Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.06.1986

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86   

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https://dejure.org/1986,1077
BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,1077)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1986 - 4 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,1077)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - 4 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,1077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen eines ordnungsrechtlichen Vorgehens - Garantenstellung in Form der dienstlichen Pflicht zur Ausführung und Überwachung der Einhaltung des Gaststättengesetzes - Annahme der Tateinheit bei Verwirklichung zweier Straftaten in einem Teilakt im selben Augenblick

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 13
    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 199
  • MDR 1986, 947
  • NStZ 1986, 503
  • JR 1987, 335
  • wistra 1986, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1969 - 5 StR 644/68

    Beschäftigung von Kreisangestellten eines Oberkreisdirektors mit privaten

    Auszug aus BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86
    Die Auffassung des Landgerichts, der Angeklagte sei wegen Untreue (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Januar 1969 - 5 StR 644/68) sowie wegen Bestechlichkeit zu verurteilen, läßt Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86
    Dadurch, daß er dieser Pflicht zuwider gehandelt und es unterlassen hat, ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, hat er sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, an der Tat des Leiters des Prostitutionsbetriebes, der sich der Förderung der Prostitution schuldig gemacht hat, als Gehilfe beteiligt (vgl. BGHSt 8, 186, 189).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86
    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).

    Sein pflichtwidriges Unterlassen führt dazu, dass ihm der Erfolg, den er hätte verhindern sollen, strafrechtlich zugerechnet wird (vgl. BGH NJW 1987, 199).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92

    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

    Damit dient die öffentlich-rechtliche Pflicht des Polizeibeamten, Straftaten zu verhindern, zumindest auch dem Zweck, das von dem jeweiligen Straftatbestand geschützte Rechtsgut vor der ihm konkret drohenden Gefahr zu bewahren (a.A. Rudolphi aaO; Winkelbauer JZ 1986, 1119, 1120).

    So obliegt es beispielsweise dem für die Einhaltung des Gaststättengesetzes zuständigen Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die unzulässige Prostitutionsausübung in einer Bar durch den Entzug der dem Barbetreiber erteilten Konzession zu unterbinden (BGH JZ 1986, 967); der zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat in einem Ermittlungsverfahren gegen den Barbetreiber eingesetzte Kriminalbeamte ist dagegen zur Verhinderung künftiger Prostitutionsausübung nicht ohne weiteres verpflichtet (BGH NJW 1989, 914, 916).

  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01

    Zur Strafbarkeit eines Polizeibeamten nach StGB § 13 Abs 1 wegen Unterlassens der

    Dies gilt jedenfalls für die hier entscheidungserhebliche Frage einer Garantenstellung und einer daraus resultierenden Handlungspflicht für einen zur Strafverfolgung berufenen Polizeibeamten, wenn er außerhalb seines Dienstes Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (vgl. BGHSt 5, 225 ; 12, 277 ; 38, 388 ; BGH, JR 1987, S. 335; BGH, JR 1989, S. 430 ; BGH, NStZ 1998, S. 194; OLG Karlsruhe, JR 1989, S. 210 ; OLG Köln, MDR 1981, S. 955; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 332 f.).
  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von

    Dabei bedarf es in diesem Zusammenhang keiner Erörterung der Voraussetzungen, unter denen Amtsträger allgemein für die Abwendung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs strafrechtlich haften (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 1, abl. dazu Ranft JZ 1987, 914; Rudolphi JR 1987, 336; Winkelbauer JZ 1986, 1119; zum Meinungsstand im Schrifttum: Rogall a.a.O. S. 144 ff).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

    Die Annahme von Tateinheit ergibt sich hier vielmehr aus den für die Beurteilung der Konkurrenzen bei mittelbarer Täterschaft geltenden Grundsätzen für den Fall des - verhaltenseinheitlichen - Zusammentreffens eines Unterlassungsdelikts mit einem Begehungsdelikt (vgl. dazu LK-StGB/Rissing van Saan, 12. Aufl., § 52 Rn. 14 f.; von Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 72 f.; Freund in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 290 ff. jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 1986 - 4 StR 301/86, NJW 1987, 199).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2024 - 1 ORs 1 SRs 16/2

    Strafklageverbrauch, Überschreiten der HU-Frist, Fahren ohne Fahrerlaubnis,

    bb) Ob eine echte Unterlassungstat mit einer gleichzeitig verwirklichten Begehungstat überhaupt in Tateinheit stehen kann, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt, aber teilweise für möglich gehalten, wenn gerade die Begehung der einen Tat der Erfüllung des dem Unterlassungstatbestand zugrundeliegenden Handlungsgebots entgegensteht, also ein innerer Bedingungszusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 15.07.1986, 4 StR 301/86, NJW 1987, 199; Leipziger Kommentar/ Rissing-van Saan, StGB, 13. Auflage, § 52 StGB, Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86   

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https://dejure.org/1986,709
BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86 (https://dejure.org/1986,709)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1986 - 3 StR 197/86 (https://dejure.org/1986,709)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - 3 StR 197/86 (https://dejure.org/1986,709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht - Fehlende Erfüllung des Untreuetatbestandes bei Verletzung einer Rechtsbeziehung, die sich insgesamt als Treueverhältnis darstellt - Anforderungen an ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1987, 63
  • wistra 1986, 256
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86
    Ihm war somit insoweit auch keine Pflicht übertragen, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, selbst wenn ansonsten die Stellung als Vorsitzender der PDB als ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB einzuordnen ist (BGH NJW 1975, 1234).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH VRS 43, 422; BGH JR 1986, 70, 71 mit Anm. von Bruns; BayObLG …
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH VRS 43, 422; BGH JR 1986, 70, 71 mit Anm. von Bruns; BayObLG …
  • BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung

    Auszug aus BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86
    Eine Rechtsbeziehung, die sich insgesamt als Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB darstellt, kann nämlich auch Verpflichtungen enthalten, deren Verletzung nicht vom Untreuetatbestand erfaßt ist (BGH StV 1986, 204).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97

    Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB dann einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, wenn nach den besonderen Umständen eine Gesamtstrafe aus verwirkten Freiheits- und Geldstrafen als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2, 3, 4; Nichteinbeziehung 2; Einbeziehung 1).
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Für den Vorsitzenden einer Untergliederung einer Partei gilt insoweit nichts anderes als für den Vorsitzenden eines Vereins (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 StR 623/90, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 18; BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74, NJW 1975, 1234; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1986 - 3 StR 197/86, wistra 1986, 256).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Falls die neu erkennende Strafkammer wiederum auf Freiheitsstrafe und Geldstrafe erkennen sollte, wird sie die Höhe des Tagessatzes der Geldstrafe zu bestimmen (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1) und möglicherweise § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1-5; BGH NJW 1999, 3132, 3133) zu erörtern haben.
  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse

    Zwischen der Vermögensbetreuungspflicht und dem Handeln des Täters muß weiter ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1; BGH StV 86, 204).

    Zwischen der noch bestehenden Vermögensbetreuungspflicht und der Wegnahme der Gegenstände bestand kein innerer Zusammenhang (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1).

  • BGH, 02.08.2000 - 2 StR 172/00

    Bildung einer Gesamtstrafe, insbesondere Bildung einer gesonderten

    Notwendig ist sie dann, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 m.w.N.).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in solchen Fällen bejaht, in denen erst die Einbeziehung von Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe geführt hatte, deren Höhe entweder keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr zuließ (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 2, 4; Nichteinbeziehung 2) oder aber zwingende beamtenrechtliche Folgen (Beendigung des Beamtenverhältnisses) auslöste (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 3).

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Indes fällt nicht jede auf Grund eines solchen Verhältnisses oder im Zusammenhang mit ihm stehende Verpflichtung ohne weiteres in den Kreis jener fremdnützigen Pflichten, deren Verletzung das Handlungsunrecht des Treubruchstatbestandes verwirklicht (BGH NStZ 1986, 361; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1).
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Nicht jede auf Grund eines solchen Verhältnisses oder im Zusammenhang mit ihm entstehende Verpflichtung fällt ohne weiteres in den Kreis jener fremdnützigen Pflichten, deren Verletzung (durch Tun oder Unterlassen) das Handlungsunrecht des Treubruchtatbestands verwirklicht (vgl. BGH JR 1983, 515; BGH NStZ 1986, 361; BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vermögensbetreuungspflicht 1).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98

    Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung

    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Das wäre etwa bei Verhinderung oder Erschwerung der Strafaussetzung zur Bewährung (BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH bei Holtz MDR 1985, 793; BGH StV 1986, 58) oder dann der Fall, wenn gerade dadurch eine besondere beamtenrechtliche Folge herbeigeführt würde (vgl. BGH wistra 1986, 256, 257).
  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99

    Gesamtgeldstrafe neben einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Eine dahingehende Prüfung war im vorliegenden Fall geboten (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1-4): Zum einen ist die Erhöhung der Freiheitsstrafe durch die Einbeziehung der Geldstrafen im Vergleich zur gesonderten Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe ein schwereres Strafübel.
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 464/97

    Grundlagen der Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 05.08.1993 - 1 StR 436/93

    Strafrechtliche Wirkungen der körperlichen Züchtigung durch einen Lehrer

  • OLG Jena, 20.04.2005 - 1 Ws 123/05

    Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Sinne des § 460

  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 699/98

    Möglichkeit der Erkennung auf eine gesonderte Gesamtgeldstrafe

  • BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90

    Bestimmung des Tatorts beim Handeln durch einen anderen

  • BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der

  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91

    Anforderungen an den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe

  • OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95

    Nichtberücksichtigung einer günstigen Sozialprognose bei der Strafaussetzung zur

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91

    Möglichkeit eine Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe gesondert bestehen zu

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 497/87

    Mißbrauchstatbestand bei Untreue nur bei Überschreitung des rechtlichen "Dürfens"

  • BGH, 16.10.1992 - 3 StR 463/92

    Anforderungen an die Begründung der Einzelstrafen bei Bildung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung einer Geldstrafe -

  • BGH, 23.12.1987 - 4 StR 501/87

    Beendigung einer Trunkenheitsfahrt durch eine vorübergehende Fahrtunterbrechung -

  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 862/92

    Zusätzliche Minderung des Strafrahmens bei einem minder schweren Fall der

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