Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15   

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https://dejure.org/2015,7583
BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15 (https://dejure.org/2015,7583)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2015 - 1 StR 50/15 (https://dejure.org/2015,7583)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15 (https://dejure.org/2015,7583)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 263a StGB
    Konkurrenzen bei Computerbetrug: Natürliche Handlungseinheit; Zäsur durch neuen Tatentschluss

  • IWW

    § 263a StGB, § 265 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abhebung von Geld mit der Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten als einheitliche in natürlicher Handlungseinheit begangenen Tat des Computerbetrugs

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei Computerbetrug: Natürliche Handlungseinheit; Zäsur durch neuen Tatentschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263a; StPO § 265
    Abhebung von Geld mit der Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten als einheitliche in natürlicher Handlungseinheit begangenen Tat des Computerbetrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Computerbetrug: Abhebungen mit fremder Bankkarte und Tateinheit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Handlungseinheit bei Geldabhebung mit derselben Geldkarte am gleichen Automaten in unmittelbarem Zeitzusammenhang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2015, 269
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).

    Eine relevante, die Annahme eines neuen Tatentschlusses rechtfertigende Zäsur liegt demgegenüber erst dann vor, wenn der Täter entweder eine andere Karte verwendet und infolgedessen eine neue Geheimnummer eingeben muss oder zu einer anderen Bankfiliale wechselt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21; 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4 und 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, juris Rn. 4).".

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 24.07.2012 - 4 StR 193/12

    Natürliche Handlungseinheit bei zeitlich eng zusammenliegenden Abhebungen mit

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07

    Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Zäsur)

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    Dies gilt, unabhängig von der genauen zeitlichen Reihenfolge, auch für das Zusammentreffen einer erfolgreichen Abhebung mit einem fehlgeschlagenen Versuch (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang:

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    Eine relevante, die Annahme eines neuen Tatentschlusses rechtfertigende Zäsur liegt demgegenüber erst dann vor, wenn der Täter entweder eine andere Karte verwendet und infolgedessen eine neue Geheimnummer eingeben muss oder zu einer anderen Bankfiliale wechselt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21; 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4 und 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, juris Rn. 4).".
  • BGH, 27.04.2010 - 4 StR 112/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Computerbetrug (zeitlich eng zusammen liegende

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02

    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    Eine relevante, die Annahme eines neuen Tatentschlusses rechtfertigende Zäsur liegt demgegenüber erst dann vor, wenn der Täter entweder eine andere Karte verwendet und infolgedessen eine neue Geheimnummer eingeben muss oder zu einer anderen Bankfiliale wechselt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21; 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4 und 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, juris Rn. 4).".
  • BGH, 13.01.2006 - 2 StR 461/05

    Zulässigkeit der Besetzungsrüge (Mitteilung des maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    Die Änderung des Konkurrenzverhältnisses lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Die geänderte konkurrenzrechtliche Bewertung lässt den Unrechtsund Schuldgehalt der Taten unberührt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15 Rn. 3).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Auch in der vergleichbaren Konstellation mehrerer nach § 263a StGB strafbarer Geldabhebungen mit einer fremden EC-Karte ist nur dann Tateinheit anzunehmen, wenn die Abhebungen in enger zeitlicher Aufeinanderfolge bei demselben Bankautomaten erfolgen - längere Pausen zwischen den Abhebungen, der Wechsel der EC-Karte oder die Nutzung eines anderen Bankautomaten bilden Zäsuren, welche jeweils zu Tatmehrheit führen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13 (Ls); vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, wistra 2015, 269; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 263a Rn. 27; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 39).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 82/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Katalogtat; Gesamtwürdigung von Tatumständen

    aa) Denn die jeweils am 17. Mai 2018 um 7.44 Uhr, 7.46 Uhr und 7.47 Uhr - mithin in kurzem zeitlichen Abstand - mit derselben EC-Karte am selben Geldautomaten der Bankfiliale getätigten Abhebungen bilden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in natürlicher Handlungseinheit stehende Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 477/15

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Serienstraftaten (gesonderte Prüfung für

    Unabhängig davon, wie die zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden Abhebungen an demselben Geldautomaten mit verschiedenen EC-Karten durch einen seiner Mittäter konkurrenzrechtlich zu bewerten sind (s. dazu BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, wistra 2015, 269 mwN), können diese ihm daher nur als einheitliche Tat zugerechnet werden.
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 171/15

    Computerbetrug (Tateinheit)

    Denn es hat nicht beachtet, dass die vierte und fünfte versuchte Geldabhebung mit der bei dem Geschädigten H. entwendeten Geldkarte und der von diesem mitgeteilten Geheimzahl - anders als die vorhergehenden - bei derselben Filiale und in unmittelbarem zeitlichen Anschluss erfolgten, was insoweit zur Annahme natürlicher Handlungseinheit führt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7609
BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,7609)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2015 - 4 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,7609)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,7609)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2015, 269
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10

    Voraussetzungen der Tatmehrheit bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15
    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345 mwN).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07

    Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15
    Mit dieser Einstellung entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17

    Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nur dann vor, wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269, jeweils mwN; vgl. auch Eschelbach in SSW-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 57 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 270/18

    Betrug (Vermögensschaden bei Zahlungen an einen nicht qualifizierten

    Zumindest ist mit den Erwägungen des Landgerichts von einer natürlichen Handlungseinheit auszugehen (BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269, 270).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Die einzelnen Betätigungsakte sind durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden und es besteht zwischen ihnen ein derartiger unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263; Beschl. v. 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269; Beschl. v. 7. März 2017 - 1 StR 41/17, StraFo 2017, 342).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

    Natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen einer Mehrzahl gleichartiger strafbarer Verhaltensweisen, die aufeinander folgen, also keine Überschneidung wenigstens in einem Handlungsteil einschließen, ein derartiger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv als einheitliches Tun erscheint, sofern die einzelnen Betätigungsakte jedenfalls durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15 Rn. 5 mwN).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Aufgrund des an den jeweiligen Tagen erfolgten Tatentschlusses des Angeklagten und des Umstands, dass alle Überweisungen eines Tages von einem Konto getätigt wurden, waren die Pflichtverletzungen als für jeden Tag einheitliche einzuordnen (natürliche Handlungseinheit, vgl. BGH, B. v. 24.03.2015, 4 StR 52/15, Rn. 9; BGH, B. v. 18.05.2010, 4 StR 182/10, Rn. 5; BGH, B. v. 7.3.2017, 1 StR 41/17, Rn. 9).
  • BGH, 06.10.2020 - 6 StR 244/20

    Konkurrenzen (Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Mehrheit

    a) Wenn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, liegt eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17, Rn. 9, und vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, wistra 2015, 269, jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21

    Brandstiftung (Konkurrenzen: natürliche Handlungseinheit; Strafzumessung:

    b) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn liegt vor, wenn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 ? 1 StR 41/17 und vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15; jeweils mwN).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 608/18

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15, BeckRS 2015, 07386).
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