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   BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07   

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https://dejure.org/2007,2754
BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07 (https://dejure.org/2007,2754)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - 5 StR 213/07 (https://dejure.org/2007,2754)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07 (https://dejure.org/2007,2754)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG; § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 28 ErbStG; § 263 StGB; § 153 Abs. 1 AO; § 261 StPO; § 264 StPO; § 77 StGB; § 77b Abs. 1 StGB
    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter Steuervorteil: Stundung; Berichtigungspflicht; Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit; Verantwortlichkeit des Steuerberaters und Zusammenwirken des Erben mit diesem); Betrug; Begriff der prozessualen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Revisionsgericht; Maß der gebotenen Darlegung der Beweiswürdigung durch den Tatrichter; Fehlen einer gebotenen Gesamtbetrachtung; Steuerhinterziehung durch Unterlassen der Nichtberichtigung einer eingereichten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerhinterziehung - Falschangaben bei Erbschaft

  • Judicialis

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § ... 19; ; ErbStG § 28; ; ErbStG § 31 Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 53; ; StGB § 77b Abs. 1; ; StGB § 77b Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 263 Abs. 4; ; StGB § 247; ; StPO § 55; ; AO § 20 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 5; AO § 370; StGB § 77b Abs. 1
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil bei gewichtigen Tatverdacht; Tatbegriff bei falscher Steuererklärung und Unterlassen der Berichtigung einer unvollständigen Steuererklärung; Strafantragsfrist bei einer versuchten Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafrecht - Steuerhinterziehung durch unterlassene Korrektur

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 411
  • wistra 2008, 22
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    Der Überprüfung unterliegt ebenfalls, ob das Landgericht überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147; BGH NStZ 2004, 35, 36; BGH wistra 1999, 338, 339; jeweils m.w.N.).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).

  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH wistra 2007, 18, 19; BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH wistra 2007, 18, 19; BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH wistra 2007, 18, 19; 2002, 430 m.w.N.).

  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    b) Die Kenntnis von Tat und Täter erfordert nicht die Gewissheit über sämtliche Einzelheiten des strafrechtlichen Geschehens, sondern lediglich das Wissen von Tatsachen, die einen Schluss auf die wesentlichen Tatumstände und den Täter zulassen (BGHSt 44, 209, 212; Stree/Sternberg-Lieben aaO § 77b Rdn. 10 m.w.N.; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 77b Rdn. 4; Jähnke aaO § 77b Rdn. 8).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH wistra 2007, 18, 19; 2002, 430 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH wistra 2007, 18, 19; BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    cc) Eine weitere erhebliche Lücke besteht darin, dass die Beweiswürdigung die gebotene Gesamtbetrachtung mit den Feststellungen zu den Betrugsvorwürfen nicht enthält (vgl. auch BGH NStZ 2002, 48, 49).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    Denn in einem solchen Fall hat der Tatrichter im Hinblick auf denselben Gegenstand die vorangegangene Tat zu erörtern und sie nach Ort, Zeit und anderen Umständen einzugrenzen (vgl. BGHSt 35, 172, 174; BGH NStZ 1999, 523, 524).
  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    Der Umstand, dass beide Vorgänge zeitlich weit auseinanderliegen können, steht der Annahme einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinn nicht entgegen (vgl. auch BGHSt 38, 37, 40).
  • LG Konstanz, 14.03.1984 - I Qs 14/84
    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
    Bei einer versuchten Straftat ist insoweit die Kenntnis von der letzten auf den Tatbestandserfolg gerichteten Handlung maßgebend (LG Konstanz NJW 1984, 1767, 1768; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 77b Rdn. 8; Jähnke in LK 11. Aufl. § 77b Rdn. 6).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhehlerei; Beweiswürdigung

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 22/83

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen oder verminderter Schuldfähigkeit -

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99

    Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinne; Tateinheit

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 18, HFR 2010, 866; vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, wistra 2008, 22, 24; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 19; jew. mwN).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 398/21

    Strafverfahren wegen eines mittels "einfacher" E-Mail und daher nicht formgerecht

    Eine Gewissheit über sämtliche Einzelheiten des strafrechtlichen Geschehens setzt § 77b Abs. 2 Satz 1 StGB nicht voraus (zu den Anforderungen der Kenntnis BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98, BGHSt 44, 209; Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07).
  • KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18

    Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

    Der Begriff der Tat ist dabei im verfahrensrechtlichen Sinne des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 264 StPO zu bestimmen; auf die materiell-rechtliche Einordnung als Tateinheit nach § 52 StGB oder Tatmehrheit nach § 53 StGB kommt es nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ 2008, 411).
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Als - prozessuale - Tat i. S. v. § 264 Abs. 1 StPO ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene Vorgang insgesamt zu verstehen, einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluss bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet und dessen getrennte Würdigung und Aburteilung in getrennten Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 23, 141 [145]; 32, 215 [216]; 45, 211 [212 f.]; BGH, NStZ 1984, 469; BGH, NStZ 2006, 350; BGH, NStZ 2008, 411f.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BeckRS 2013, 02146, Rn. 36; Kuckein, in: KK-StPO, 7. Auflage 2013, § 264, Rn. 1, 3; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 264, Rn. 2).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH wistra 2008, 22, 24; 2007, 18, 19; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

    Die Tat im strafprozessualen Sinne (§§ 155, 264 StPO) ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, NZWiSt 2013, 180, 182, Tz. 21).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Wie das Tatgericht im rechtlichen Ausgangspunkt an sich zutreffend angenommen hat, ist die Tat im prozessualen Sinne (§§ 155, 264 StPO) der vom Eröffnungsbeschluss betroffene geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411).

    Solche ist trotz Handlungsmehrheit im Sinne des materiellen Strafrechts gegeben, wenn zwischen den einzelnen Verhaltensweisen des Täters eine innere Verknüpfung dergestalt besteht, dass ihre getrennte Aburteilung in verschiedenen erstinstanzlichen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411).

  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    (2) Ein Erbe, der trotz erkannter Unrichtigkeit der seinerzeit abgegebenen Steuererklärung des Erblassers die Unrichtigkeit nicht anzeigt und berichtigt und damit bewirkt, dass eine Berichtigung einer erfolgten unrichtigen Festsetzung unterbleibt, begeht eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigungspflicht gem. § 153 AO (vgl. BFH Urteil vom 29.08.2017 VIII R 32/15, BStBl II 2018, 223; BGH Urteil vom 11.09.2007 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411 Tz. 14, 35ff; zu Bedenken gegen eine Steuerhinterziehung durch Bestehenlassen eines schon erfolgten unrichtigen Bescheids s. Joecks/Jäger/Randt Steuerstrafrecht 8. Aufl. 2015 § 370 Rn. 267; krit. auch Sommer/Kauffmann NZWiSt 2015, 63; s. demgegenüber Ransiek in: Kohlmann § 370 AO Lfg.
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte

    Denn Tat in diesem Sinne ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411, 412; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15 Rn. 23).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580; BGH wistra 2008, 22, 24 m.w.N.).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; BGH wistra 2008, 22, 24 m.w.N.).

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08

    Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge

  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer

  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

  • BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der

  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 31.03.2016 - 4 StR 574/15

    Bedingter Vorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: dem Täter bekannte objektive

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