Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.04.1987

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1987 - 4 StR 81/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9492
BGH, 02.04.1987 - 4 StR 81/87 (https://dejure.org/1987,9492)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1987 - 4 StR 81/87 (https://dejure.org/1987,9492)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1987 - 4 StR 81/87 (https://dejure.org/1987,9492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,9492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von unberechtigten Gehaltsüberweisungen als selbständige Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1987, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16

    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft

    Sollen - wie hier - mehrere Personen durch eine Täuschung dazu veranlasst werden, wiederholte (hier monatlich erfolgende) Lastschrifteinzüge zu dulden und damit selbstschädigend über ihr Vermögen zu verfügen, bestimmt sich die Zahl der einzelnen Betrugstaten nämlich nicht nach der Zahl der Lastschriften, sondern nach der Zahl der getäuschten Personen (vgl. Senatsurteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87, wistra 1987, 257 für mehrere, durch eine Täuschung veranlasste Überweisungen).
  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

    Dies ist insbesondere beim Betrug der Fall, wenn dieselbe Irrtumserregung mehrere Vermögensverfügungen zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 09.10.2019, 2 StR 337/19, Rn. 5; BGH Urteil vom 02.04.1987, 4 StR 81/87, Rn. 8; jeweils nach juris).
  • BGH, 09.10.2019 - 2 StR 337/19

    Betrug (Konkurrenzen: mehrere Vermögensverfügungen infolge derselben

    Werden durch dieselbe Irrtumserregung mehrere Vermögensverfügungen bewirkt, liegt rechtlich nur eine Tat vor (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 145/20

    Fehlende Angaben zu möglicher Handlungseinheit in den Urteilsfeststellungen

    "Den Urteilsfeststellungen lässt sich nicht entnehmen, ob - wofür neben der Personenidentität der Geschädigten und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch die Aufspaltung in einen ‚ansparenden' und einen ‚ausschüttenden' Teil sprechen - die am 18. März 2009 mit den Zeugen S. und D. J. geschlossenen Darlehensverträge (Taten zu Nummern 10/11 der Urteilsgründe) auf derselben Irrtumserregung beruhten und also das zugrundeliegende Verhalten des Angeklagten rechtlich als eine Handlung im Sinne des § 52 StGB einzustufen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87).
  • BGH, 23.02.1995 - 1 StR 849/94

    Betrug - Tateinheit - Tateinheitliche Handlung

    Die somit gegebene Identität des Tatmittels bewirkt in den Fällen 1, 4 und 5 bezüglich der Anlagen vom 19. und 23. Oktober sowie 5. November 1990 Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87; Beschlüssevom 23. Januar 1970 - 2 StR 604/69 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1970, 381f., undvom 8. November 1994 - 1 StR 492/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7012
BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87 (https://dejure.org/1987,7012)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1987 - 1 StR 57/87 (https://dejure.org/1987,7012)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1987 - 1 StR 57/87 (https://dejure.org/1987,7012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,7012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe für die Annahme eines besonders schweren Fall des Betrugs - Ergebnis der Wertung über die Anwendung des verschärften Strafrahmens als tatrichterliche Ermessensentscheidung - Hinweis auf die Grenzen über die Gewährung von Strafaussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1987, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob ein besonders schwerer Fall - hier des Betrugs und der Untreue - vorliegt, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen (BGH NJW 1986, 1699, 1700; vgl. ferner BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L].
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
    Soweit das Landgericht entschieden hat, die Verteidigung der Rechtsordnung stehe einer Aussetzung der Vollstreckung nicht entgegen, hat es zu Recht auf das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalles aufgeklärten Bevölkerung, nicht auf die Bewertung in der Berichterstattung der örtlichen Presse abgestellt (vgl. BGHSt 24, 64, 69) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70].
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob ein besonders schwerer Fall - hier des Betrugs und der Untreue - vorliegt, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen (BGH NJW 1986, 1699, 1700; vgl. ferner BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L].
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
    Die Gewährung von Strafaussetzung hält sich gleichfalls im Rahmen der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Grenzen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114; BGH StV 1984, 376; BGH wistra 1985, 20).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
    Ein besonders schwerer Fall ist anzunehmen, wenn nach dem Ergebnis dieser Prüfung das Tatbild derart vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH NStZ 1981, 391).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
    Die Gewährung von Strafaussetzung hält sich gleichfalls im Rahmen der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Grenzen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114; BGH StV 1984, 376; BGH wistra 1985, 20).
  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob ein besonders schwerer Fall - hier des Betrugs und der Untreue - vorliegt, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen (BGH NJW 1986, 1699, 1700; vgl. ferner BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L].
  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
    Die Gewährung von Strafaussetzung hält sich gleichfalls im Rahmen der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Grenzen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114; BGH StV 1984, 376; BGH wistra 1985, 20).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Sie läßt die erforderliche eingehende Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vermissen (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1699, 1700 und BGH wistra 1987, 257 f, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

    Soweit dies davon abhängt, ob eine Strafaussetzung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (BGHSt 24, 64 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]), wird zu beachten sein, daß maßgebend das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung ist (BGH, Urteil vom 7. April 1987 - 1 StR 57/87).
  • AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall

    Eine derartige Konstellation konnte das Gericht indes nicht feststellen, zumal Maßstab im Sinne des § 56 Abs. 3 StGB nur das Verständnis der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung sein kann (vgl. BGH wistra 1987, 257; NStE Nr. 27 zu § 56 StGB ), die - worin sich das Gericht sicher ist - die Strafaussetzung unter den gegebenen besonderen Umständen nachzuvollziehen in der Lage wäre.
  • BGH, 01.09.1987 - 1 StR 373/87

    Annahme einer Revision

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Tatrichter aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (vgl. BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NJW 1986, 1699, 1700; BGH, Urt. v. 7. April 1987 - 1 StR 57/87).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht