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   LG Bochum, 05.12.2007 - 12 Qs 20/07 - 35 Js 219/06   

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https://dejure.org/2007,15068
LG Bochum, 05.12.2007 - 12 Qs 20/07 - 35 Js 219/06 (https://dejure.org/2007,15068)
LG Bochum, Entscheidung vom 05.12.2007 - 12 Qs 20/07 - 35 Js 219/06 (https://dejure.org/2007,15068)
LG Bochum, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 12 Qs 20/07 - 35 Js 219/06 (https://dejure.org/2007,15068)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringender Tatverdacht für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung; Zeitliche Begrenzung für den Fortbestand eines dringlichen Arrestes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dringender Tatverdacht für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung; Zeitliche Begrenzung für den Fortbestand eines dringlichen Arrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2008, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02

    Vollziehung des dinglichen Arrests durch Forderungspfändung; Fortbestand des

    Auszug aus LG Bochum, 05.12.2007 - 12 Qs 20/07
    Daher ist die Aufrechterhaltung des dinglichen Arrestes im Falle der Rückgewinnungshilfe dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn der Geschädigte eigene zumutbare Anstrengungen zur Erlangung eines Vollstreckungstitels unterlassen hat (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, 173; LG Landshut, wistra 2003, 199; Webel, wistra 2004, 249, 253).
  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

    Denn auch soweit nicht die Auffassung vertreten wird, dass die in § 324 AO gegebene eigene Sicherungsmöglichkeit der Finanzbehörden bereits dem Arrestgrund entgegenstehe (so Bach JR 2010, 286, 289 mwN), oder dass dem steuerrechtlichen der generelle Vorrang vor dem strafprozessualen dinglichen Arrest zukomme (vgl. LG Mannheim StraFo 2007, 115; LG Berlin, Beschluss vom 6. März 2006 - 526 Qs 47-49/06 - [juris-Rn. 37] = wistra 2006, 358, 359), wird überwiegend mit Recht angenommen, dass ein strafprozessualer dinglicher Arrest zugunsten des Steuerfiskus nicht angeordnet werden - jedenfalls aber nicht über längere Zeit aufrechterhalten bleiben - darf, wenn der Steuerfiskus von der ihm zustehenden Möglichkeit, selbst einen dinglichen Arrest nach § 324 AO zu erlassen, ohne erkennbaren Grund keinen Gebrauch gemacht und dadurch ein fehlendes oder zumindest stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis in Bezug auf den strafprozessualen Arrest gezeigt hat (vgl. OLG Celle StV 2009, 120; OLG Oldenburg StraFo 2008, 25; LG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 284; LG Bochum wistra 2008, 237; HK/Gercke, StPO 5. Aufl., § 111b Rn. 20; Rogall aaO, § 111b Rn. 37; Graf/Huber, StPO 2. Aufl., § 111d Rn. 7; KMR/Mayer, StPO 80. EL, § 111b Rn. 25; s. auch OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; LG Landshut wistra 2003, 199; a.A. LG Hamburg [Entfallen des Rechtschutzbedürfnisses erst, wenn das zuständige Finanzamt bereits nach § 324 AO vorgegangen ist]; LG Halle wistra 2009, 39).
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