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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08   

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https://dejure.org/2009,165
BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,165)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,165)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2009,165)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; § 100c StPO; § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO; § 129 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 29 POG Rheinland-Pfalz; § 263 StGB; § 337 StPO; § 52 Abs. 1 StGB
    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige Grundlage); Beweisverwertungsverbot (relatives, absolutes; hypothetischer Ersatzeingriff); Kernbereich privater Lebensgestaltung (gesetzlicher Schutz); Zeugnisverweigerungsrecht ...

  • lexetius.com

    StPO § 100 c Abs. 4, 5, 6, § 100 d Abs. 5 Nr. 3; StGB §§ 129, 129 a, 129 b, § 263

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Abhörergebnisse trotz Eingriff in den sog. Kernbereich verwertbar

  • heise.de (Pressebericht)

    Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff

  • heise.de (Pressebericht, 15.08.2009)

    Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lauschangriff

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug bei der Lebensversicherung

  • fr-online.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Terrorismus - Strikte Vorgaben für Strafbarkeit vom BGH

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Al-Qaida: Strikte Vorgaben für Terrorismus-Urteile

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Hohe Hürden für Terrorismus-Verurteilungen

Besprechungen u.ä. (6)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsverwirklichung durch Verwendung und Nichtverwendung von Informationen im Strafprozess (Prof. Dr. Christoph Gusy)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die "signifikante Erhöhung der Leistungswahrscheinlichkeit" als Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB (RA Jochen Thielmann / RA'in Andrea Groß-Bölting / RA Jochen Strauß; HRRS 1/2010, S. 38 ff.)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit (RA Jochen Thielmann; HRRS 10/2012, 458)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vollendeter Eingehungsbetrug bei manipuliertem Lebensversicherungsvertrag; Verwertbarkeit bei "Großem Lauschangriff"

  • eckstein-leitner.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unternehmensstrafrecht in der Revision (RA Werner Leitner; StraFo 2010, 323)

  • muslim-markt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    (Interview mit Andrea Groß-Bölting, Rechtsanwältin in einem Al-Qaida-Prozess in Deutschland)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 69
  • NJW 2009, 3448
  • NStZ 2010, 44
  • StV 2009, 675
  • AnwBl 2010, 86
  • JR 2010, 443
  • wistra 2011, 335
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (91)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Mit diesen Handlungsanweisungen sollten die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (BVerfGE 109, 279) zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung umgesetzt werden.

    Durch die Verwendungsregelungen in § 100d Abs. 5 StPO (seinerzeit: § 100d Abs. 6 StPO aF) sollte ein den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (BVerfGE 109, 279) entsprechendes Schutzniveau geschaffen werden, um für den Bereich der Strafverfolgung die einfachgesetzlichen Regelungen zur Wohnraumüberwachung und der Verwendung der aus einer solchen Maßnahme - sei es auch auf anderer gesetzlicher Grundlage als derjenigen der StPO - erlangten personenbezogenen Informationen insgesamt verfassungsgemäß auszugestalten (BT-Drucks. 15/4533 S. 1).

    Gleichwohl hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zur Neufassung dieser Bestimmungen eingeräumt, in der die bisherigen Regelungen unter Beachtung der in der Entscheidung aufgestellten Vorgaben zum Schutz der Menschenwürde und zur Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit fortgalten (BVerfGE 109, 279).

    Gegen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung mit dem vom Oberlandesgericht angenommenen Inhalt spricht zudem, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst - bezogen auf die Vorschriften der Strafprozessordnung - zu einer solchen außer Stande sah und ausdrücklich eine Regelung durch den Gesetzgeber forderte (BVerfGE 109, 279).

    Sie konnte die Maßgaben des Verfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung nicht berücksichtigen, weil für den Gesetzgeber noch keine Möglichkeit bestand, diese in das Gesetz einzuarbeiten; denn zwischen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Erstanordnung der Maßnahme lagen nur etwas über vier Monate (das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundesgesetzgeber in seinem Urteil vom 3. März 2004 eine Frist von mehr als einem Jahr und drei Monaten zur verfassungskonformen Neufassung der einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Wohnraumüberwachung gesetzt, vgl. BVerfGE 109, 279, 381).

    aa) Nach der hier über § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO heranzuziehenden gesetzlichen Regelung in § 100c StPO kommt eine Unverwertbarkeit sämtlicher Erkenntnisse aus einer Wohnraumüberwachungsmaßnahme nur in Betracht, wenn gegen das Beweiserhebungsverbot des § 100c Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen wurde (Nack aaO § 100d Rdn. 28; Wolter aaO § 100c Rdn. 73; vgl. auch BVerfGE 109, 279, 331).

    Im Ansatz ist allerdings zutreffend, dass das Bundesverfassungsgericht nicht allein auf die richterliche Anordnung abgestellt, sondern ein umfassendes Verwertungsverbot für den Fall als erforderlich angesehen hat, dass die Behörden in Überschreitung der Ermächtigung die Wohnraumüberwachung durchführen, obwohl eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass mit ihr absolut geschützte, dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zuzurechnende Gespräche erfasst werden (BVerfGE 109, 279, 331).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn für Gespräche mit Zeugnisverweigerungsberechtigten ein Beweiserhebungsverbot gälte; ein solches hat indes auch das Bundesverfassungsgericht nicht gefordert (vgl. BVerfGE 109, 279, 331 ff.).

    Es ist vorliegend durch die zeitgleiche Durchführung mehrerer Überwachungsmaßnahmen nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen, zeitlichen und räumlichen Rundumüberwachung (vgl. BVerfGE 65, 1, 42 f.; 109, 279, 323) gekommen.

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (BGHSt 16, 220, 221; 45, 1, 4).

    Für die Beurteilung des Vermögenswertes von Leistung und Gegenleistung kommt es weder auf den von den Vertragsparteien vereinbarten Preis an (BGHSt 16, 220, 224) noch darauf, wie hoch der Verfügende subjektiv ihren Wert taxiert (BGHSt 16, 321, 325).

    Entscheidend für den Vermögenswert von Leistung und Gegenleistung ist vielmehr das vernünftige Urteil eines objektiven Dritten (BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 326; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 70 m. w. N.).

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Notwendig ist eine auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegte Teilnahme am "Verbandsleben" (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NStZ 1993, 37, 38).

    Zwar ist hierfür eine organisierte Teilnahme am Leben der Vereinigung nicht erforderlich, weshalb es etwa einer förmlichen Beitrittserklärung oder einer förmlichen Mitgliedschaft mit etwa listenmäßiger Erfassung, Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder gar Ausstellung eines Mitgliedsausweises nicht bedarf (BGHSt 18, 296, 299 f.; 29, 114, 121; Rebmann NStZ 1989, 97, 100 Fn. 27).

    Hierfür reicht allein die Tätigkeit für die Vereinigung, mag sie auch besonders intensiv sein, nicht aus; denn ein Außenstehender wird nicht allein durch die Förderung der Vereinigung zu deren Mitglied (BGHSt 18, 296, 300; 29, 114, 123; BGH NStZ 1993, 37, 38; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 129 Rdn. 13).

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Vielmehr genügt es, wenn die Förderungshandlung an sich wirksam ist und der Organisation irgendeinen Vorteil bringt; ob dieser Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (BGHSt 51, 345, 348 f.).

    Wirbt der Täter um Mitglieder oder Unterstützer der terroristischen Vereinigung, kommt seine Strafbarkeit - nur - nach § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB in Betracht; wirbt er lediglich für die Ideologie oder Ziele der Vereinigung, bleibt er grundsätzlich straflos (BGHSt 51, 345).

    Aufgrund des aus der besonderen Tatbestandsstruktur der Vereinigungsdelikte folgenden Verhältnisses der einzelnen Tathandlungen zueinander umfasst das Unterstützen einer Vereinigung daher auch Sachverhaltsgestaltungen, die ansonsten materiellrechtlich als Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung zu bewerten wären (BGHSt 51, 345, 350 f.).

  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92

    Bestreben des Angeklagten die Rote Armee Fraktion als Vereinigung (RAF) zu

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Notwendig ist eine auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegte Teilnahme am "Verbandsleben" (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NStZ 1993, 37, 38).

    Hierfür reicht allein die Tätigkeit für die Vereinigung, mag sie auch besonders intensiv sein, nicht aus; denn ein Außenstehender wird nicht allein durch die Förderung der Vereinigung zu deren Mitglied (BGHSt 18, 296, 300; 29, 114, 123; BGH NStZ 1993, 37, 38; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 129 Rdn. 13).

    Eine Beteiligung als Mitglied scheidet deshalb aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (BGH NStZ 1993, 37, 38).

  • RG, 09.03.1914 - III 1361/13

    1. Unter welchen Umständen begeht der Versicherungsnehmer schon durch betrügliche

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Bei dem Vergleich der wechselseitigen Ansprüche von Versicherer und Versicherungsnehmer bleibt außer Betracht, dass der Versicherer, sofern er Kenntnis von den tatsächlichen Hintergründen des Vertragsschlusses erlangen würde, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB; vgl. § 22 VVG) oder sich in anderen Konstellationen, etwa gemäß § 74 Abs. 2 VVG, auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen könnte; denn diese Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen, soll dem getäuschten Versicherer gerade verborgen bleiben (vgl. RGSt 48, 186, 189; BGH StV 1985, 368 m. w. N.; Fischer aaO § 263 Rdn. 103 m. w. N.).

    So hat bereits das Reichsgericht (RGSt 48, 186) einen Vermögensschaden des Feuerversicherers in dem bloßen Abschluss eines Versicherungsvertrages gesehen, auf den die Versicherungsnehmer unter Angabe eines unzutreffend hohen Versicherungswerts in der Absicht angetragen hatten, die versicherten Sachen alsbald in Brand zu setzen und dadurch in den Besitz der Versicherungssumme u. a. auch für Gegenstände zu kommen, die gar nicht vorhanden waren.

    Dieser Anspruch verlor an Wert und büßte ihn im wesentlichen ein bei den Angeklagten, die überhaupt nicht die Absicht hatten, ihr Verhalten dem Vertrage gemäß einzurichten, ... sondern im Gegenteil entschlossen waren, mit Hilfe des Scheines eines Vertrags die Gesellschaft zu einer vermögensrechtlichen Aufwendung, der Zahlung der Brandentschädigung, zu veranlassen." Die Vermögensminderung (damals bezeichnet als Vermögensgefährdung) sah das Reichsgericht darin, dass sich die Versicherungsgesellschaft täuschungsbedingt vertraglich verpflichtete, "eine weit größere Gefahr (vermögensrechtlichen Inhalts) zu tragen, als sie dem in der Prämie ausgedrückten, demgemäß auch vereinbarten gewöhnlichen Verlaufe der Dinge entsprach, und die Möglichkeit einer die Gesellschaft treffenden tatsächlichen Einbuße an ihrem Vermögen war bei der von den Angeklagten in Aussicht genommenen alsbaldigen Brandstiftung unmittelbar gegeben" (RGSt 48, 186, 190).

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Diese ist auch einfachrechtlich hinreichend bestimmt: Der unbestimmte Rechtsbegriff der dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist insbesondere durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte konturiert worden und setzt voraus, dass bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Schädigung eines hochrangigen Rechtsguts droht; auf eine zeitliche Komponente, etwa in dem Sinne, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorstehen muss, kommt es hingegen nicht entscheidend an (BVerwGE 47, 31, 40; Jarass aaO Art. 13 Rdn. 37).

    Damit liegt eine dringende Gefahr im Sinne des für den vorliegenden Eingriff maßgeblichen § 13 Abs. 4 GG vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein bedeutendes Rechtsgut schädigen wird (vgl. BVerwGE 47, 31, 40).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zudem an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden wäre (BVerwGE 47, 31, 40; 57, 61, 65; 88, 348, 351; 116, 347, 356; Gusy, Polizeirecht 6. Aufl. Rdn. 119; vgl. BVerfGE 49, 89, 135 ff.).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Die von den Beschwerdeführern zur Begründung ihrer Gegenauffassung herangezogene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfGE 113, 348; MVVerfG LKV 2000, 345) ist nicht einschlägig.

    Die in jenen Entscheidungen für nichtig erklärten Vorschriften des § 33 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV) bzw. § 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 Niedersächsisches Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG Nds.) knüpften als Eingriffsvoraussetzung nicht an die Abwehr einer dringenden Gefahr, sondern an die vorsorgende Strafverfolgung und Verhütung von Straftaten an (BVerfGE 113, 348, 350 f., 368 f.; MVVerfG LKV 2000, 345, 349 f.; siehe auch VerfGH RheinlandPfalz DVBl 2007, 569, 577).

    Die mit § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG RhPf vergleichbare Vorschrift des § 33 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SOG MV, der die Wohnraumüberwachung zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person zulässt, ist nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern hingegen verfassungsgemäß (MVVerfG LKV 2000, 345, 349); der unter den gleichen Voraussetzungen die Anordnung der Telefonüberwachung zulassende § 33a Abs. 1 Nr. 1 SOG Nds. war nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, weil er in jenem Verfahren mit der Verfassungsbeschwerde nicht angefochten worden war.

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Für die Beurteilung des Vermögenswertes von Leistung und Gegenleistung kommt es weder auf den von den Vertragsparteien vereinbarten Preis an (BGHSt 16, 220, 224) noch darauf, wie hoch der Verfügende subjektiv ihren Wert taxiert (BGHSt 16, 321, 325).

    Entscheidend für den Vermögenswert von Leistung und Gegenleistung ist vielmehr das vernünftige Urteil eines objektiven Dritten (BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 326; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 70 m. w. N.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
    Insoweit gilt Ähnliches wie für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung, das grundsätzlich auch für solche (Zwischen-)Phasen in Betracht kommt, in denen das Mitglied - gegebenenfalls bedingt durch die äußeren Umstände - keine aktiven Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGHSt 29, 288, 294; 46, 349, 355 ff.).

    Zugleich werden sie, da das Verbrechen nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129 b Abs. 1 Satz 1 StGB gegenüber den Betrugstaten das schwerere Delikt ist, von diesem zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verklammert (vgl. BGHSt 29, 288, 291; BGHR StGB § 129 Konkurrenzen 1; § 129a Konkurrenzen 4).

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

  • VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08

    Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff;

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06

    Wohnraumüberwachung: Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Gesamtschau

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81

    Bildung einer kriminellen Vereinigung - Intensive Zusammenarbeit bei begangenen

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97

    Anforderungen an sukzessive Mittäterschaft bei Mordvorwurf; Zufügen von

  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene

  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • BGH, 19.05.2005 - StB 3/05

    Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

  • BGH, Ermittlungsrichter, 05.04.1990 - 1 BGs 112/90

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06

    Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

  • EGMR, 12.05.2000 - 35394/97

    Menschenrechte: Schutz der Privatsphäre, Faires Verfahren

  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09

    Maßstab der Prüfung durch das Revisionsgericht (Urteilsgründe; verwiesene

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

  • BGH, 17.03.2009 - 4 StR 607/08

    Bandendiebstahl (Erfordernis einer bei der Tatbegehung bestehenden Bandenabrede)

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

  • BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 54, 69, 107f).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Relevant wird dies etwa bei Ermittlungen im Bereich des Terrorismus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 78 ff. - "Al Qaida') oder bei Vorfeldstraftaten des kriminalpräventiven Strafrechts (etwa § 89a StGB), bei denen der Anfangsverdacht regelmäßig eng an der Schnittstelle zur Gefahrenabwehr liegt (vgl. hierzu Bäcker, Kriminalpräventionsrecht, 2015, S. 358 f.).

    Vielmehr setzt die Datenverwendung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich nur voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 79 mwN; so wohl auch BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 5 StR 173/13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 161 Rn. 18b, c), sie zur Aufklärung einer Straftat dienen, aufgrund derer eine solche Maßnahme nach der Strafprozessordnung hätte angeordnet werden dürfen, und dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Beweisgewinnung gemäß der Strafprozessordnung vorgelegen haben.

    Eine - den Rückgriff auf hypothetische Erwägungen hindernde - rechtsmissbräuchliche Umgehung der Anordnungsvoraussetzungen der strafprozessualen Eingriffsmaßnahme durch die Wahl der Maßnahme (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 89 f. mwN) ist hier nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    An das Vorliegen einer dringenden Gefahr, deren Anforderungen über die einer konkreten Gefahr noch hinausgehen, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwGE 47, 31 ; BGHSt 54, 69 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2273
BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10 (https://dejure.org/2011,2273)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 1 StR 458/10 (https://dejure.org/2011,2273)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 (https://dejure.org/2011,2273)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 30 StGB; § 3 StGB; § 9 StGB; Art. 146 ÖstStGB; Art. 146 SchwStGB; § 74 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 406 StPO
    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur Wertanlage geeignete Diamanten: Vermögensschaden wegen des Erwerbs eines Aliuds, subjektiver Schadensbegriff; strafbare Vorbereitung; Bandenmitgliedschaft); Verfolgungshindernis der mangelnden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 StGB, § 9 StGB, § 74 StPO, § 30 Abs 2 StGB, § 263 Abs 5 StGB
    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug beim Handel mit Farbdiamanten: Tatort bei mehreren Tätern und verschiedenen Handlungsorten; Sachverständigenablehnung; Vermögensschaden bei subjektiver Wertlosigkeit

  • Wolters Kluwer

    Ein Sachverständiger ist nach § 74 Abs. 1 StPO bei Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Anklagevertretung abzulehnen; Ablehnung eines Sachverständigen nach § 74 Abs. 1 StPO bei Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Anklagevertretung; Täuschung durch Zusicherung ...

  • rewis.io

    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug beim Handel mit Farbdiamanten: Tatort bei mehreren Tätern und verschiedenen Handlungsorten; Sachverständigenablehnung; Vermögensschaden bei subjektiver Wertlosigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug beim Handel mit Farbdiamanten: Tatort bei mehreren Tätern und verschiedenen Handlungsorten; Sachverständigenablehnung; Vermögensschaden bei subjektiver Wertlosigkeit

  • rechtsportal.de

    Ein Sachverständiger ist nach § 74 Abs. 1 StPO bei Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Anklagevertretung abzulehnen; Ablehnung eines Sachverständigen nach § 74 Abs. 1 StPO bei Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Anklagevertretung; Täuschung durch Zusicherung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Hier mal richtig was zum Lesen - 24 Seiten BGH-Beschluss, ua. zur SV-Ablehnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 132
  • NStZ-RR 2014, 98
  • StV 2011, 728
  • wistra 2011, 335
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Zwar sind die Regelungen über das Selbstleseverfahren auf die Verlesung des Anklagesatzes nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn.17, NStZ 2011, 297).

    Die Informationsfunktion gegenüber den Angeklagten und deren Verteidigern war gewahrt; diesen waren die Anklagen vollumfänglich zugestellt worden (§ 201 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 25, aaO).

    Auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde - unbeschadet der Frage, wann andernfalls ein Urteil hierauf beruhen könnte - durch das Nichtverlesen einzelner, für das Verständnis der den Angeklagten zur Last liegenden Taten nicht erforderlicher oder förderlicher Einzelheiten (Zertifikationsnummern, Herkunft der Diamanten, Einzelpreisaufschläge u. dgl.) nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 29/30, aaO).

  • BGH, 14.07.2010 - 1 StR 245/09

    Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Ist nach dem Urteil eines sachlichen Beurteilers eine (möglicherweise sogar objektiv gleichwertige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 1 StR 245/09, wistra 2010, 407; Tiedemann in LK-StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 178; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 121).

    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Tatopfers dann anzusehen sein, wenn ein Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, BGHSt 32, 22; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 StR 245/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rn. 127 mwN).

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Bei der Beurteilung der Ablehnung von Sachverständigen ist das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 mwN, NStZ 2008, 50; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 211).

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass weder auf die von der Verteidigung behaupteten Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen noch auf den Umstand, dass der Sachverständige eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die sich zum Nachteil des Angeklagten auswirken könnte, ein Befangenheitsantrag gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 436/06; BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94).

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07

    Befangenheitsrüge gegen Übersetzerin (Bindung an die vom Tatrichter angenommenen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Bei der Beurteilung der Ablehnung von Sachverständigen ist das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 mwN, NStZ 2008, 50; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 211).

    Dies wird hier weder durch eine Stellungnahme des betroffenen Sachverständigen (deren Erholung vor der Entscheidung über den Befangenheitsantrag - wie regelmäßig - zweckmäßig gewesen wäre; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50) noch durch die in den Zurückweisungsbeschlüssen genannten Gründe entkräftet.

  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Diese selbständig gemäß § 30 Abs. 2 StGB mit Strafe bedrohte Vorbereitungshandlung begründet einen inländischen Tatort, auch wenn die Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB als gegenüber der Ausführung der verabredeten Tat subsidiär zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, NJW 1993, 1405).

    Dem stünde jedenfalls nicht entgegen, dass sie in eigener Person keine tatbestandliche Ausführungshandlung vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, NStZ 1993, 180).

  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Bindende (§ 257c StPO) oder sonst Vertrauen begründende Zusagen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 StR 66/89, NStZ 1989, 438 mit Anm. Strate ebda.) können nur Bestand haben, wenn die daran geknüpften Voraussetzungen auch tatsächlich eintreten.
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Anders als in Fällen, in denen zur Gutachtenserstellung erforderliche Tatsachen nicht bekannt sind (hierzu BGH, Urteil vom 14. Juni 1960 - 1 StR 73/60, NJW 1960, 1582) oder nicht beschafft werden können (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 3 StR 130/03, NStZ 2003, 611), wären hier die Vorlage der zu begutachtenden Diamanten an einen Sachverständigen und damit die Gutachtenserstellung ohne Weiteres möglich gewesen.
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99

    Bestellung eines Beistandes; Auslegung; Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Der Senat kann aber ausschließen, dass das Urteil hierauf beruht, da der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes nicht beeinträchtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 494/99, NStZ 2000, 214).
  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Es liegt auf der Hand, dass sich nach umfangreicher Beweiserhebung in einer langen Hauptverhandlung ein zunächst gewonnener Eindruck von Tat und Täter im Einzelfall entscheidend zum Vor- oder zum Nachteil des Angeklagten verändern kann und demzufolge einem für den Fall eines Geständnisses vor oder zu Beginn einer Hauptverhandlung in den Raum gestellten Strafrahmen für die Strafzumessung nach langer streitiger Hauptverhandlung in der Regel keine Bedeutung mehr zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, wistra 2011, 139).
  • BGH, 06.10.2010 - 2 StR 354/10

    Rechtsfolgen einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
    Es ist fernliegend, dass sich aus einem "nicht angenommenen Angebot" gleichwohl Ansprüche auf bestimmte Rechtsfolgen ableiten lassen sollten (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10, wistra 2011, 28).
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 395/03

    Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung

  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

  • OLG Hamburg, 29.07.2005 - 1 Ws 92/05

    Adhäsionsantrag: Nichteignung im Sinne von § 406 Abs. 1 S. 4 StPO wegen

  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 357/02

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01

    Hinweispflicht des Gerichts bei einem gegenüber der Absprache erhöhten

  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

  • OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03

    Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf

  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 420/08

    Betrug (Schadensberechnung; negativer Vermögenssaldo; werthaltige Sicherheiten);

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00

    Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 436/06

    Unterbringung des "Kannibalen von Koblenz" in der Psychiatrie rechtskräftig

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

  • BGH, 06.09.2000 - 3 StR 326/00

    Merkmal des Vermögensschadens beim Betrug

  • BGH, 16.06.1989 - 2 StR 252/89

    Betrug - Täuschung über den Preis einer Ware - Sonderausgabe - Originalausgabe -

  • BGH, 06.06.2000 - 1 StR 161/00

    Betrug; Vermögensschaden; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; Vorsatz

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache -

  • BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08

    Tatort im Inland (Zurechnung des Verhaltens von Mittätern:

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01

    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht;

  • OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09

    Betrug: Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Vergütung für Werkleistungen

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Normative Gesichtspunkte können bei der Bewertung des Schadens zwar eine Rolle spielen; sie dürfen die wirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht überlagern oder verdrängen (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, Rn. 176, NStZ 2012, 496, 504; BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 75, BGHSt 57, 95, 114; vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Im Regelfall muss der Verkäufer den Käufer auch nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner im eigenen Interesse selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten Klarheit verschafft hat (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 Rn. 16; vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09 Rn. 11 und vom 16. Juni 1989 - 2 StR 252/89 Rn. 13 f., BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Mai 1985 - 1 Ss (25) 292/85, NStZ 1985, 503; Lackner/Werle, NStZ 1985, 503, 504; vgl. aber auch zur Annahme eines Betrugs, wenn eine individuelle Kaufpreisvereinbarung fehlt und der Verkäufer (schlüssig) erklärt, der Preis entspreche einem tax- oder listenmäßig festgelegten Betrag: BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09 Rn. 11; Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 38 Rn. 11 ff. und 5 StR 136/14 Rn. 28; RG, Urteil vom 22. Januar 1909 - IV R 989/08, RGSt 42, 147, 149 ff.).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Normative Gesichtspunkte können bei der Bewertung des Schadens zwar eine Rolle spielen; sie dürfen die wirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht überlagern oder verdrängen (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, Rn. 176, NStZ 2012, 496, 504; BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 75, BGHSt 57, 95, 114 und vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 53 Ss 119/19

    Begriff des Wuchers i.S. von § 291 Abs. 1 StGB

    Da die Forderung einer bestimmten Vergütung allein noch nicht die konkludente Erklärung beinhaltet, dass die erbrachte Leistung den geforderten Preis wert und die geforderte Gegenleistung insoweit angemessen oder üblich ist, kommt ein Preisgestaltungsbetrug allerdings nur dann in Betracht, wenn der Auftraggeber aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, dass der Erbringer der Leistung nur den markt- bzw. handelsüblichen Preis verlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 14. April 2011 - 1 StR 458/10, BeckRS 2011, 16674, Rn. 16; Urt. v. 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14, NStZ 2015, 461; OLG Stuttgart NStZ 1985, 503).
  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17

    Persönlicher Schadenseinschlag beim Betrug (Vermögensschaden; Gesamtsaldierung;

    Ist nach dem Urteil eines objektiven Dritten eine (möglicherweise objektiv werthaltige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung Aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335, 338; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 178 mwN).
  • BGH, 02.07.2014 - 5 StR 182/14

    Untreue (Reichweite der Vermögensbetreuungspflicht des Notars); Betrug

    Soweit das Landgericht im Übrigen zur Begründung des persönlichen Schadenseinschlags auf eine nicht im versprochenen Umfang vorhandene Eignung der zu tätigenden Investition als Kapitalanlage für die Kaufinteressenten abgestellt hat, fällt dies ersichtlich schon nicht unter die in der Rechtsprechung anerkannte Fallgruppe, bei der ein Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäfts derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Leistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, aaO; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 15 f.; Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335).

    Hinzu kommt, dass das Landgericht den auch ansonsten für die Strafzumessung bestimmenden Gesichtspunkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, aaO, mwN) außer Acht gelassen hat, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe den Geschädigten tatsächlich ein Schaden verblieben ist.

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Ein Tatort ist für jeden der mittäterschaftlich agierenden Angeklagten dort begründet, wo einer von ihnen gehandelt hat, selbst wenn sich das Handeln auf Tatbeiträge beschränkt, die für sich gesehen nur Vorbereitungshandlungen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335, 336 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des

    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Zwar belegen die Feststellungen, wonach der Angeklagte für den BfK als dessen Vereinsvorstand eine von ihm zuvor privat ersteigerte, überwiegend marode und unbewohnbare sowie für Zwecke des Vereins ungeeignete Immobilie erwarb, die Annahme eines vom Angeklagten pflichtwidrig herbeigeführten Vermögensschadens jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Schadenseinschlags (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 mwN).

    Damit bleibt die auch ansonsten für die Strafzumessung als verschuldete Auswirkung der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB) bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 mwN) Höhe des dem geschädigten Verein tatsächlich verbleibenden Schadens unklar.

  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 510/13

    Betrug (Schaden bei Risikogeschäften: wirtschaftliche Bestimmung, Darstellung im

    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der an die Rechtsfigur des persönlichen Schadenseinschlags anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anlagebetrug, nach der bei der Gesamtsaldierung auch der subjektive Wert des Erlangten für den Verletzten zu berücksichtigen ist und die gesamte Leistung eines Anlegers als Schaden anzusehen sein kann, wenn er über Eigenart und Risiko des Geschäfts derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud'), die empfangene Leistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, BGHSt 32, 22; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335).
  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11

    Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug

  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung von

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17

    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und

  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

  • BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
  • OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 2 Ss 44/19
  • LG Kiel, 21.11.2014 - 10 Qs 57/14

    Betrug: Fordern eines überhöhten Preises

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