Rechtsprechung
BGH, 24.04.2007 - 1 StR 639/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 266a StGB; § 2 Abs. 3 StGB
Verhältnis zwischen Betrug und Vorenthaltung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen; milderes Gesetz (konkreter Fallvergleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Betruges in 55 Fällen unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren; Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen und Arbeitgeberanteilen nach neuem ...
- Judicialis
StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 263; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 266a; ; StGB § 266a Abs. 1; ; StGB § 266a Abs. 2; ; StGB § 266a Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1 § 266a
Verhältnis zwischen § 263 und § 266a StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Verhältnis von Betrug zu Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 527
- StV 2007, 412 (Ls.)
- wistra 2007, 307
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 18.05.2010 - 1 StR 111/10
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Tenorierung; Konkurrenzen; …
Die neben § 266a Abs. 1 StGB erfolgende Anwendung des § 266a Abs. 2 StGB wirkt sich lediglich auf den Schuldumfang aus und führt nicht zu einer tateinheitlichen Verwirklichung verschiedener Tatbestände (vgl. BGH NStZ 2007, 527; wistra 2008, 180; StraFo 2008, 219).b) Soweit in den Fällen 1 bis 102 der Urteilsgründe die Voraussetzungen des Sozialversicherungsbetruges festgestellt werden können, kann § 266a Abs. 2 StGB nF als milderes Gesetz i.S.v. § 2 Abs. 3 StGB anzuwenden sein (BGH wistra 2007, 307; wistra 2008, 180; StraFo 2008, 219).
- BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise bei Anwendung des § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf die Änderung des § 266a StGB mit Wirkung vom 1. August 2004 (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 StR 639/06, NStZ 2007, 527; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 482/07, wistra 2008, 180, 181) kann ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte insoweit beschwert ist.b) Im Fall II. 8 der Urteilsgründe betreffend den Beitragsmonat Juli 2004 verdrängt der am 1. August 2004 in Kraft getretene § 266a Abs. 2 StGB den 31 - 16 - Betrugstatbestand des § 263 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 StR 639/06, NStZ 2007, 527).
- BGH, 12.04.2018 - 5 StR 538/17
Begriff und Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzstrafrecht …
Bei gleichzeitigem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen für mehrere Arbeitnehmer gegenüber derselben Einzugsstelle liegt aber nur eine Tat vor (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 StR 639/06, StraFo 2007, 342;… LK-Möhrenschlager, 12. Aufl. § 266a Rn. 108).
- BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11
Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Von dem durch Gesetz vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842) neu gefassten Tatbestand des § 266a StGB sind nunmehr auch betrugsähnliche Begehungsweisen erfasst, so dass die Vorenthaltung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen nach neuem Recht dem Betrug als lex specialis vorgeht (vgl. BT-Drucks. 15/2573 S. 28; Senatsbeschluss vom 24. April 2007 - 1 StR 639/06 mwN). - BGH, 20.12.2007 - 5 StR 482/07
Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders …
Die Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen geht deshalb nach neuem Recht derjenigen wegen Betrugs als lex specialis vor (BGH wistra 2007, 307 m.w.N.). - OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09
Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen …
Seit der am 1. August 2004 in Kraft getretenen Änderung des § 266 a StGB umfaßt die Vorschrift jedoch auch betrugsähnliche Begehungsweisen und geht deshalb im Rahmen seines Anwendungsbereiches dem Betrugstatbestand als Spezialgesetz vor (BGH NStZ 2007, 527). - BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07
Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders …
Die Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerund Arbeitgeberanteilen geht deshalb nach neuem Recht derjenigen wegen Betrugs als lex specialis vor (BGH wistra 2007, 307 m.w.N.). - BGH, 20.12.2007 - 5 StR 480/07
Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders …
Diese erfasst nunmehr auch betrugsähnliche Begehungsweisen und war daher - als lex specialis gegenüber dem Betrug (vgl. dazu BGH wistra 2007, 307) - anzuwenden (§ 2 Abs. 1 StGB). - LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für die Nichtabführung von …
Seit der Einführung des § 266a StGB geht diese Regelung dem Betrugstatbestand bezogen auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt als lex specialis vor (BGH 07.03.2012 - 1 StR 662/11 - juris; BGH 24.04.2007 - 1 StR 639/06 - juris).