer in Beermann/Gosch Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Stand: Oktober 2008, § 374 AO 1977, Rn. 11 und 12;… zweifelnd: Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 42). - BGH, 14.10.2015 - 1 StR 521/14
Steuerhinterziehung (Hinterziehung durch Unterlassen: Täterstellung; …
Die Angeklagten B., M. und S. haben die Zigaretten weder selbst in das Gebiet der Europäischen Union transportiert, noch hatten sie kraft Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf den Transport der Zigaretten, indem sie die Entscheidung zur Durchführung des Transports treffen oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Fahrtroute, Ort und Zeit der Einfuhr) hätten bestimmen können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590).Der Begriff des Verbringers i.S.v. § 19 Satz 2 TabStG aF ist in gleicher Weise auszulegen wie bei Art. 38 Abs. 1 ZK (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VII R 49/06, BFHE 218, 469; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590).
Als Verbringer sind aber auch die Personen anzusehen, die kraft ihrer Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf das Transportfahrzeug haben, indem sie die Entscheidung zur Durchführung des Transports treffen oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Route, Ort, Zeitabfolge) bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, wistra 2007, 262).
- BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09
Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft; …
In der Regel wird das Verbringen oder Versenden erst dann beendet sein, wenn die Tabakwaren ihren Bestimmungsort erreicht haben (vgl. auch BGH NStZ 2007, 590, 592; wistra 2000, 425). - BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Kaffeesteuer: Steueranmeldung durch den …
Verbrauchsteuern wie die Kaffeesteuer zählen nur dann zu den Einfuhrabgaben i.S.d. § 373 AO, wenn sie bei der unmittelbaren Einfuhr aus einem Drittland in das deutsche Steuergebiet entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 1; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592, 594;… Jäger in Franzen/ Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO Rn. 225 und § 373 Rn. 6 ff. sowie in Klein, AO, 10. Aufl., § 373 Rn. 25).Einfuhr ist aber nur das unmittelbare Verbringen der Ware aus dem Drittlandsgebiet in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft, nicht jedoch das Verbringen der Ware (außerhalb eines gemeinschaftlichen Zollverfahrens) von einem Mitgliedstaat in den anderen (BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 1).
- BGH, 19.04.2007 - 5 StR 549/06
Unzureichende Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; Steuerstrafrecht …
Werden Blankettstraftatbestände - wie in den Fällen des § 370 Abs. 6 AO und des § 374 Abs. 2 AO - nicht nur durch deutsche Steuergesetze und die Vorschriften des Zollkodexes, sondern auch durch Verbrauchsteuergesetze anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ausgefüllt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt; BGH wistra 2001, 62, 63), gilt nichts anderes. - BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen …
- BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08
Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung); …
- BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07
Steuerhehlerei (keine bandenmäßige Begehungsweise; Strafzumessung: …
- BGH, 21.04.2021 - 3 StR 225/20
Anwendbarkeit des Markenstrafrechts nach Wegfall des in Bezug genommenen …
- FG Hamburg, 24.05.2011 - 4 K 30/11
Tabaksteuerrecht: Tabaksteuerentstehung nach § 19 TabStG
- LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
- FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
Steuerschuldnerschaft bei im Lkw versteckten Zigaretten