Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11   

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https://dejure.org/2011,4065
BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11 (https://dejure.org/2011,4065)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 4 StR 112/11 (https://dejure.org/2011,4065)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11 (https://dejure.org/2011,4065)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 27 StGB; § 246 StGB
    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 246 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Hehlerei (Abgrenzung von der Vortat; Unterschlagung); Anwendbarkeit deutschen Strafrechts gemäß § 7 StGB (materielle Strafbarkeit nach dem Tatortrecht: irrelevantes Verfolgungshindernis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 Nr 1 StGB, § 246 Abs 1 StGB, § 259 Abs 1 StGB, § 260 Abs 1 StGB
    Hehlerei: Rechtswidrige Vortat; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 Abs 1 StGB
    Hehlerei: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei

  • Wolters Kluwer

    Die Vermittelungstätigkeit zum Verkauf eines fremdfinanzierten und im Sicherungseigentum der Bank stehenden Kraftfahrzeugs ins Ausland stellt keine Beihilfe zur Hehlerei, sondern zur Unterschlagung dar

  • Wolters Kluwer

    Der Abschluss der gegen fremdes Vermögen gerichteten Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs ist Voraussetzung für die Annahme der Hehlerei

  • rewis.io

    Hehlerei: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei

  • ra.de
  • rewis.io

    Hehlerei: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei

  • rewis.io

    Hehlerei: Rechtswidrige Vortat; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstat

  • rewis.io

    Hehlerei: Rechtswidrige Vortat; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Abschluss der gegen fremdes Vermögen gerichteten Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs ist Voraussetzung für die Annahme der Hehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Hilfe beim Verkauf eines fremden Pkw im Ausland - was ist das?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3049
  • NStZ-RR 2011, 245
  • StV 2011, 618
  • wistra 2011, 262
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1996 - 2 StR 664/95

    Änderung der Eigentumsverhältnisse an einem Fahrzeug durch betrügerische

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
    Nach ständiger Rechtsprechung muss aber die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn - wie hier - die Vortat erst durch die Verfügung zu Gunsten des "Hehlers" begangen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1996 - 2 StR 664/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 5, und vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, StV 2002, 542 m.w.N.; vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 259 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2001 - 2 StR 477/01

    Hehlerei; Abgeschlossene Vortat (rechtswidrige Besitzlage)

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
    Nach ständiger Rechtsprechung muss aber die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn - wie hier - die Vortat erst durch die Verfügung zu Gunsten des "Hehlers" begangen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1996 - 2 StR 664/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 5, und vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, StV 2002, 542 m.w.N.; vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 259 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.1954 - 1 StR 35/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
    Es ist vielmehr ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 8 1. Juni 1954 - 1 StR 35/54, NJW 1954, 1086; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 7 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 437/99

    Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine mögliche Verjährung

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
    Es ist vielmehr ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 8 1. Juni 1954 - 1 StR 35/54, NJW 1954, 1086; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 7 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

    In diesem Fall käme eine Beteiligung des Angeklagten schon an der Unterschlagung des Fahrzeugs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 392/12

    Verhältnis von Vortat und Hehlerei (keine Hehlerei bei Begehung der Vortat erst

    Nach ständiger Rechtsprechung muss jedoch die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn wie hier die Vortat - vorliegend die Unterschlagung - erst durch Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 7, und vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11, NStZ-RR 2011, 245, 246, jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Denn nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB kommt es für die Anwendung deutschen Strafrechts grundsätzlich nicht auf die verfahrensrechtliche Verfolgbarkeit im Tatortstaat an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11 Rn. 8 und vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. März 1993 - StB 4/93 Rn. 3, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2 und vom 24. Juni 1992 - StB 8/92 Rn. 7 ff., BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1).
  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11

    Hehlerei (Wahlfeststellung mit dem Betrug: abgeschlossene Vortat; mögliche

    In diesem Fall kommt lediglich eine Beteiligung des Erwerbers an der Vortat - einer durch Verfügung oder Weggabe begangenen Unterschlagung - in Betracht (vgl. BGH StV 2002, 542; ferner: BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11).
  • LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12

    Angeklagter

    Für die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts ist ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH NJW 2011, 3049).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2011 - 4 StR 623/10   

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https://dejure.org/2011,14916
BGH, 24.03.2011 - 4 StR 623/10 (https://dejure.org/2011,14916)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - 4 StR 623/10 (https://dejure.org/2011,14916)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - 4 StR 623/10 (https://dejure.org/2011,14916)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 263 StGB
    Strafzumessung beim Betrug: Berücksichtigung der Tatfolgen in Form weiterer Vermögensschäden

  • Wolters Kluwer

    Voraussehen der Tatfolgen nach Art und Gewicht durch den Täter als Voraussetzung für die Anlastung dieser in der Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung beim Betrug: Berücksichtigung der Tatfolgen in Form weiterer Vermögensschäden

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung beim Betrug: Berücksichtigung der Tatfolgen in Form weiterer Vermögensschäden

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Voraussehen der Tatfolgen nach Art und Gewicht durch den Täter als Voraussetzung für die Anlastung dieser in der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2011, 262
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17

    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und

    Nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB können zwar verschuldete Auswirkungen der Tat bei der Strafzumessung straferschwerend berücksichtigt werden, wenn die Tatfolgen für den Täter nach Art und Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180; vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 372; vom 24. März 2011 - 4 StR 623/10, wistra 2011, 262, und vom 18. März 2015 - 3 StR 7/15).
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