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   BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85   

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https://dejure.org/1986,3442
BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85 (https://dejure.org/1986,3442)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - KRB 8/85 (https://dejure.org/1986,3442)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - KRB 8/85 (https://dejure.org/1986,3442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufsichtspflicht durch einen Vorstandsvorsitzenden - Verhängung einer Geldbuße für die Tat in einem anderen Verfahren - Verhängung einer Nebenfolge gegen die Nebenbetroffene - Auswirkungen eines Wechsels der Rechtsform eines Unternehmens auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1986, 221
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85
    Das "wielange" einer Haftung für ordnungswidriges Verhalten muß aber nicht in gleicher Weise aus dem Wortlaut des Gesetzes selbst feststellbar sein wie das "ob" (vgl. auch BVerfGE 25 S. 269 [286]).

    Aus diesem Grunde muß sich der Richter hier mehr als sonst am Gesetzestext orientieren, auch wenn dies unter Umständen zu einem unbefriedigenden Ergebnis führt (vgl. BVerfGE 47, 109 [120 bis 124]; 25, 269 [285]).

  • BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85

    Einstellung eines Verfahrens wegen rechtskräftiger Aburteilung einer

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85
    Die in den Niederlassungen F. und B. begangenen Ordnungswidrigkeiten sind die Folge einer einheitlichen, dauernden Aufsichtspflichtverletzung und damit einer einzigen Tat im Rechtssinne des Betroffenen Ki. (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85
    Aus diesem Grunde muß sich der Richter hier mehr als sonst am Gesetzestext orientieren, auch wenn dies unter Umständen zu einem unbefriedigenden Ergebnis führt (vgl. BVerfGE 47, 109 [120 bis 124]; 25, 269 [285]).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Danach darf ein Bußgeld gegenüber dem Unternehmen, auf das die Nebenbetroffene verschmolzen wurde, nur dann festgesetzt werden, wenn das Vermögen des verschmolzenen Unternehmens noch in gleicher oder ähnlicher Weise eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (BGH, Beschl. v. 11.3.1986 - KRB 8/85, wistra 1986, 221, 222; Beschl. v. 23.11.2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Rechtsnachfolger unter zwei Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss v. 26.2.2013 - KRB 20/12, Rn. 82 WuW/E DE-R 3861-3979 - Grauzement; Beschluss v. 10.8.2011 - KRB 55/10 u. KRB 2/10, Rn. 12, WuW/E-DE-R 3455 ff= NJW 2012, 164 ff - Versicherungsfusion m.w.N.; Beschluss v. 11.3.1986 - KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschl. v. 23.11.2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss v. 4.10.2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch): Erstens muss der Rechtsnachfolger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle des Verbands, dessen Organ die Tat begangen hat, getreten sein.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2014 - 4 Kart 5/11

    Begriff der Vereinbarung i.S. von § 1 GWB

    (vgl.: BGH, Beschluss vom 11.03.1986 - KRB 8/85, wistra 1986, 221 - 222, zitiert nach juris Rz. 16 - Bußgeldhaftung ; BGH, Beschluss vom 23.11.2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug ; BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - KRB 59/07, NJW 2007, 3652 - 3655, zitiert nach juris Rz. 7 - Akteneinsichtsgesuch ; BGH, Beschluss vom 10.08.2011 - KRB 55/10, WuW/E DE-R 3455 - 3460, zitiert nach juris Rz. 12 m.w.N. - Versicherungsfusion; Beschluss vom 26.02.2013 - KRB 20/12, NJW 2013, 1972 - 1976, zitiert nach juris Rz. 82 - Grauzementkartell ).

    Ausgangspunkt dieses Befundes ist es, dass die bußgeldrechtliche Zurechnung nach dem Wortsinn des § 30 Abs. 1 OWiG a.F. nicht das mitgliedschaftliche Wesen der juristischen Person, sondern das in ihrer Gestalt rechtlich verselbständigte Vermögen, in dessen Interesse die Organtat begangen wurde und dem die Vorteile aus der für Organtat zufließen, treffen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.1986 - KRB 8/85, wistra 1986, 221 - 222, zitiert nach juris Rz. 15 - Bußgeldhaftung ).

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10

    Versicherungsfusion

    Eine solche wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn das "haftende Vermögen" weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder in ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 11. März 198, KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004, KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007, KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch).

    Eine solche wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn das "haftende Vermögen" weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder in ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH wistra 1986, 221; NJW 2005, 1381, 1383 m.w.N.; vgl. auch König, in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 30 Rdnr. 38c) kommt es bei einer Gesamtrechtsnachfolge darauf an, ob das Vermögen der ursprünglich nach § 30 OWiG verantwortlichen juristischen Person in gleicher oder ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der nunmehr in Anspruch genommenen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht bzw. für diese von wesentlicher Bedeutung ist.
  • BGH, 16.12.2014 - KRB 47/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Bemessung der Geldbuße gegen den

    Eine solche wirtschaftliche Identität ist allerdings nur gegeben, wenn das "haftende Vermögen" weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder in ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (BGH aaO, Beschlüsse vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WUW/E 2265, 2267 - Bußgeldhaftung; vom 23. November 2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch; vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 Rn. 16 - Versicherungsfusion).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Dies ist der Fall, wenn das "haftende Vermögen" in einer anderen Organisation weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E BGH 2265, 2267 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, WuW/E DE-R 1469, 1470 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 Rn. 16 - Versicherungsfusion; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 2/10, wistra 2012, 152 - Transportbeton II; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - KRB 47/13, BGHSt 60, 121 Rn. 12 f. - Maxit; Beschluss vom 27. Januar 2015 - KRB 39/14, WuW/E DE-R 4686 Rn. 3 - Melitta).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Dies ist der Fall, wenn das "haftende Vermögen" in einer anderen Organisation weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E BGH 2265, 2267 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004.
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 980/15

    Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bei Erstreckung der bußgeldrechtlichen

    Die hierfür vom Bundesgerichtshof entwickelten Kriterien - Gesamtrechtsnachfolge und "Nahezu-Identität" bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise (vgl. BGHSt 52, S. 58 ff.; BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85 -, juris, Rn. 13 ff.; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04 -, juris, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07 -, juris, Rn. 7) - sind dabei geeignet, die Voraussetzungen für die Annahme einer Verantwortungszurechnung hinreichend zu konkretisieren.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Rechtsnachfolger bußgeldrechtlich unter zwei Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.2.2013 - KRB 20/12, Rn. 82 WuW/E DE-R 3861-3979 - Grauzement; Beschluss vom 10.8.2011 - KRB 55/10 u. KRB 2/10, Rn. 12, WuW/E-DE-R 3455 ff= NJW 2012, 164 ff - Versicherungsfusion m.w.N.; Beschluss vom 11.3.1986 - KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23.11.2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4.10.2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch): Der Rechtsnachfolger muss im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle des Verbands, dessen Organ die Tat begangen hat, getreten sein.
  • BGH, 27.01.2015 - KRB 39/14

    Kartellbußgeldverfahren: Bußgeldhaftung des Gesamtrechtsnachfolgers

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - Kart 55/06

    Verhängung eines Bußgeldes wegen eines Kartellrechtsverstoßes gegen den

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10

    Bußgeldverhängung für Kartellrechtsverstoß: Rechtsanwendung in Übergangsfällen;

  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 2 Kart 10/08

    Verhängung von Geldbußen wegen kartellrechtswidriger Quotenabsprachen von

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 3 RVGs 11/12

    Pauschvergütung für den Wahlverteidiger; Kartellbußgeldverfahren

  • BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 29/02

    Berechnung des Mindestlohns nach Arbeitsnehmer -Entsendegesetz

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