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   BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11   

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https://dejure.org/2011,9496
BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11 (https://dejure.org/2011,9496)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2011 - 1 StR 60/11 (https://dejure.org/2011,9496)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11 (https://dejure.org/2011,9496)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 5 StGB; § 257c StPO
    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln; erforderliche Verfahrensrüge; Angabe einer Strafober- und Untergrenze: Beruhen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 S 3 StPO, § 257c Abs 4 S 1 StPO, § 257c Abs 4 S 3 StPO, § 261 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Verständigung im Strafprozess: Verständigung über bandenmäßige Begehung; Erfordernis einer Verfahrensrüge bezüglich eines Verstoßes gegen das Verbot der Verwertung eines Geständnisses

  • Wolters Kluwer

    Verständigung über die bandenmäßige Begehung eines Betruges als Gegenstand eines Schuldspruches

  • rewis.io

    Verständigung im Strafprozess: Verständigung über bandenmäßige Begehung; Erfordernis einer Verfahrensrüge bezüglich eines Verstoßes gegen das Verbot der Verwertung eines Geständnisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafprozess: Verständigung über bandenmäßige Begehung; Erfordernis einer Verfahrensrüge bezüglich eines Verstoßes gegen das Verbot der Verwertung eines Geständnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1; StPO § 257c
    Verständigung über die bandenmäßige Begehung eines Betruges als Gegenstand eines Schuldspruches

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 133
  • StV 2012, 134
  • wistra 2011, 276
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11
    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170, 171; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 78), Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, StV 2010, 227).

    Ein Verwertungsverbot - diese Wirkung knüpft das Gesetz allein an das Scheitern der Verständigung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 77) - besteht daher nicht.

  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11
    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170, 171; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 78), Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, StV 2010, 227).

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass bei Mitteilung eines möglichen Verfahrensergebnisses (§ 257c Abs. 3 Satz 2 StPO) stets ein Strafrahmen, also Strafober- und Strafuntergrenze anzugeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170).

  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11
    Eine Verständigung darüber, dass keine bandenmäßige Begehung vorliegt, ist in diesem Fall, in dem es nicht nur um eine strafzumessungsrelevante Feststellung geht, unzulässig (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, StV 2011, 78, 79).

    Bedenken, die Strafzumessungserwägungen seien nicht ernst gemeint, sondern sollten lediglich die bereits feststehende Strafe begründen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, StV 2011, 78, 79), hat der Senat nicht.

  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10

    Strafzumessung nach Angabe einer Ober- und Untergrenze der Strafe in

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11
    Über die Einzelstrafen wurde sich nicht verständigt und bezüglich der Gesamtstrafe ist nach der Formulierung "nicht mehr als" nicht davon auszugehen, dass sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650) festgelegt hat.
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09

    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11
    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170, 171; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 78), Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, StV 2010, 227).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11
    Der Umstand, dass das Revisionsgericht im Rahmen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei zugleich erhobener umfassender Sachrüge den Urteilsinhalt ergänzend berücksichtigen kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99; BGHSt 45, 203, 204 f.), befreit nicht von der Anbringung einer Verfahrensrüge.
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11
    Der Senat sieht daher (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11) Anlass darauf hinzuweisen, dass der Schuldspruch nicht Gegenstand einer Verständigung sein darf (§ 257c Abs. 2 Satz 3 StPO) und dass auch die Staatsanwaltschaft darauf hinzuwirken hat, dass das Gesetz beachtet wird (vgl. RiStBV Nr. 127 Abs. 1 Satz 1).
  • KG, 27.07.2020 - 4-58/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134; NJW 2011, 1526).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Das Gericht gibt nach § 257c Abs. 3 Satz 1 StPO den Inhalt einer möglichen Verständigung bekannt und macht dabei regelmäßig von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 257c Abs. 3 Satz 2 StPO eine Strafober- und Strafuntergrenze anzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648; Beschluss vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11, StV 2012, 134, 135).
  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines

    Der Umstand, dass die Urteilsgründe Ausführungen dazu enthalten, warum die Beweise zum Ergebnis der Wohnungsdurchsuchung vom 16. September 2016 aus Sicht der Strafkammer nicht erhoben werden durften, befreit die Beschwerdeführerin nicht von der Anbringung einer zulässigen Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11, wistra 2011, 276, 277; Jähnke in Festschrift für Meyer-Goßner, 2001, S. 559, 566; Schäfer in Festschrift für Riess, 2002, S. 477, 482).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Gemeint sind also nur Konstellationen, in denen sich das Gericht von der Verständigung lösen will (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 77).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    Ist nach den allgemeinen Grundsätzen ein Rechtsverstoß allein mit einer Verfahrensrüge zu beanstanden, wird deren Erhebung nicht dadurch entbehrlich, dass die Voraussetzungen hierfür in den Urteilsgründen vollständig enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11, wistra 2011, 276 Rn. 4; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 337 Rn. 27 mwN; aA Hamm, Die Revision in Strafsachen, 7. Aufl., Rn. 1268 ff.; ders. in Festschrift Rissing-van Saan, 2011, S. 195 ff.).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

    Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

    So hat etwa der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein vom Verteidiger vorgetragenes "schlankes" Geständnis, wozu der Angeklagte erklärte, "dass er die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen wolle", insoweit rechtsfehlerfrei als glaubhaft angesehen, als der Angeklagte die Begehung der Taten zugegeben hatte (BGH StV 2012, 134 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Rechtsmittelbefugnis; Berufung der

    Die Bindung des Gerichts an eine Verständigung und die Verwertbarkeit des Geständnisses, welches der Angeklagte im Vertrauen auf den Bestand einer Verständigung abgegeben hat, stehen in einer solchen Wechselbeziehung, die nicht einseitig aufgelöst werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1526; StV 2012, 134; OLG des Landes Sachsen-Anhalt a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17

    Strafverfahren: Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den

    Die Bindung des Gerichts an eine Verständigung und die Verwertbarkeit des Geständnisses, welches der Angeklagte im Vertrauen auf den Bestand einer Verständigung abgegeben hat, stehen in einer Wechselbeziehung, die nicht einseitig aufgelöst werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1526; StV 2012, 134).
  • KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134; NJW 2011, 1526).
  • KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20

    Strafbarkeit des sog. "Stealthing"

    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134 ; NJW 2011, 1526 ).
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