Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36932
BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15 (https://dejure.org/2015,36932)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2015 - 1 StR 235/15 (https://dejure.org/2015,36932)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 (https://dejure.org/2015,36932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,36932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 261 StPO
    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden Urteils: Gesamtwürdigung der Beweise; Einordnung als Blankettstraftat); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 AO, § 261 StPO, § 15 UStG, §§ 15 ff UStG
    Revision im Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Notwendigkeit der Gesamtwürdigung festgestellter Tatsachen; Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs; Nachprüfbarkeit hinsichtlich der abgegebenen Steuererklärungen im Hinblick auf Steuerverkürzung

  • IWW

    § 160 AO, § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG, § 264 StPO, § 370 Abs. 1 AO, § 265 StPO, § 378 AO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung zur Glaubhaftigkeit der Angaben eines Zeugen; Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen bei einem Freispruch

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Notwendigkeit der Gesamtwürdigung festgestellter Tatsachen; Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs; Nachprüfbarkeit hinsichtlich der abgegebenen Steuererklärungen im Hinblick auf Steuerverkürzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 13b Abs. 2 Nr. 7; StPO § 264
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung zur Glaubhaftigkeit der Angaben eines Zeugen; Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen bei einem Freispruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und die Anforderungen an einen Freispruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - und die Beweiswürdigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 47
  • wistra 2016, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Insbesondere dann, wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, wistra 2011, 465, vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 19 und vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, wistra 2002, 430 mwN).

    Ein Freispruch kommt schließlich auch dann nicht in Betracht, wenn das vom Tatgericht festgestellte Verhalten eines Angeklagten den Ordnungswidrigkeitentatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, wistra 2011, 465 mwN).

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238).

    Hierauf beruht das Urteil schon deshalb, weil auch dann, wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft der Angeklagten ausreichen würde, die Möglichkeit besteht, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatgericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238).

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juli 2007 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792 mwN).

    Dabei muss sich aus den Urteilsgründen auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juli 2007 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792 mwN).

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass es sich bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO um ein Erklärungs- und zugleich um ein Erfolgsdelikt handelt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 StPO Steuerhinterziehung 1).

    Deshalb ist beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung auch bei einem freisprechenden Urteil festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen, wann der Angeklagte welche Steuererklärungen mit welchem Inhalt abgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 mwN).

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

    aa) Das Tatgericht ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Insbesondere dann, wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, wistra 2011, 465, vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 19 und vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, wistra 2002, 430 mwN).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Insbesondere dann, wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, wistra 2011, 465, vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 19 und vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, wistra 2002, 430 mwN).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Im Steuerstrafrecht werden der Umfang und die Reichweite der prozessualen Tat neben der einschlägigen Blankettvorschrift maßgeblich durch die sie ausfüllenden Normen des Steuerstrafrechts bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08, wistra 2009, 465 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind bei einem Freispruch nicht geringer als im Fall der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009- 1 StR 479/08, wistra 2009, 315).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Deshalb ist in der strafrechtlichen Praxis der Grundsatz ne bis in idem stets auch auf Freisprüche bezogen worden (vgl. BGHSt 5, 323 ; 38, 37 ; BGH, NStZ-RR 2004, S. 238 ; NStZ-RR 2016, S. 47 ).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Dies gilt zunächst bereits deshalb, weil nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung kein derart erheblicher Tatverdacht gegen die Angeklagten bestand, dass das Landgericht bei der Beweiswürdigung besonderen Erörterungspflichten (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39, jeweils mwN) hätte genügen müssen.
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Wenn aber nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss das Tatgericht in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlich gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).

    Auch wenn keine der Hilfstatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatgericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 43 mwN).

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2016, 47 m.w.N.).

    Insbesondere dann, wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es jedoch in seine Beweiswürdigung und in deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen sowie in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH NStZ-RR 2016, 47).

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).
  • BFH, 12.07.2016 - II R 42/14

    Feststellung einer Steuerhinterziehung - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses

    Sie ist grundsätzlich nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgekommen sind (BFH-Urteil in BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2015  1 StR 235/15, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2016, 78).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: grundsätzlich weiter

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Urteilsgründe widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sind oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47 mwN und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47).
  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78, vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 43, wistra 2016, 78, vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 und vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03, NStZ-RR 2003, 369, 370 mwN).

  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17

    Insiderhandel; Urteilbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren

  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RVs 72/16

    Eingehungsbetrug; Verbraucherkredit; Versuch; unmittelbares Ansetzen;

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

  • BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

  • BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 199/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 26.07.2016 - 1 StR 607/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Tatumstände,

  • BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17

    Betrug (Bestimmung des Vermögensschadens bei Anlagegeschäften); tatrichterliche

  • OLG Celle, 25.09.2017 - 2 Ss 104/17

    Entbehrlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Kleinstmengen an

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 120/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung in der Urteilsbegründung bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2023 - 12 NBs 502 Js 2528/18

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen in einer

  • KG, 12.09.2018 - 161 Ss 141/18

    Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht