Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08   

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https://dejure.org/2009,3212
BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08 (https://dejure.org/2009,3212)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2009 - 5 StR 260/08 (https://dejure.org/2009,3212)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 5 StR 260/08 (https://dejure.org/2009,3212)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer tatbestandsrelevanten Vermögensgefährdung durch Gewährung eines Kredits ohne ausreichenden Sicherheitsspielraum; Annahme völliger Wertlosigkeit einer Darlehensrückzahlungsforderung bei Inrechnungstellung von Grundsicherheiten ohne Berücksichtigung von durch ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Untreue zu Lasten der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG: Urteil rechtskräftig

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Annahme einer tatbestandsrelevanten Vermögensgefährdung durch Gewährung eines Kredits ohne ausreichenden Sicherheitsspielraum

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 266 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Berlin, 14.02.2011 - 2 StBJs 1173/01 KLs (4/05)

    Freispruch für Ex-Bankmanager Klaus-Rüdiger Landowsky im sog. "Bankenverfahren"

    BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08

    Untreue durch Kreditvergabe (Nachteil; schadensgleiche Vermögensgefährdung;

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Klaus-Rüdiger Landowsky

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2009, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
    Es war auf einen Vergleich der ausgereichten Darlehensvaluta mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Sicherheiten im Zeitpunkt der pflichtwidrigen riskanten Kreditgewährung abzustellen (vgl. BGHSt 47, 148, 157; BGH NStZ-RR 2005, 374, 375; BGH wistra 2000, 60, 61; BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60).
  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 106/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
    Es war auf einen Vergleich der ausgereichten Darlehensvaluta mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Sicherheiten im Zeitpunkt der pflichtwidrigen riskanten Kreditgewährung abzustellen (vgl. BGHSt 47, 148, 157; BGH NStZ-RR 2005, 374, 375; BGH wistra 2000, 60, 61; BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
    Es war auf einen Vergleich der ausgereichten Darlehensvaluta mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Sicherheiten im Zeitpunkt der pflichtwidrigen riskanten Kreditgewährung abzustellen (vgl. BGHSt 47, 148, 157; BGH NStZ-RR 2005, 374, 375; BGH wistra 2000, 60, 61; BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60).
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 232/99

    Untreue; Darlegungsvoraussetzungen; Vermögensschaden; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
    Es war auf einen Vergleich der ausgereichten Darlehensvaluta mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Sicherheiten im Zeitpunkt der pflichtwidrigen riskanten Kreditgewährung abzustellen (vgl. BGHSt 47, 148, 157; BGH NStZ-RR 2005, 374, 375; BGH wistra 2000, 60, 61; BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2009 - 5 StR 260/08 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. März 2007 - (536) 2 StB Js 215/01 (13/04) - verletzen die Beschwerdeführer zu III. 1), 2), 3), 4) und 5) in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes.
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    a) Vorstandsmitgliedern obliegt gegenüber ihrer Bank bzw. Sparkasse eine Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGHSt 46, 30; 47, 148; wistra 2009, 189; Fischer a.a.O., § 266, Rn. 48).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Dass der Angeklagte IG ohne eigennützige Motivation in der Absicht handelte, eine Insolvenz der ZX und die sich daran anschließende Folgeinsolvenz der XY zu vermeiden, lässt den Vorsatz ebenfalls nicht entfallen, da die Untreue keine Bereicherungsabsicht voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2017 - III-2 Ws 32-34/17; siehe zum Untreuevorsatz trotz fehlendem Eigennutz der Tat auch BGH, Beschluss vom 04.02.2009 - 5 StR 260/08 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4097
BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,4097)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2008 - 1 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,4097)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 1 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,4097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 371 AO; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 13 StGB; § 78a StGB
    Beihilfe und Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung (Beendigung bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Einkommensteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen mit fingierten Angaben zur Verschleierung eines Bordellbetriebes; Abgrenzung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatbestands der Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Anforderungen an das Vorliegen einer strafbefreienden Selbstanzeige; Voraussetzungen einer Gesamtstrafenfähigkeit

  • Judicialis

    AO § 149 Abs. 2; ; AO § 150 Abs. 1; ; AO § 168; ; AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 4; ; AO § 371; ; UStG § 18 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Tatbestands der Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Anforderungen an das Vorliegen einer strafbefreienden Selbstanzeige; Voraussetzungen einer Gesamtstrafenfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbefreiung durch Abgabe einer falschen Steuererklärung durch Dritte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbefreiung durch Abgabe einer falschen Steuererklärung durch Dritte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2009, 189
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Damit liegt auch keine wirksame Teilselbstanzeige vor (vgl. dazu BGH wistra 1999, 27, 28; Joecks aaO Rdn. 75).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (grundsätzlich keine analoge Anwendung

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Aus der lediglich zum Strafausspruch ausgeführten Sachrüge ergibt sich jedoch, dass der Schuldspruch grundsätzlich nicht angegriffen wird (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 und 5; BGH wistra 2007, 112, 113; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Damit kommt es auf die vom Generalbundesanwalt beanstandete, nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GS NJW 2008, 860) entsprechende Form der Kompensation einer festgestellten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht mehr an.
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Zugleich war die Tat jeweils beendet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 165, 170; BGH wistra 1991, 215, 216).
  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Damit war zu diesen Zeitpunkten jeweils auch die Beihilfe der Angeklagten zu diesen Taten beendet (vgl. BGHSt 20, 227, 228; Fischer, StGB 55. Aufl. § 78a Rdn. 4).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Zugleich war die Tat jeweils beendet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 165, 170; BGH wistra 1991, 215, 216).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Aus der lediglich zum Strafausspruch ausgeführten Sachrüge ergibt sich jedoch, dass der Schuldspruch grundsätzlich nicht angegriffen wird (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 und 5; BGH wistra 2007, 112, 113; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02

    Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Aus der lediglich zum Strafausspruch ausgeführten Sachrüge ergibt sich jedoch, dass der Schuldspruch grundsätzlich nicht angegriffen wird (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 und 5; BGH wistra 2007, 112, 113; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Aus der lediglich zum Strafausspruch ausgeführten Sachrüge ergibt sich jedoch, dass der Schuldspruch grundsätzlich nicht angegriffen wird (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 und 5; BGH wistra 2007, 112, 113; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 398/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
    Jede Berichtigungserklärung erfordert aber wahrheitsgemäße Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen (BGHSt 3, 373, 375 f.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Im Fall der unterlassenen Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung beginnt die Verfolgungsverjährung mit Ablauf der Erklärungsfrist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, wistra 2009, 189 mwN).
  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Der Senat hat durch Urteil vom gleichen Tag das Urteil teilweise auch im Schuldspruch aufgehoben, da er ihn insoweit trotz des Revisionsantrags wegen der Begründung der Revision als angefochten ansah, sowie im gesamten Strafausspruch (vgl. wistra 2009, 189, 190 m. Anm. Schützeberg aaO 278 f.).
  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

    aa) Eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen nicht abgegebener Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist vollendet, wenn eine Steueranmeldung --hier die einzelnen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate August bis November 1999-- zum gesetzlich vorgegebenen Termin ausbleibt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Entscheidungen vom 11. Dezember 1990 5 StR 519/90, wistra 1991, 215; grundlegend vom 17. März 2009  1 StR 627/08, BGHSt 53, 221; vom 2. Dezember 2008  1 StR 344/08, wistra 2009, 189).
  • BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10

    Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und

    Liegt die als Steuerfestsetzung geltende Steueranmeldung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vor, ist zu diesem Zeitpunkt die Steuer i.S.v. § 370 Abs. 4 Satz 1 AO verkürzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15, wistra 2009, 189; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90, wistra 1991, 215; Joecks in 6 Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO, Rn. 37; Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370, Rn. 105; Kohlmann, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., Stand Dezember 2010, § 370 AO, Rn. 457).

    Zu diesen Zeitpunkten waren die Taten zugleich beendet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15 mwN, wistra 2009, 189); die - entgegen der Annahme der Revision nicht drei, sondern fünf Jahre betragende (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StPO) - Verfolgungsverjährung wurde rechtzeitig unterbrochen (u.a. durch den Durchsuchungsbeschluss vom 23. Oktober 2006).

  • BGH, 31.05.2011 - 1 StR 189/11

    Verjährung bei der Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen

    Die für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Tatbeendigung (§ 78a StGB) trat erst mit dem Ablauf, d.h. mit dem vollständigen Verstreichen, der Einreichungsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung und nicht schon im Laufe des letzten Tages der Erklärungsfrist ein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15, wistra 2009, 189, 190; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10, Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90, BGHR StGB § 78a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 2; Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370 Rn. 105).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 9 K 9159/15

    Haftungsinanspruchnahme der alleinigen gesetzlichen Vertreterin einer

    Denn die Klägerin kann sich nicht auf den etwa entgegenstehenden Gesichtspunkt eines Vertrauensschutzes berufen: Sie hat durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung 2005 während ihrer bis Anfang des Jahres 2009 dauernden Amtszeit als alleiniger Geschäftsführerin nach der Überzeugung des erkennenden Senats sowohl objektiv als auch subjektiv (in der Form des sog. dolus eventualis) eine vorsätzliche Steuerhinterziehung durch Unterlassen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO und damit eine Straftat begangen (vgl. dazu allgemein: Bundesgerichtshof- BGH -, Urteil vom 2. Dezember 2008 1 StR 344/08, Höchstrichterliche Finanzrundschau - HFR - 2009, 832; Jäger, in.

    Umsatzsteuer 2005 dadurch erfüllt, dass sie während ihrer mehrjährigen Amtszeit als alleinige Geschäftsführerin der B... GmbH i. L. keine Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2005 bei irgendeinem Finanzamt eingereicht hat (vgl. dazu allgemein: Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 2. Dezember 2008 1 StR 344/08, HFR 2009, 832; Jäger, in: Klein, aaO, § 370 Rz. 60 ff. m.w.N.).

  • FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15

    Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur

    Eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen nicht abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen ist vollendet, wenn eine Steueranmeldung zum gesetzlich vorgegebenen Termin ausbleibt (BFH v. 05.08.2010 V R 13/09, BFH/NV 2011, 81; BGH v. 11.12.1990 5 StR 519/90, juris; v. 17.03.2009 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221; v. 02.12.2008 1 StR 344/08, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 9 V 9170/14

    Antrags auf Aufhebung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Haftungsbescheid vom

    Dieser hat nämlich durch die Nichteinreichung der Umsatzsteuererklärung 2005 sowie durch die Nichteinreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Januar bis einschließlich August 2006 vorsätzliche Steuerhinterziehungen zugunsten der Ltd. durch Unterlassen i. S. von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO begangen (vgl. dazu allgemein: Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 2. Dezember 2008 1 StR 344/08, BFH/NV 2009, 698 m. w. N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 12 KLs 504 Js 196/15

    Wahldeutige Verurteilung zu Beihilfe oder Begünstigung bei unklarer Tatbeendigung

    Mit jeweiligem Ablauf der Abgabefrist war die entsprechende Umsatzsteuer jeweils verkürzt und der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen vollendet und beendet (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 344/08).
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