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   BGH, 23.08.2012 - 2 StR 42/12   

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https://dejure.org/2012,30551
BGH, 23.08.2012 - 2 StR 42/12 (https://dejure.org/2012,30551)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2012 - 2 StR 42/12 (https://dejure.org/2012,30551)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2012 - 2 StR 42/12 (https://dejure.org/2012,30551)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB
    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zur Vortat bei Geldwäsche

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorhandenseins eines bedingten Vorsatzes hinsichtlich der Vortat für eine Verurteilung wegen Geldwäsche

  • rewis.io

    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zur Vortat bei Geldwäsche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1
    Notwendigkeit des Vorhandenseins eines bedingten Vorsatzes hinsichtlich der Vortat für eine Verurteilung wegen Geldwäsche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geldwäsche - (Un-)Sinn eines Straftatbestands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2013, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Insbesondere hat das Landgericht nicht verkannt, dass vorsätzliche Geldwäsche sowohl in den Tatbestandsvarianten des § 261 Abs. 1 StGB als auch denen des § 261 Abs. 2 StGB hinsichtlich der Herkunft des Gegenstandes lediglich bedingten Tatvorsatz erfordert (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 2 StR 42/12, wistra 2013, 19; LK-StGB/Schmidt/Krause, 12. Aufl., § 261 Rn. 21; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 261 Rn. 40).
  • AG Berlin-Tiergarten, 06.05.2013 - 241 Js 757/12

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens: Restriktive Auslegung der

    Voraussetzung einer Verurteilung sowohl nach § 261 Abs. 1 und Abs. 2 StGB ist überdies, dass der Täter mindestens bedingten Vorsatz hinsichtlich der Vortat hat, aus welcher der Gegenstand herrührt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.08.2012, 2 StR 42/12, zitiert nach juris).
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