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   BGH, 28.09.2010 - 3 StR 261/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9453
BGH, 28.09.2010 - 3 StR 261/10 (https://dejure.org/2010,9453)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2010 - 3 StR 261/10 (https://dejure.org/2010,9453)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10 (https://dejure.org/2010,9453)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 46 StGB
    Strafzumessung; Strafrahmenwahl (Versuch; besondere Berücksichtigung versuchsspezifischer Umstände; Vollendungsnähe; Gefährlichkeit; kriminelle Energie)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 46 StGB, § 263 StGB
    Strafrahmenwahl bei einem versuchten Betrug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 46 StGB, § 263 StGB
    Strafrahmenwahl bei einem versuchten Betrug

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zum Nachteil einer Fahrlehrerversicherung, Brandstiftung und Versicherungsmissbrauchs; Hinweispflicht des Gerichts auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts bei Verurteilung zu einem anderen als des in der ...

  • rewis.io

    Strafrahmenwahl bei einem versuchten Betrug

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafrahmenwahl bei einem versuchten Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zum Nachteil einer Fahrlehrerversicherung, Brandstiftung und Versicherungsmissbrauchs; Hinweispflicht des Gerichts auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts bei Verurteilung zu einem anderen als des in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2011, 18
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bielefeld, 07.03.2019 - 1 Ks 24/18

    Prozess gegen Giftmischer: Quecksilber auf dem Pausenbrot

    Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung des Handlungs- und Erfolgsunwerts einer nur versuchten Tat liefern (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 261/10; Urteil vom 15.02.1995 - 2 StR 482/94).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

    Denn dann kann das Tatgericht unter besonderer Berücksichtigung der versuchsbezogenen Gesichtspunkte auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und der Tatumstände des konkreten Einzelfalls zum Ergebnis gelangen, dass jedenfalls die fakultative Strafmilderung gemäß § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB zu versagen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, wistra 2011, 18 mwN).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

    Die Entscheidung, ob die Strafe gemäß § 23 Abs. 2 StGB nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist, hat indes das Tatgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen und dabei eine Gesamtbetrachtung aller Tatumstände und der Täterpersönlichkeit anzustellen, wobei versuchsbezogenen Umständen ein besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; s. zuletzt BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, wistra 2011, 18, 19).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung

    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17

    Versuch (Strafmilderung: Voraussetzungen)

    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, umfassend zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010, wistra 2011, 18 m.w.N.).
  • LG Kaiserslautern, 26.01.2017 - 4 KLs 6042 Js 217/13

    Zwangsheirat: Strafbarkeit der erzwungenen Eingehung einer Imam-Ehe sowie einer

    In die Gesamtwürdigung waren neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe der Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, einzubeziehen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.09.2010, Az.: 3 StR 261/10).
  • BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14

    Unzureichende Strafzumessungserwägungen (fehlende Würdigung aller Umstände bei

    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, wistra 2011, 18, 19 mwN).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 374/12

    Schwerer Bandendiebstahl (Strafzumessung; Versuch; minder schwerer Fall;

    3 Somit ergibt sich nicht, dass die Versuchstaten in ihrer Ausführung bereits eine derartige Nähe zur Tatvollendung erreicht hätten, dass dieser Umstand bei der erforderlichen Gesamtwürdigung zur Strafrahmenwahl zu Lasten des Angeklagten straferschwerend berücksichtigt werden durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, wistra 2011, 18, 19 und vom 26. Juni 2007 - 3 StR 195/07).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ-RR 2014, 136, 137 sowie BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 261/10 = wistra 2011, 18 [19] m.w.N.).
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