Rechtsprechung
BGH, 07.05.2014 - 4 StR 95/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer verfälschten Urkunde: Bewertungseinheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 52 StGB, § 263 StGB, § 267 StGB
Konkurrenzen bei mehrmaligem Gebrauch einer gefälschten Urkunde bei Betrugsversuchen - Wolters Kluwer
Würdigung der beiden Verkaufsversuche durch Vorlage der gefälschten Fahrzeugpapiere als selbständige Taten i.R.d. Urkundenfälschung
- rewis.io
Konkurrenzen bei mehrmaligem Gebrauch einer gefälschten Urkunde bei Betrugsversuchen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Würdigung der beiden Verkaufsversuche durch Vorlage der gefälschten Fahrzeugpapiere als selbständige Taten i.R.d. Urkundenfälschung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Mehrmaliger Gebrauch einer gefälschten Urkunde bei Betrugsstraftaten
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Die tückischen Konkurrenzen
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.11.2013 - 22 KLs 9/13
- BGH, 07.05.2014 - 4 StR 95/14
Papierfundstellen
- wistra 2014, 349
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15
Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von …
Die Strafkammer hat jedoch nicht ausreichend bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (BGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; insoweit in BGHSt 53, 34 nicht abgedruckt; vgl. auch Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 214). - BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher …
Es hat aber übersehen, dass dann, wenn der Täter schon beim Anbringen der Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14;… vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, jeweils aaO und vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871).
- BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen …
b) Hat der Täter schon beim Anbringen der gestohlenen amtlichen Kennzeichen den Vorsatz, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, stellen der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349, vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, und vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27).
- OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
Mehrfaches Gebrauchmachen derselben Urkunde gegenüber unterschiedlichen …
Beispiele mehrfachen Gebrauchmachens und der Zusammenfassung dieser Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne sind die von Vornherein beabsichtigte Verwendung verfälschter Kraftfahrzeugkennzeichen im Straßenverkehr bei mehreren Fahrten (BGH NStZ-RR 2017, 26; Beschlüsse vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15, und vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15 [jeweils juris]), die Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere gegenüber unterschiedlichen Kaufinteressenten (BGH wistra 2014, 349) oder die Vorlage gefälschter Verdienstbescheinigungen bei einer Kontoeröffnung und dem Abschluss eines Kreditvertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 406/11 [juris]). - BGH, 30.01.2019 - 4 StR 385/18
Urkundenfälschung (Brief- und Paketmarken)
Hat der Täter schon beim Herstellen der unechten Urkunde den Vorsatz, diese - gegebenenfalls auch mehrfach - zu verwenden und geschieht dies in der Folge auch, so verbinden sich die darin liegenden mehrfachen Verwirklichungen des Tatbestandes des § 267 Abs. 1 StGB zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit, sodass im Ergebnis nur eine Urkundenfälschung vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205; Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16; NStZ-RR 2017, 26 f.; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349;… weitere Nachweise bei Erb in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 267 Rn. 217). - BGH, 12.11.2015 - 2 StR 429/15
Urkundenfälschung (Gebrauch einer unechten Urkunde: Tateinheit bei einheitlichem …
Wird eine gefälschte Urkunde dem ursprünglichen Tatplan entsprechend mehrfach gebraucht, liegt nur eine Urkundenfälschung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349). - BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des …
(aa) Nach der Rechtsprechung liegt eine einheitliche Urkundenfälschung vor, wenn ein Täter eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht und dies von ihm von vornherein geplant war (…st. Rspr.: vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 5 StR 149/19, juris Rn. 4; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, juris Rn. 4, wistra 2014, 349, jeweils mwN). - BGH, 24.09.2018 - 5 StR 365/18
Urkundenfälschung (Konkurrenzen; einheitliche Tat bei von vornherein geplantem …
Es hat allerdings bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den genannten Taten nicht erkennbar bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine verfälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch von vornherein dem ursprünglichen Tatplan des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15, wistra 2016, 107; vom 10. April 2018 - 5 StR 75/18, und vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN).Der Senat hat davon abgesehen, die jeweils gleichartige Tateinheit zwischen den sechs durch die einheitliche Urkundenfälschung verklammerten Geldwäschetaten und zwischen den drei Computerbetrugstaten, die der Angeklagte im Fall 5 neben der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion begangen hat, in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (§ 260 Abs. 4 Satz 5 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, wistra 2007, 388, 391; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14 aaO).
- BGH, 07.05.2019 - 5 StR 149/19
Eine Tat im konkurrenzrechtlichen Sinne bei mehrfachem Gebrauch einer gefälschten …
Das Landgericht hat bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den genannten Taten nicht erkennbar bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine vom Täter gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dies von vornherein von ihm geplant war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349 mwN; vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15, wistra 2016, 107; vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN, und vom 24. September 2018 - 5 StR 365/18). - BGH, 10.04.2018 - 5 StR 75/18
Einheitliche Tat bei der Urkundenfälschung (tatbestandliche Handlungseinheit; …
Dabei hat es nicht berücksichtigt, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde dem ursprünglichen Tatplan entsprechend mehrfach gebraucht wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349, und vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15, wistra 2016, 107). - BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18
Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten; …
Rechtsprechung
BGH, 20.05.2014 - 4 StR 143/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 263 StGB; § 353 StPO; § 46 StGB
Bezifferung des Vermögensschadens (Aufrechterhaltung des Schuldspruchs bei fehlender Bezifferung; Strafausspruch; Kreditbetrug) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 StGB
Kreditbetrug: Vermögensschaden bei Stellung von Sicherheiten durch den Schuldner - IWW
- Wolters Kluwer
Unmittelbarkeit der Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens durch Vermögensverfügung eines Getäuschten als Vermögensschaden i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug
- rewis.io
Kreditbetrug: Vermögensschaden bei Stellung von Sicherheiten durch den Schuldner
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 263 Abs. 1
Unmittelbarkeit der Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens durch Vermögensverfügung eines Getäuschten als Vermögensschaden i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 28.11.2013 - 9 KLs 11/13
- BGH, 20.05.2014 - 4 StR 143/14
Papierfundstellen
- wistra 2014, 349
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15
Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine …
Auch bei einer eingeschränkten oder fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners entsteht demnach kein Schaden, wenn und soweit der getäuschte Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und mit unerheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn, sofort nach Fälligkeit, realisierbar sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13, jeweils mwN;… vgl. auch SSW-StGB/Satzger, 2. Aufl., § 263 Rn. 250).Dabei ist der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB; vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. Mai 2014 aaO mwN; zur Schadensberechnung bei Übersicherung vgl. BGH…, Beschluss vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 43).
- BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen …
Ein etwaiger Minderwert des Rückzahlungsanspruchs ist nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; jeweils mwN) und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/09 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350;… vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24).
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
So führt die nicht oder nicht hinreichende Bezifferung des Schadensumfangs auch in einem Urteil lediglich zur Aufhebung des Strafausspruchs, nicht aber des Schuldausspruchs, wenn anhand der sonstigen Feststellungen auszuschließen ist, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist (BGH wistra 2014, 349;… KG a.a.O.).
- KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten …
Im Falle der (zu erwartenden) Anklageerhebung wird es letztlich Aufgabe des Gerichts sein, die Betrugsschäden konkret festzustellen und zu beziffern (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14 - bei juris = HRRS 2014 Nr. 661 unter Hinweis auf BVerfGE 126, 170, 229; 130, 1, 47).Wenn ein Gericht wegen Betruges verurteilt und den Schadensumfang nicht oder nicht hinreichend beziffert, führt dies lediglich zur Aufhebung des Strafausspruchs, nicht aber des Schuldausspruchs, wenn anhand der sonstigen Feststellungen auszuschließen ist, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 a.a.O. m.w.N.).
- BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Vermögensschaden beim Abschluss von kreditfinanzierten Autokaufverträgen unter …
Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen gegebenenfalls Korrekturen - etwa entsprechend banküblicher Bewertungsansätze für Wertberichtigungen - vorgenommen werden, die ihrerseits ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können, ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166; und vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349). - OLG Brandenburg, 08.07.2020 - 7 U 26/19
Haftung des Vorstandes einer Baugenossenschaft wegen einer Darlehensgewährung
Ob und in welchem Umfang dadurch ein Vermögensschaden eintritt, ist durch Vergleich des ausgezahlten Betrages mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs festzustellen (BGH, Beschluss vom 20.05.2014, 4 StR 143/14, wistra 2014, 349 Rn. 3). - BGH, 16.12.2021 - 4 StR 61/21
Betrug (Vermögensschaden); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit)
Das Landgericht hat die Vermögensschäden der kreditgebenden Banken im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB zutreffend unter Zugrundelegung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Darlehensgewährungen zu beachtenden Grundsätze (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349; Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, NStZ 2019, 144) ermittelt und hierfür im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Werte der jeweiligen Darlehensrückzahlungsansprüche der Banken gegen die Konzerngesellschaften der H. Gruppe zum Zeitpunkt der Vermögensverfügungen durch Schätzung bestimmt.