Rechtsprechung
BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 267 StGB; § 52 StGB; § 25 StGB
Anforderungen an die Mitwirkung eines Bandenmitglieds bei Betrugs- und Urkundenfälschungsdelikten (Erforderlichkeit der Feststellung eines konkret einzelne Taten fördernden Beitrags); Konkurrenzverhältnis von Serientaten hinsichtlich eines lediglich im Vorfeld ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 28 Abs 2 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 244 Abs 1 Nr 2 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB
Gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung und Betrug: Bandenmitgliedschaft bei Gehilfentätigkeit; Konkurrenzverhältnisse und Zurechenbarkeit der Tatbeiträge der Mittäter - Wolters Kluwer
Abgrenzug von Handlungseinheit und Tatmehrheit bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktssereie
- rewis.io
Gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung und Betrug: Bandenmitgliedschaft bei Gehilfentätigkeit; Konkurrenzverhältnisse und Zurechenbarkeit der Tatbeiträge der Mittäter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 267 Abs. 4
Abgrenzug von Handlungseinheit und Tatmehrheit bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktssereie - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 24.08.2012 - 32 KLs 12/12
- BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 210 (Ls.)
- wistra 2013, 307
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19
Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines …
Ob andere Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13, NStZ-RR 2013, 372; vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307; vom 24. März 2020 - 6 StR 36/20, NStZ-RR 2020, 206 (Gründe nicht abgedruckt)). - BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis …
Diese Grundsätze, die für die Zurechnung von auf Grund einer Bandenabrede ausgeführten Taten an die Bandenmitglieder entwickelt wurden und inzwischen gefestigte Rechtsprechung sind (vgl. nur BGH…, Urteil vom 11. Mai 2016 - 5 StR 583/15, juris Rn. 7;… Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Bande 2; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, wistra 2013, 97 f.; vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307 f.), sind ohne weiteres auf andere Formen einer allgemeinen Willensübereinkunft zur fortgesetzten Deliktsbegehung zu übertragen. - BGH, 11.05.2016 - 5 StR 583/15
Bandendiebstahl (Beurteilung der Beteiligung an Bandentat unabhängig von …
Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Bande 2; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, StV 2013, 386 f., und vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307 f.).
- BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13
Konkurrenzverhältnis bei Deliktsserie (Mittäterschaft; Beurteilung für jeden …
Ob andere Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13; Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307). - BGH, 17.12.2014 - 3 StR 507/14
Gleichartige Tateinheit bei mehrere Taten betreffenden Tatbeiträgen eines …
Erbringt ein Mittäter nur solche Tatbeiträge, die einheitlich sämtliche oder jedenfalls einzelne dieser Taten fördern, so sind ihm diese nicht als jeweils rechtlich selbständig, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307, 308). - LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15 Die vom Angeklagten T B nach der ersten vorsätzlichen Beihilfehandlung des Angeklagten Dr. H begangenen Betrugstaten im Rahmen einer Serie waren dem Angeklagten Dr. H als tateinheitlich begangen zuzurechnen (…BGH 2 StR 160/09 - juris Rn. 10; BGH 3 StR 499/12 - juris Rn. 12).