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   BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11   

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BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,3332)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2011 - 4 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,3332)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,3332)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 Alt 2 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 26 StGB, § 27 StGB, § 52 Abs 1 StGB
    Deliktsserie mehrerer Personen: Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Tatmehrheit oder Tateinheit im Zusammenhang mit einer Deliktserie wegen Betrugs gegenüber Leasinggesellschaften

  • rewis.io

    Deliktsserie mehrerer Personen: Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse

  • ra.de
  • rewis.io

    Deliktsserie mehrerer Personen: Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen von Tatmehrheit oder Tateinheit im Zusammenhang mit einer Deliktserie wegen Betrugs gegenüber Leasinggesellschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 276
  • wistra 2012, 67
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2007 - 5 StR 414/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtfreiheitsstrafe (zeitliche Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Auf den bei einem von Anfang an beabsichtigten Verschieben oder Weiterverkauf der Fahrzeuge maßgeblichen Wert der Pkws bei Übergabe (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 21; Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 414/07, wistra 2007, 457) darf dagegen - wegen der geplanten "Rückerlangung" des Leasinggegenstandes - nicht abgestellt werden; auch der Wert der Pkws im Zeitpunkt der jedenfalls in den Fällen 10 11 8 und 12 in Betracht kommenden Unterschlagungen (in diesen Fällen sind die Fahrzeuge nicht an die Leasinggeber zurückgelangt) ist nicht maßgeblich, zumal es sich hierbei sowohl materiell als auch prozessual um eine weitere (verfolgbare) Tat handelt.
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 373/09

    Beihilfe zu mehreren Straftaten durch eine Handlung (Tateinheit); Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Daher sind diese Fälle zu einer Betrugstat in 16 rechtlich zusammentreffenden Fällen zusammenzufassen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 373/09).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 jeweils mwN).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Auf den bei einem von Anfang an beabsichtigten Verschieben oder Weiterverkauf der Fahrzeuge maßgeblichen Wert der Pkws bei Übergabe (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 21; Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 414/07, wistra 2007, 457) darf dagegen - wegen der geplanten "Rückerlangung" des Leasinggegenstandes - nicht abgestellt werden; auch der Wert der Pkws im Zeitpunkt der jedenfalls in den Fällen 10 11 8 und 12 in Betracht kommenden Unterschlagungen (in diesen Fällen sind die Fahrzeuge nicht an die Leasinggeber zurückgelangt) ist nicht maßgeblich, zumal es sich hierbei sowohl materiell als auch prozessual um eine weitere (verfolgbare) Tat handelt.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11
    Der neue Tatrichter wird daher für die Fälle III.2.6, III.2.13 - 20 und III.2.22 - 28 unter Beachtung des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO eine Einzelstrafe festzusetzen haben (zu § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO: vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Der Senat kann nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei einer rechtsfehlerfreien Gesamtbetrachtung zu der Überzeugung gelangt wäre, dass der Angeklagte eine endgültige und dauerhafte Verschaffung der Fahrzeuge erstrebte und damit in allen Fällen einen höheren Schuldumfang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, NStZ-RR 2018, 109, 110; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276) festgestellt hätte.
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Bei der Beteiligung mehrerer Mittäter an einer Serie selbständiger Einzeltaten kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die konkurrenzrechtliche Beurteilung maßgeblich auf den eigenen Tatbeitrag des jeweiligen Mittäters an (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, wistra 2012, 67; vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 21. April 2010 - 4 StR 635/09, wistra 2010, 344).
  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im

    Das verbleibende Eigentum am Leasingfahrzeug darf bei der Berechnung des Vermögensschadens (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 86; vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 92; vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 89) nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn der Leasingnehmer von Anfang an beabsichtigt, der Leasinggeberin das Fahrzeug gänzlich zu entziehen und das Eigentum dadurch aus ihrem Vermögen herauszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 21; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16

    Betrug (konkurrenzrechtliche Beurteilung innerhalb einer Deliktsserie;

    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23

    Annahme selbständiger, realkonkurrierender Betrugstaten

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 - jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 134/15

    Tatmehrheit (eigenständige Bestimmung für jeden Tatbeteiligten: Zahl der eigenen

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, wistra 2012, 67, 68; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841, jeweils mwN).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 205/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Da aufgrund des Tatplans des Angeklagten, die Leasingraten allenfalls anfänglich zu entrichten, sowie der infolge der Nutzung der Fahrzeuge bei natürlicher Betrachtung eingetretenen Abnutzung ausgeschlossen werden kann, dass den einzelnen Leasinggebern kein Schaden entstanden ist, haben die Schuldsprüche Bestand (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Da aufgrund des Tatplans des Angeklagten, die Leasingraten allenfalls anfänglich zu entrichten, sowie der bei natürlicher Betrachtung eingetretenen Abnutzung der Fahrzeuge ausgeschlossen werden kann, dass den einzelnen Leasinggebern kein Schaden entstanden ist, haben die Schuldsprüche Bestand (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 ? 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 18. Oktober 2011 ? 4 StR 346/11; vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11

    Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt

  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

  • BGH, 24.03.2015 - 4 StR 463/14

    Betrug (Schadensbestimmung beim Eingehungsbetrug: schon auf Grund fehlender

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22

    Konkurrenzen bei Beteiligung mehrerer an einer Vielzahl von Taten (individuelle

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