Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14891
BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13 (https://dejure.org/2013,14891)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2013 - 4 StR 111/13 (https://dejure.org/2013,14891)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 4 StR 111/13 (https://dejure.org/2013,14891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 358 Abs 2 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Gesamtstrafenrechtlicher Verbrauch einer Vorverurteilung; Beachtung des Verschlechterungsverbots

  • Wolters Kluwer

    "Verbrauch" eines Strafbefehls gesamtstrafenrechtlich bzgl. Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe wegen Geldfälschung

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Gesamtstrafenrechtlicher Verbrauch einer Vorverurteilung; Beachtung des Verschlechterungsverbots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    "Verbrauch" eines Strafbefehls gesamtstrafenrechtlich bzgl. Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe wegen Geldfälschung

  • rechtsportal.de

    StGB § 55
    "Verbrauch" eines Strafbefehls gesamtstrafenrechtlich bzgl. Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe wegen Geldfälschung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 194
  • wistra 2013, 354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13
    In einem solchen Fall bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur die erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass die hier verfahrensgegenständliche, zwischen den beiden Vorverurteilungen begangene Straftat der Geldfälschung gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen wäre (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13; Beschluss vom 20. November 1997 - 4 StR 475/97).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13
    In einem solchen Fall bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur die erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass die hier verfahrensgegenständliche, zwischen den beiden Vorverurteilungen begangene Straftat der Geldfälschung gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen wäre (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13; Beschluss vom 20. November 1997 - 4 StR 475/97).
  • BGH, 20.11.1997 - 4 StR 475/97

    Aufhebung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Annahme einer Zäsurwirkung durch ein

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13
    In einem solchen Fall bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur die erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass die hier verfahrensgegenständliche, zwischen den beiden Vorverurteilungen begangene Straftat der Geldfälschung gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen wäre (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13; Beschluss vom 20. November 1997 - 4 StR 475/97).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Eine solche würde es nur dann nicht darstellen, wenn es keine Einzelstrafe enthielte, mit der eine Gesamtstrafe gebildet werden könnte (BGHR StGB § 55 Abs. 1 S. 1 Zäsurwirkung 13; BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - 4 StR 431/07, juris; BGH wistra 2013, 354).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15

    Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung);

    Das Verschlechterungsverbot erfordert aber bei einer allein zu Gunsten des Angeklagten eingelegten Revision, ihm einen solchen Vorteil zu belassen (vgl. dazu dem Rechtsgedanken nach BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354 f.; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 5 StR 88/16 Rn. 3 f., vom 28. Januar 2003 - 5 StR 589/02 Rn. 4 und vom 25. März 2003 - 5 StR 90/03).

    Da sich der Umfang des dem Angeklagten durch die Gesamtstrafenbildung eingeräumten Vorteils aus dem angefochtenen Urteil entnehmen lässt, kann der Senat in der Sache selbst entscheiden (vgl. auch insoweit BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354 f.).

  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur in Fällen, in denen eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193), sondern auch dann, wenn nach § 55 Abs. 1 StGB i.V.m. § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2010 - 5 StR 325/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 19; vom 10. Juli 2007 - 3 StR 232/07; vom 3. November 1999 - 3 StR 346/99).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 40/19

    Eigene Entscheidung in der Sache (Verweisung bei Rechtsfehlern, die

    Zäsurwirkung kam daher bereits dem Strafbefehl vom 6. Juli 2016 als erste Vorverurteilung zu, während der Strafbefehl vom 22. November 2016 gesamtstrafenrechtlich keine eigene Bedeutung hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).

    In einem solchen Fall bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 07. Mai 2013 - 4 StR 111/13 - Rn. 3, juris) nur die erste Vorverurteilung eine Zäsur.

  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 420/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausschluss der Gesamtstrafenbildung bei

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2015 ? 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 ? 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 ? 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 ? 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 ? 5 StR 269/09, Rn. 2; vom 17. Juli 2007 ? 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 ? 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).

    Um den aus dem Verschlechterungsverbot resultierenden Anforderungen Rechnung zu tragen, nach denen die Summe aus der im angefochtenen Urteil verhängten Freiheitsstrafe und der Anzahl der Tagessätze aus dem bestehenbleibenden Strafbefehl des Amtsgerichts Hagen vom 14. Juni 2018 die aufgehobene Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat nicht übersteigen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 ? 4 StR 111/13, wistra 2013, 354 f. mwN), setzt der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Freiheitsstrafe für die im angefochtenen Urteil ausgeurteilte gefährliche Körperverletzung auf zwei Jahre und neun Monate herab.

  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 605/19

    Anfechtung von Entscheidungen (Überprüfung von Erziehungsmaßregeln und

    Dies wäre der Fall, wenn die fehlerhaft einbezogene Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen nunmehr neben der Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten Höhe bestehen bliebe, denn hierdurch würde, insbesondere unter Berücksichtigung einer möglichen Vollstreckung der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe, ein über die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, acht Monaten und zwei Wochen hinausgehendes Strafübel eintreten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 ? 4 StR 111/13, BeckRS 2013, 11211; vom 7. April 2016 ? 5 StR 88/16, BeckRS 2016, 7796; Sander, NStZ 2016, 656, 663).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 435/22

    Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (konkurrenzrechtliche

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275 f.).
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der ersten Verurteilung bei

    In einem solchen Fall bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur die (zeitlich) erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass eine später begangene Straftat gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, StraFo 2013, 345 f.).
  • BGH, 07.04.2016 - 5 StR 88/16

    Verschlechterungsverbot (Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe nebeneinander

    Danach darf die Summe aus einer (Gesamt-)Freiheitsstrafe und den Tagessätzen einer Geldstrafe die frühere Gesamtfreiheitsstrafe nicht übersteigen, wenn eine aus Freiheitsstrafen und Geldstrafe gebildete Gesamtstrafe keinen Bestand hat und nunmehr auf beide Strafarten nebeneinander erkannt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 14 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 331 Rn. 20).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

  • BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung bei mehreren Vorverurteilungen)

  • OLG Hamburg, 28.07.2020 - 2 Rev 43/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei mehreren Vorverurteilungen

  • OLG Hamm, 23.08.2018 - 5 RVs 98/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer teilweisen Berufungsrücknahme in der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht