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   BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20   

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BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20 (https://dejure.org/2021,1499)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 3 StR 428/20 (https://dejure.org/2021,1499)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20 (https://dejure.org/2021,1499)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2021, 238
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22

    Einziehung: Als falsche Polizeibeamtin nur Abholerin - Kurzzeitiger

    Da es sich bei dem von der Angeklagten vereinnahmten Tatlohn um einen Teil der betrügerisch erlangten Vermögenswerte handelte, ist die Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 141/22

    Einbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnung (Einbrechen;

    Die individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel ist dabei allerdings nicht geboten (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 333a).
  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

    Die individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel ist nicht geboten (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 333a).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des

    Daher ist eine Kennzeichnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten für den gegen ihn festgesetzten Einziehungsbetrag in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 289/20, juris Rn. 5; vom 19. September 2020 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2).

    Der namentlichen Benennung des anderen Gesamtschuldners in der Entscheidungsformel bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 14; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3).

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug

    Daher ist seine gesamtschuldnerische Haftung in die Entscheidungsformel aufzunehmen, ohne dass es der individuellen Benennung anderer Gesamtschuldner bedürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch

    Einer individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20).
  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 308/21

    Idealkonkurrenz zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und schwerem Bandendiebstahl

    Auch die individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel ist nicht geboten (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 333a).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 486/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

    Einer namentlichen Benennung der weiteren Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, juris Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Zweifelssatz bei der

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die in den Urteilsgründen wiedergegebene Chatnachricht vom 17. April 2020 ("Zu 32, Mann. Zu 34 habe ich es abgegeben. Ich bin zu zweit") Anlass zur Prüfung der Frage einer Mitverfügungsgewalt eines Mitttäters bieten könnte mit der Folge, dass eine gesamtschuldnerische Haftung in Betracht käme (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21, NJW 2022, 1399; Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 57/18; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238).
  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 100/21

    Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehungsentscheidung

    Der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (s. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 177/22

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Maßregel (Vorwegvollzug;

  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21

    Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehungsentscheidung

  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (mittlere Gefährlichkeit von

  • BGH, 09.09.2021 - 3 StR 242/21

    Teilweise Absehen von der Wertersatzeinziehung

  • BGH, 25.02.2021 - 6 StR 37/21

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

  • BGH, 07.06.2022 - 4 StR 31/22

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 14.12.2021 - 6 StR 496/21

    Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung

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