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   BGH, 20.11.1981 - 2 StR 568/81   

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https://dejure.org/1981,17741
BGH, 20.11.1981 - 2 StR 568/81 (https://dejure.org/1981,17741)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1981 - 2 StR 568/81 (https://dejure.org/1981,17741)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1981 - 2 StR 568/81 (https://dejure.org/1981,17741)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betrug - Vermögensvorteil - Rechtswidrigkeit - Bereicherungsabsicht

Papierfundstellen

  • wistra 1982, 68
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Daher führen falsche Angaben einer Partei im Prozeß oder die Vorlage manipulierter Beweismittel zu dem Zweck, einen begründeten aber wegen Beweisschwierigkeiten gefährdeten Anspruch durchzusetzen oder einen unbegründeten, aber wegen der Beweislage aussichtsreichen Anspruch abzuwehren, nicht zur, Rechtswidrigkeit des damit erstrebten Vermögensvorteils (BGH wistra 1982, 68; Lackner StGB 21. Aufl. § 263 Rdn. 61; ders. in LK a.a.O. § 263 Rdn. 276).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10

    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer

    Es ist daher grundsätzlich möglich, dass ein Gläubiger sich im Rahmen eines Rechtsgeschäfts, auf Grund dessen ihm kein Anspruch zusteht, einen Vermögensvorteil verschafft, um sich damit für einen aus einem anderen Rechtsgeschäft bestehenden Anspruch zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1982, 68 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 46).

    Hierfür ist es erforderlich, dass der Handelnde das durch rechtswidrige Mittel, etwa Täuschung, Erlangte zu seinem bestehenden Anspruch in Beziehung gebracht hat, um auszuschließen, dass der Schuldner sowohl auf den bestehenden als auch auf den fingierten Anspruch leistet (vgl. BGH wistra 1982, 68 f.; BGH NStZ-RR 1997, 298).

  • OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15

    Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren

    Entscheidend ist allein, ob er in der Annahme gehandelt hat, eine Erstattung in der geltend gemachten Höhe nicht beanspruchen zu können (BGHSt 3, 160, 162; BGH bei Dallinger MDR 1956, 10; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7; vgl. auch BGH GA 1966, 52; BGH wistra 1982, 68) bzw. seinen Patienten einen Anspruch gegen ihre Privaten Krankenversicherungen zu verschaffen, auf den diese - wie er wusste - kein Anrecht hatten.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Entscheidend ist allein, ob er in der Annahme gehandelt hat, eine Erstattung in der geltend gemachten Höhe beanspruchen zu können (BGHSt 3, 160, 162; BGH bei Dallinger MDR 1956, 10; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7; vgl. auch BGH GA 1966, 52; BGH wistra 1982, 68).
  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche

    Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn er sich den Vermögensvorteil durch unlautere Mittel verschafft haben sollte (BGH GA 1966, 52; BGH wistra 1982, 68).
  • KG, 02.02.2009 - 1 Ss 4/09

    Rechtsanwalt von Gravenreuth muss in Haft

    Auch bei der Beurteilung der vorliegend in Rede stehenden Frage, ob ein rechtswidriger Vermögensvorteil angestrebt wird, wenn der Täter durch Täuschung eine Leistung erschleicht oder zu erschleichen sucht welche das Opfer ihm aus einem anderen Rechtsgrund schuldet, ist entscheidend, ob der Schuldner durch die erschlichene Leistung von dieser anderen Verbindlichkeit befreit wird oder nicht (vgl. BGH wistra 1982, 68, 69; NJW 1953, 1479; RGSt 11, 184, 185; Tiedemann in LK-StGB 11. Aufl., § 263 Rdn. 267 m.w.N.; Lackner in LK-StGB 10. Aufl., § 263 Rdn. 278 f, Kindhäuser in NK-StGB 2. Aufl., § 263. Rdn. 375; nichts anderes besagt die von der Verteidigung zitierte Entscheidung des Kammergerichts, Beschluss vom 12. April 2001 - [5] l Ss 235/99 [84/99] -).

    Geldbetrages seinen anderweitigen Anspruch behält, so erstrebt er oder verschafft sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil (vgl. BGH wistra 1982, 68, 69).

  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09

    Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als

    Denn falsche Angaben zu einer alternativen Anspruchsgrundlage würden dann nicht zur Rechtswidrigkeit des damit erstrebten Vermögensvorteils führen (vgl. BGH wistra 1982, 68; LK-Lackner, StPO, 10. Aufl., § 263 Rdnr. 276).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwSt (R) 7/87

    Strafrechtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts - Ausschluss aus der

    An der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vorteils kann es zwar fehlen, wenn der Täter auf ihn einen fälligen und einredefreien Anspruch hat; die Erlangung des Vorteils mittels List oder Täuschung allein begründet keinen Betrug (BGH NJW 1953, 1479; BGH wistra 1982, 68; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 277).

    Das hat er indessen nicht getan; er hat seine - gegenüber dem Kaufpreis ohnehin viel niedrigere - Honorarforderung nicht zu der Forderung W. "in Beziehung" gebracht (RGSt 77, 184, 185; BGH, wistra 1982, 68).

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