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   BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12   

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https://dejure.org/2013,9521
BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12 (https://dejure.org/2013,9521)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2013 - 2 StR 275/12 (https://dejure.org/2013,9521)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12 (https://dejure.org/2013,9521)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 266 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB
    Betrug (Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen); Untreue; Beihilfe (Anforderungen an den Vorsatz bezüglich der rechtswidrigen Haupttat); Anordnung des Verfalls (keine Ansprüche Dritter aus der Tat bei für die Tat Erlangtem)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 263 StGB, § 266 StGB
    Vermögensschaden bei betrügerischer Darlehenserschleichung und Hinderung einer Verfallsanordnung durch Anspruch des Verletzten

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betrugs bei kollusivem Zusammenarbeiten zwischen Betrüger und Betrogenem

  • rewis.io

    Vermögensschaden bei betrügerischer Darlehenserschleichung und Hinderung einer Verfallsanordnung durch Anspruch des Verletzten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Verurteilung wegen Betrugs bei kollusivem Zusammenarbeiten zwischen Betrüger und Betrogenem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Krediterlangung durch Kollusion zwischen Bankmitarbeiter und Darlehensnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 67
  • wistra 2013, 347
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert eine Verfallsentscheidung jedoch nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, StV 2011, 16 f.; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).

    Einer Verfallsanordnung im Rahmen der erneut durchzuführenden Hauptverhandlung steht jedoch das Verschlechterungsverbot (§ 258 Abs. 2 StPO) entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).

  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
    Zwar genügt es, dass der Gehilfe die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich hält und billigt, ohne Einzelheiten der Haupttat zu kennen (BGH, Urteil vom 18. Juni 1991 - 2 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ-RR 2011, 177).

    Eine ausschließlich andere rechtliche Einordnung der Haupttat ist jedoch nur unschädlich, sofern es sich nicht um eine grundsätzlich andere Tat handelt (BGH, aaO NStZ-RR 2011, 177, 178).

  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
    Zwar genügt es, dass der Gehilfe die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich hält und billigt, ohne Einzelheiten der Haupttat zu kennen (BGH, Urteil vom 18. Juni 1991 - 2 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ-RR 2011, 177).
  • BGH, 26.06.1991 - 2 StR 164/91

    Zulässigkeit der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal während der

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
    Zwar genügt es, dass der Gehilfe die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich hält und billigt, ohne Einzelheiten der Haupttat zu kennen (BGH, Urteil vom 18. Juni 1991 - 2 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ-RR 2011, 177).
  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert eine Verfallsentscheidung jedoch nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, StV 2011, 16 f.; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).
  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 422/12

    Feststellung des Vermögensschadens beim Betrug (Gefährdungsschaden;

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
    Die Werthaltigkeit des Rückzahlungsanspruchs wird dabei durch die Bonität des Schuldners und den Wert der bestellten Sicherheiten bestimmt (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12 mwN).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12

    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
    Hier hat der Angeklagte W. die Honorarzahlungen als Gegenleistung für die rechtswidrige Beurkundung der Verträge erhalten, so dass es sich um Vorteile "für die Tat" handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, zit. nach juris Rn. 9).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Diese Feststellung ist hingegen nicht möglich, wenn dem Täter etwas "für die Tat" zugeflossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12, wistra 2013, 347, 350; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; zweifelnd demgegenüber noch BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - 5 StR 401/08, wistra 2009, 350).

    Der Ausspruch, dass nur deshalb nicht (Wertersatz-)Verfall angeordnet wurde, weil Ansprüche Verletzter entgegenstehen, muss ersatzlos entfallen, wenn das, was dem Täter zugeflossen ist, ihm entgegen der Auffassung des Tatrichters nicht aus der Tat, sondern für die Tat zugeflossen ist (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12).

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB stand hier einer Verfallsanordnung nicht entgegen, weil der Angeklagte die erlangten Vermögenswerte nicht aus den Taten, sondern als Entlohnung für seine Tatbeteiligung erhalten hatte (zur Unanwendbarkeit von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in diesen Fällen siehe BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12, wistra 2013, 347, 350 mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Da eine Aufhebung und Zurückverweisung zur Prüfung eines Wertersatzverfalls (§ 73a StGB) aufgrund des Verschlechterungsverbots ausscheidet (Senat, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12, wistra 2013, 347, 350; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, NZWiSt 2014, 432, 437), muss der Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO entfallen.
  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 510/13

    Betrug (Schaden bei Risikogeschäften: wirtschaftliche Bestimmung, Darstellung im

    Dieser Minderwert des im Synallagma Erlangten ist unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen und entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 170, 229; 130, 1, 47) konkret festzustellen sowie gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen zur wirtschaftlichen Schadensfeststellung zu beziffern (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 5 StR 307/12, wistra 2013, 20; vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, und vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12, wistra 2013, 347).
  • BGH, 08.11.2013 - NotSt (B) 1/13

    Notaramt: Vorläufige Amtsenthebung wegen gestalterischer Vorkehrungen für

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Beschluss vom 13. März 2013 (2 StR 275/12) das Urteil des Landgerichts D. aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Die nicht bestrittenen Geschehensabläufe und die hierzu abgegebenen Erklärungen des Beschwerdeführers rechtfertigen diese Annahme trotz der Aufhebung des Urteils des Landgerichts D. durch den Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichthofs vom 13. März 2013 (2 StR 275/12) weiterhin.

  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Die Werthaltigkeit des Rückzahlungsanspruchs wird dabei durch die Bonität des Schuldners und den Wert der bestellten Sicherheiten bestimmt (BGH, Beschl. vom 13.03.2013, Az. 2 StR 275/12, wistra 2013, 347, 350).

    Insofern war ihm die Dimension des Unrechts der durch Dr. L36 ins Auge gefassten Tat hinreichend bekannt (vgl. BGH, Beschl. v. 13.03.2013, Az. 2 StR 275/12; Beschl. v. 28.02.2012, Az. 3 StR 435/11, BeckRS 2012, 08602; Heine , a.a.O., § 27 Rz. 19).

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