Rechtsprechung
BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 332 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73 StGB; § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB
Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel (Indizwirkung; Widerlegung; Angemessenheit; Gesamtwürdigung); Verfall (Erlangtes aus der Tat; Erlangtes für die Tat; Verletzter; Schutzzweck; Schutzgut); Wertersatzverfall; unbillige Härte - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 Abs 1 S 1 BBG, § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 332 Abs 1 S 1 StGB
Verfall des Wertersatzes: Anordnung des Verfalls bei Verurteilung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens wegen Bestechlichkeit - Wolters Kluwer
Mehrere rechtlich selbstständige Taten bei Zahlungen von Bestechungsgeldern durch Bauunternehmen an Beamte des Bundeseisenbahnvermögens bei Vorliegen jeweils einer eigenständigen Unrechtsvereinbarung jeder der Zahlungen; Annahme eines einfachen Falls der Bestechlichkeit ...
- rewis.io
Verfall des Wertersatzes: Anordnung des Verfalls bei Verurteilung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens wegen Bestechlichkeit
- ra.de
- rewis.io
Verfall des Wertersatzes: Anordnung des Verfalls bei Verurteilung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens wegen Bestechlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrere rechtlich selbstständige Taten bei Zahlungen von Bestechungsgeldern durch Bauunternehmen an Beamte des Bundeseisenbahnvermögens bei Vorliegen jeweils einer eigenständigen Unrechtsvereinbarung jeder der Zahlungen; Annahme eines einfachen Falls der Bestechlichkeit ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 08.07.2009 - 34 KLs 40/08
- BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
Papierfundstellen
- StV 2011, 16
- wistra 2010, 439
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags …
Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt nach der Aufgabe dieser Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93 u.a., BGHSt 40, 138) auch für die Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 19; Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, NStZ 2015, 451, 453;… Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40;… vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 8 Rn. 6; vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445, 446;… vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29; vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30; vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269;… Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB § 1 Bestechung 1; Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302 f.;… vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1;… AnwK-StGB/Wollschläger, 3. Aufl., § 299 Rn. 35;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 59;… Matt/ Renzikowski/Sinner, StGB, 2. Aufl., § 299 Rn. 33;… MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132;… SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 299 Rn. 111;… SSW-StGB/Rosenau, 5. Aufl., § 299 Rn. 47). - BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum …
Allerdings sind die Vorteile dann aus der Tat erlangt, wenn Vermögensnachteile und Vermögenszuwachs spiegelbildlich miteinander korrespondieren (BGH HRRS 2011 Nr. 138).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft es zwar grundsätzlich zu, dass der Ausschluss zugunsten des Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nur für Vermögensvorteile des Täters Anwendung findet, die "aus der Tat", nicht aber für solche, die "für die Tat" erlangt sind (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439, und Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).
Allerdings gilt auch hier, dass die Vorteile dann aus der Tat erlangt sind, wenn Vermögensnachteile und Vermögenszuwachs spiegelbildlich miteinander korrespondieren (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439 - zum Verhältnis Amtsdelikt und damit zusammenhängender Untreue).
- LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11
Urteil gegen früheren Leiter der Autobahnmeisterei BS bestätigt
Aus der Tat zum Nachteil des Dienstherrn ist der Bestechungslohn dann erlangt, wenn er mit dem durch das pflichtwidrige Handeln entstandenen Schaden inhaltlich so verknüpft ist, dass der Vermögensnachteil des Dienstherrn und der Vermögenszuwachs beim Täter gleichsam spiegelbildlich miteinander korrespondieren, etwa wenn einem Dritten Vorteile aus dem Vermögen des Dienstherrn verschafft werden, die dessen Aufwendungen für den Bestechungslohn kompensieren oder die ganz oder teilweise dem Täter zufließen sollen (vgl. BGH Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10, Rn. 17 m. w. N.).Dem Verfallsanspruch des Staates kommt nach dieser Regelung der Vorrang zu (vgl. betr. Bundesbeamte: BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 19 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389, OVG Münster NVwZ-RR 2003, 136).
Ersatzansprüche des Dienstherrn auf Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften der §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB bestehen ebenfalls nicht, denn diese Vorschriften sind auf das Beamtenverhältnis nicht anwendbar (vgl. BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 20 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389; so auch BGH NStZ 2000, 589 (590), BGH NStZ 2003, 423; BGH- Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06).
- BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
Betrug (Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen); Untreue; …
§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert eine Verfallsentscheidung jedoch nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, StV 2011, 16 f.; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229). - BGH, 13.05.2020 - 5 StR 680/19
Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit …
Es hat aber bei der im Rahmen einer Gesamtabwägung vorzunehmenden Prüfung gewichtige Milderungsgründe außer Betracht gelassen, die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439, 440).