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   BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07   

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BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07 (https://dejure.org/2007,3783)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2007 - 4 StR 481/07 (https://dejure.org/2007,3783)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 (https://dejure.org/2007,3783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 199 StPO; § 267 StPO
    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen Fällen: Konkretisierung, Individualisierung); ordnungsgemäße Anklageerhebung (Umgrenzungsfunktion; eingeschränkter Fehlermaßstab; Informationsfunktion: ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Sachverhaltsdarstellung im Strafurteil im Hinblick auf Konkurrenzverhältnisse und Formen der Täterschaft; Verfahrensvoraussetzung einer ordnungsgemäßen Anklageerhebung; Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses wegen schwerer Mängel des ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BGB § 398; ; BGB § 413; ; StGB § 52; ; StGB § 53

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Urteil vor allem bei Serienstraftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 352
  • wistra 2008, 109
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Bestand der Tatbeitrag des Angeklagten H. zu dem Abschluss der Kaufverträge aber lediglich in der Leitung und Organisation der Gesellschaft als faktischer Geschäftsführer, läge nur eine Tathandlung vor (vgl. BGH wistra 2001, 378; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1, jew. m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn die angeklagten Taten in der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft des daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. BGH NStZ 1984, 133; 2006, 649, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Insoweit bestehende Mängel begründen nicht die Unwirksamkeit der Anklage (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1996, 95).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Das Urteil hat aber deshalb keinen Bestand, weil es - wie die Revision des Angeklagten M. zu Recht rügt - keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen den Angeklagten angelasteten Fällen enthält (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 267 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97

    1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug,

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Das ist beim Abschluss eines Kaufvertrages dann der Fall, wenn der Verkäufer einem nicht erfüllungsbereiten oder erfüllungsfähigen Vertragspartner gegenüber vorleistungspflichtig ist (vgl. BGH NStZ 1998, 85).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91

    Urteilsinhalt bei Tatbestandserfüllung durch zahlreiche Taten

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Dies gilt, wenn die Taten in allen wesentlichen tatsächlichen Umständen, die den Betrugstatbestand erfüllen, gleich gelagert sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 6).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Insoweit bestehende Mängel begründen nicht die Unwirksamkeit der Anklage (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1996, 95).
  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 633/96

    Betrug zum Nachteil von Mitbewerbern im öffentlichen Ausschreibungsverfahren von

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Ob dies zugleich mit dem Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages geschah, so dass eine einheitliche Betrugstat vorläge (vgl. BGH NStZ 1997, 542), bleibt aber nach den Urteilsgründen offen.
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn die angeklagten Taten in der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft des daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. BGH NStZ 1984, 133; 2006, 649, jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07
    Bestand der Tatbeitrag des Angeklagten H. zu dem Abschluss der Kaufverträge aber lediglich in der Leitung und Organisation der Gesellschaft als faktischer Geschäftsführer, läge nur eine Tathandlung vor (vgl. BGH wistra 2001, 378; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1, jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift, der als Verfahrenshindernis wirken kann, ist daher nur anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 mwN und vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06, StraFo 2007, 290 mwN; Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649 Rn. 1; Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 mwN).

    Fehlen derartige Angaben oder erweisen sie sich als ungenügend, kann dies für sich allein indes die Wirksamkeit der Anklage nicht in Frage stellen, da Mängel der Informationsfunktion ihre Wirksamkeit nicht berühren (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, wistra 2012, 195, 197 Rn. 17 und vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 185 Rn. 6 sowie Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, wistra 2008, 109, jeweils mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 Rn. 92 mwN).

  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10 mwN; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN).

    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift, der als Verfahrenshindernis wirken kann, ist daher anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 mwN; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05; BGH, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 mwN).

    Letzterer Frage ist hier jedoch nicht näher nachzugehen, da diesbezügliche etwa bestehende Mängel nicht die Unwirksamkeit der Anklage begründen würden (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN) und durch Hinweise entsprechend § 265 StPO in der Hauptverhandlung geheilt werden können (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11 Rn. 26; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN).

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10

    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines

    Dies gilt jedoch nur, wenn die Serienstraftaten je für sich prozessual als selbständige Taten zu werten sind, etwa weil sie auch materiell-rechtlich in Realkonkurrenz stehen (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352).

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich damit von Seriendelikten mit einer Vielzahl von auf jeweils neuen Tatentschlüssen beruhenden Handlungen, die prozessual als selbständige und in der Anklageschrift - ggf. auch im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen - deshalb unverwechselbar zu kennzeichnende Taten zu werten sind (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352; Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Zwar fehlen damit Angaben zu den exakten Tattagen, den jeweils beurkundenden Notaren und den Namen der betroffenen Gesellschaften, was in Ermangelung einer hinreichenden Individualisierbarkeit der einzelnen Vorwürfe in der Regel zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen würde (vgl. BGH wistra 2008, 109 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12

    Urteilsbegründung (Darstellung der festgestellten Tatsachen; neuerliche

    Das Urteil hat keinen Bestand, weil es zu den Fällen III. 1 und III. 16, die die Grundlage der Verurteilung bilden, keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens enthält (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 mwN).

    Fehlt diese Darstellung oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 aaO).

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11 und vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, jeweils mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Auch dann müssen die Urteilsgründe aber so abgefasst werden, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. für den Fall einer Vielzahl von gleichgelagerten Betrugstaten BGH, NJW 1992, 1709; NStZ 2008, 352; NStZ-RR 2010, 54).
  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

    Fehlen derartige Angaben oder erweisen sie sich als ungenügend, kann dies für sich allein indes die Wirksamkeit der Anklage nicht in Frage stellen, da Mängel der Informationsfunktion ihre Wirksamkeit nicht berühren (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, wistra 2012, 195 und vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183 sowie Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, wistra 2008, 109, jeweils mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 mwN).
  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

    Bestand ihr Tatbeitrag zum Abschluss der Kauf- und Werbeverträge aber lediglich in der Leitung und Organisation einer der beteiligten Gesellschaften, läge nur eine Tathandlung vor (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01, wistra 2001, 378; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352, 353; zum sog. uneigentlichen Organisationsdelikt vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177; Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11 und vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, jeweils mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 mwN).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10

    Konkurrenzen bei mehreren Beteiligten (Anwendung auf den Betrug);

  • OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22

    Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat

  • BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20

    Landfriedensbruch: Beteiligung an Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge

  • KG, 16.07.2008 - 1 Ss 86/08

    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Identitätstäuschung,

  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
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