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   BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07   

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https://dejure.org/2007,3835
BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07 (https://dejure.org/2007,3835)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - 2 StR 69/07 (https://dejure.org/2007,3835)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07 (https://dejure.org/2007,3835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 242 StGB; § 263a StGB; § 670 BGB; § 675 Abs. 1 BGB; § 665 BGB; § 1 StGB; Vor § 1 StPO; § 205 StGB
    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines Sparbuchs und einer Kreditkarte (mitbestrafte Nachtat; Betrug); Computerbetrug; unberechtigte Abhebung von Geldautomaten (Geschädigter; mangelnder Aufwendungsersatzanspruch); Wahlfeststellung, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Täuschungshandlung im Betrugstatbestand bei Einlösen eines Inhaberschecks; Tatrichterliche Feststellungen zur Annahme eines vollständigen Indossaments zur Verurteilung wegen Urkundenfälschung; Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Strafantragserfordernis für ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 205 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 675 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Vorliegen einer mitbestraften Nachtat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entwendung und anschließende Benutzung von EC-Karte und Sparbuch

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 396
  • wistra 2007, 458
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/99
    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Das durch den Geldautomaten ausgezahlte Bargeld wird aus dem Vermögen des Geldinstituts ausgefolgt (BGH NStZ 2001, 316; vgl. auch BGHSt 38, 120, 122).

    Die auszahlende Bank hat grundsätzlich gegenüber dem Kontoinhaber, auf dessen Konto ohne seinen Auftrag oder sonstigen Rechtsgrund Belastungsbuchungen vorgenommen werden, keinen Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 670, 675 Abs. 1 BGB; denn die Auszahlung ist nicht aufgrund wirksamer Weisung des Berechtigten (im Sinne von § 665 BGB), sondern durch das Handeln eines Unbefugten erfolgt (BGH NStZ 2001, 316; NJW 2001, 286 f.).

    Der bei der auszahlenden Bank eingetretene Vermögensschaden wird auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer saldierenden Betrachtungsweise durch einen unmittelbar durch die in Rede stehenden Vermögensverfügung herbeigeführten Ersatzanspruch gegen den Kontoinhaber kompensiert (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 316, 317).

    Er wäre im Übrigen aber auch regelmäßig keine Kompensation im oben genannten Sinne (vgl. BGH NStZ 2001, 316, 317).

    Mit der Entwendung der Mastercard und der Zueignung durch den Täter tritt noch kein Vermögensschaden ein, weil diese den Wert, auf den mit ihrer Nutzung zurückgegriffen werden kann, nicht selbst verkörpert; sie verbrieft keine Forderung (vgl. BGH NStZ 2001, 316 - zur Scheckkarte -).

  • BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Verwertung eines unterschlagenen Schecks

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Hätte es sich um Inhaberschecks gehandelt, könnte es bereits an einer für die Vermögensverfügung relevanten Täuschungshandlung gefehlt haben, da der Einreicher eines Inhaberschecks regelmäßig schon durch dessen Besitz legitimiert wird (vgl. BayObLG NJW 1999, 1648, 1649).

    Es fehlt aber auch hier an der Feststellung, ob es sich um einen Inhaberscheck gehandelt hat oder nicht, was auch bei einem Orderscheck der Fall sein kann (vgl. Art. 5 Abs. 2 ScheckG und BayObLG NJW 1999, 1648, 1649).

  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 44/04

    Ablehnungsrüge (Beurteilung der Zurückweisungsbegründung nach

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    b) Soweit die Strafkammer es versäumt hat, für die Abhebung vom Konto F. am 30. September 2005 in Höhe von 250 EUR eine Einzelstrafe festzusetzen, holt der Senat dies nach (vgl. BGH, Beschl. vom 14. September 2004 - 1 StR 44/04).
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00

    Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Die auszahlende Bank hat grundsätzlich gegenüber dem Kontoinhaber, auf dessen Konto ohne seinen Auftrag oder sonstigen Rechtsgrund Belastungsbuchungen vorgenommen werden, keinen Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 670, 675 Abs. 1 BGB; denn die Auszahlung ist nicht aufgrund wirksamer Weisung des Berechtigten (im Sinne von § 665 BGB), sondern durch das Handeln eines Unbefugten erfolgt (BGH NStZ 2001, 316; NJW 2001, 286 f.).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Das durch den Geldautomaten ausgezahlte Bargeld wird aus dem Vermögen des Geldinstituts ausgefolgt (BGH NStZ 2001, 316; vgl. auch BGHSt 38, 120, 122).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Es behält seine ursprüngliche Bedeutung (BGHSt 35, 86, 90; BGHR StGB § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 5; BGH, Beschl. vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 492/99; Rissing-van Saan LK aaO Vor § 52 Rdn. 162) - im vorliegenden Fall als strafbarer Computerbetrug.
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Eine Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage ist dann gegeben, wenn der Richter davon überzeugt ist, dass einer der mehreren möglichen Geschehensabläufe mit Sicherheit gegeben ist, die Unsicherheit darüber, welcher es ist, allein in der gedanklichen Vorstellung liegt, dass es auch der andere von ihnen sein könnte (BGHSt 12, 386, 388 f.; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 73).
  • BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99

    Diebstahl; (Sukzessive) Mittäterschaft; Hehlerei; Sich-Verschaffen;

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Es behält seine ursprüngliche Bedeutung (BGHSt 35, 86, 90; BGHR StGB § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 5; BGH, Beschl. vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 492/99; Rissing-van Saan LK aaO Vor § 52 Rdn. 162) - im vorliegenden Fall als strafbarer Computerbetrug.
  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Die alternativ möglichen Verhaltensweisen des Angeklagten sind auch rechtsethisch und psychologisch gleichwertig (vgl. dazu BGHSt 1, 275, 276; 25, 182, 184).
  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
    Die alternativ möglichen Verhaltensweisen des Angeklagten sind auch rechtsethisch und psychologisch gleichwertig (vgl. dazu BGHSt 1, 275, 276; 25, 182, 184).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91

    Abhebungen von durch Diebstahl erlangten Postsparbüchern als mitbestrafte

  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 619/98

    Voraussetzungen durchgreifender Rechtsfehler

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Sie bleibt straflos, wenn die Bewertung des konkreten Sachverhalts ergibt, dass dieser nachfolgenden, an sich strafbaren Handlung wegen ihres inneren - funktionalen - Zusammenhangs mit der Vortat kein eigener Unwertgehalt zukommt, so dass auch kein Bedürfnis besteht, sie neben der Haupttat selbständig zu bestrafen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, wistra 2007, 458; vgl. auch Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 151; Fischer, StGB, 62. Aufl., Vor § 52 Rn. 65 f.; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., Vor § 52 Rn. 129).
  • OLG Hamm, 12.03.2015 - 1 RVs 15/15

    Kreditkarte ausgenutzt - nicht strafbar

    Da die Kreditkarte als solche keinen Sachwert verkörperte (vgl.BGH, Urt. v. 18.07.2007 - 2 StR 69/07 = BeckRS 2007, 12907 und BGH NStZ 2001, 316), kommt nur eine Einverleibung der Kreditkarte(n) selbst in das Vermögen der Angeklagten in Betracht.
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396; Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153).
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396 mwN).

    Denn das am Geldautomaten abgehobene Bargeld wird aus dem Vermögen des Geldinstituts ausgefolgt; ein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Kontoinhaber hat die Bank bei unberechtigten Abhebungen nicht (BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396, 397).

    c) Da der Angeklagte nach alldem mit der manipulierten Überweisung eine Straftat - jedenfalls auch - zum Nachteil der D. e.G. als Inhaberin des Überweisungskontos und mit dem Abheben des Geldes am Bankautomaten eine weitere Straftat mit einem eigenständigen Unwertgehalt - jedenfalls auch - zum Nachteil der Bank begangen hat, hat er sich wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug oder Computerbetrug (zur Zulässigkeit der Wahlfeststellung zwischen Betrug und Computerbetrug vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NStZ 2008, 281, 282) sowie wegen eines nachfolgenden Computerbetruges strafbar gemacht (zum entsprechend zu bewertenden Verhältnis zwischen betrügerischer Scheckeinlösung und nachfolgenden Computerbetrug vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396, 397).

  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Eine Strafbarkeit wegen Betrugs, die nach den Grundsätzen über den sog. Sicherungsbetrug von einer Betrugsstrafbarkeit im Fall II. 3. der Urteilsgründe abhängig sein könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, NJW 2018, 3253, 3257 Rn. 42; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 2; Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396, 397; jew. mwN), hat die Kammer nicht angenommen.
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds 2850 Js 26209/14

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Konsumtion bildet indessen, dass der Geschädigte der beiden Straftaten identisch ist, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (BGH NStZ 2008, 396; NStZ 2014, 579, 580).
  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

    Bei der Einlösung eines Inhaberschecks können allerdings Zweifel an einer für die Vermögensverfügung relevanten Täuschungshandlung bestehen, da der Einreicher eines Inhaberschecks regelmäßig schon durch dessen Besitz legitimiert wird (BGH wistra 2007, 458; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 406/07 Rdn. 3; BayObLG wistra 1999, 233 m. Anm. Marxen, EWiR 1999, 519 f.).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

    Sie bleibt straflos, wenn die Bewertung des konkreten Sachverhalts ergibt, dass dieser nachfolgenden, an sich strafbaren Handlung wegen ihres inneren - funktionalen - Zusammenhangs mit der (Vor-) Haupttat kein eigener Unwertgehalt zukommt, so dass auch kein Bedürfnis besteht, sie neben der Haupttat selbstständig zu bestrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08, NStZ 2009, 38; Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396; Beschluss vom 17. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, 368 f.; Urteil vom 11. Januar 1955 - 5 StR 468/54, MDR 1955, 269 bei Dallinger; RG, Urteil vom 2. März 1928 - I 139/28, RGSt 62, 61, 62).

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 259/10, NStZ 2011, 160, 161; Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, aaO; Beschluss vom 1. November 1995 - 5 StR 535/95, NStZ 1996, 136, 137).

  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

    Diese Fälle stellen deshalb auch keine mitbestraften Nachtaten dar, weil ihnen ein eigenständiger Unrechtsgehalt in Form der Differenz der Anspruchshöhe der Regressforderungen zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396; Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195, 196; vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188, 195).
  • LG Heilbronn, 29.11.2021 - 8 Qs 29/21

    Computerbetrug bei unberechtigter Verwendung einer EC-Karte; Erforderlichkeit

    Dies wird im Rahmen des § 263a StGB grundsätzlich auf Ausgleichsansprüche übertragen, die das Kreditinstitut bei unbefugter Verwendung einer fremden EC-Karte gegen den Kontoinhaber z.B. infolge unsorgfältiger Aufbewahrung von Karte und PIN besitzt (BGH NStZ 2001, 316; BGH, NStZ 2008, 396; Waßmer in Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, StGB § 263a Rn. 81; Gaede in Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB, 3. Auflage 2020, § 263a Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10

    Beweiswürdigung; Untreue (treuwidrige Handlungen mit Bezug auf bereits

  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ws 26/17

    Fortbestehen der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer beim Landgericht im

  • BGH, 13.02.2008 - 2 StR 406/07

    Betrug (Anforderungen an die Täuschung beim Inhaberscheck); Strafzumessung

  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

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