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   BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88   

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BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88 (https://dejure.org/1989,1820)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1989 - 3 StR 415/88 (https://dejure.org/1989,1820)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1989 - 3 StR 415/88 (https://dejure.org/1989,1820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit - Ablehnung des Erscheinens aus dem Ausland - Steuerhinterziehung wegen nicht gerechtfertigter steuerfreier innergemeinschaftlicher Ausfuhrlieferungen - Nachweis des Vorliegens einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; UStDV § 8; UStG § 4, § 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1989, 190
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.1983 - 1 StR 765/82

    Umsatzsteuerbefreiung - Ausfuhrlieferungen - Nachweis - Belege

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88
    Diese Voraussetzungen müssen - verfassungsrechtlich bedenkenfrei (vgl. BGHSt 31, 248, 250) [BGH 08.02.1983 - 1 StR 765/82] - so, wie in §§ 8 ff UStDV bestimmt, vom Unternehmer nachgewiesen sein.
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88
    An einer Beweisaufnahme im Ausland teilzunehmen, war das Landgericht auch aus Gründen der Aufklärungspflicht (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Auslandszeuge 1) nicht gehalten, zumal eine Teilnahme deutscher Richter an einer Beweisaufnahme im Ausland - ihre Möglichkeit mit der Berechtigung, den Zeugen zu befragen, unterstellt - in der deutschen Strafprozeßordnung nicht geregelt, geschweige denn vorgeschrieben ist (vgl. BGH StV 1981, 601; BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84; BGHR StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen -

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88
    An einer Beweisaufnahme im Ausland teilzunehmen, war das Landgericht auch aus Gründen der Aufklärungspflicht (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Auslandszeuge 1) nicht gehalten, zumal eine Teilnahme deutscher Richter an einer Beweisaufnahme im Ausland - ihre Möglichkeit mit der Berechtigung, den Zeugen zu befragen, unterstellt - in der deutschen Strafprozeßordnung nicht geregelt, geschweige denn vorgeschrieben ist (vgl. BGH StV 1981, 601; BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84; BGHR StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 28.07.1986 - 3 StR 61/86

    Verpflichtung des deutschen Richters zum Hinwirken auf die Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88
    An einer Beweisaufnahme im Ausland teilzunehmen, war das Landgericht auch aus Gründen der Aufklärungspflicht (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Auslandszeuge 1) nicht gehalten, zumal eine Teilnahme deutscher Richter an einer Beweisaufnahme im Ausland - ihre Möglichkeit mit der Berechtigung, den Zeugen zu befragen, unterstellt - in der deutschen Strafprozeßordnung nicht geregelt, geschweige denn vorgeschrieben ist (vgl. BGH StV 1981, 601; BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84; BGHR StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88
    Diese nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung (BGH NStZ 1985, 375, 376) hat das Landgericht im Hinblick auf die Notwendigkeit der persönlichen Anhörung und des persönlichen Eindrucks wegen der entgegenstehenden Bekundungen anderer Zeugen sachgerecht begründet.
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Fehlen Nachweise oder Bescheinigungen, deren Vorliegen sachlich-rechtliche Voraussetzung einer Steuernorm sind, und weiß der Steuerpflichtige, dass er diese Bescheinigungen benötigt, um die Voraussetzungen einer bestimmten begünstigenden Regelung erfüllen zu können, so begeht er eine Steuerhinterziehung, wenn er diese steuerliche Regelung beansprucht und dabei das Nichtvorliegen der erforderlichen Bescheinigungen verschweigt (vgl. BGH-Urteil vom 8. Februar 1983 1 StR 765/82, BGHSt 31, 248, wistra 1983, 115; BGH-Beschluss vom 4. Januar 1989 3 StR 415/88, wistra 1989, 190, jeweils zum Buchnachweis für die Steuerbefreiung der Ausfuhr gemäß § 6 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--; BGH-Urteil vom 12. Mai 2005 5 StR 36/05, wistra 2005, 308, BFH/NV 2005, Beilage 4, 400; Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. Oktober 1987 …
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Entsprechend entschieden die Fachgerichte zur Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen (vgl. BFHE 130, 118; BGHSt 31, 248; BGH, Beschluss vom 4. Januar 1989 - 3 StR 415/88 -, UR 1990, S. 26 = wistra 1989, S. 190; dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 u.a. -, DStZ/E 1989, S. 142).
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Sofern das LSG eine persönliche Vernehmung der Zeuginnen vor ihm selbst als erforderlich angesehen hat (vgl dazu BGH NJW 1990, 3088 f), durfte es zwar die Beweisaufnahme durch ein israelisches Gericht (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 363 der Zivilprozeßordnung ) für ungeeignet halten; es hätte dann jedoch zunächst versuchen müssen, die Zeuginnen zu einem eigenen Gerichtstermin in Deutschland zu laden, bevor es zu der Überzeugung kommen konnte, die Beweismittel seien gänzlich untauglich, da der Vernehmung tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstünden (vgl dazu BGH BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Auslandszeuge 2; BGH NJW 1990, 1124; 1992, 1768; Damrau in Münchener Komm zur ZPO, 2. Aufl, § 377 RdNr 5; Chr.
  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09

    Keine Steuerhinterziehung bei Verletzung der Nachweispflichten, wenn die

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 130, 118; BFH/NV 1996, 184; BFH BStBl II 1995, 515; BFH/NV 2001, 212) bei Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht von anderen Grundsätzen ausgegangen wurde (BGHSt 31, 248 , BGH wistra 1989, 190), hält der Senat in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs daran nicht mehr fest.
  • BGH, 04.03.1992 - 3 StR 460/91

    Verlesen einer Niederschrift über die Vernehmungen einer Zeugin obwohl diese

    Wenn auch das Landgericht im Zeitpunkt der Fertigung des Rechtshilfeersuchens keine Kenntnis davon hatte, daß die Lebensgefährtin des früheren Mitbeschuldigten mit ihm verlobt war, so ergab sich das doch aus deren Bekundung vor dem italienischen Richter am 10. Dezember 1990 bei der u.a. der Vorsitzende der Strafkammer und der Berichterstatter anwesend waren, obwohl sie nach deutschem Strafprozeßrecht nicht gehalten waren, an einer Beweisaufnahme im Ausland teilzunehmen (vgl. BGHR StPO § 244 II Auslandszeuge 2).

    Unabhängig davon, daß die Geltendmachung von Mängeln der kommissarischen Vernehmung verwirkt ist, wenn - wie hier - der Verlesung des Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung nicht widersprochen worden ist (BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; Kleinknecht/Meyer § 251 StPO Rdn. 42), liegt der behauptete Rechtsverstoß nicht vor: Ein Recht, einen inhaftierten Beschuldigten zur Anwesenheit oder Gegenüberstellung bei Zeugenvernehmungen ins Ausland zu überstellen, kennt die Strafprozeßordnung ebensowenig wie die Verpflichtung eines deutschen Richters, daran teilzunehmen (BGHR StPO § 244 II Auslandszeuge 2).

  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

    Im übrigen war das Landgericht nicht verpflichtet, an einer Beweisaufnahme im Ausland teilzunehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 7).
  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

    Die Beurteilung, insbesondere "angesichts der verwandtschaftlichen Beziehungen" komme es auf den persönlichen Eindruck des Zeugen an, stand im pflichtgemäßen - hier nicht verletzten - Ermessen des Tatrichters (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 7).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 91/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund Verfälschungen von Belegen -

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 (BGHR AO § 370 III 4, Belege 1; wistra 1989, 190) ausgeführt hat, setzen die Begriffe des "Nachmachens" und "Verfälschens" in § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO eine Täuschung über den erkennbaren Aussteller der Belege voraus.
  • BGH, 05.08.1992 - 3 StR 237/92

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen im Ausland

    An einer Beweisaufnahme in Marokko teilzunehmen, waren die deutschen Richter - nicht nur, wie der Generalbundesanwalt meint, "bei dieser Sachlage", sondern grundsätzlich - auch aus Gründen der Aufklärungspflicht nicht gehalten (BGHR StPO § 244 II Auslandszeuge 2).
  • BGH, 10.02.1989 - 3 StR 525/88
    Eine Zeugenvernehmung im Ausland durch die Strafkammer oder in Anwesenheit der Strafkammer ist in der deutschen Strafprozeßordnung nicht vorgesehen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Januar 1989 - 3 StR 415/88 zum Abdruck in BGHR StPO § 244 II Auslandszeuge 2 vorgesehen; ferner auch BGH, Urteil vom 18. Januar 1989- 2 StR 583/88).
  • BGH, 05.06.1991 - 2 StR 555/90

    Aufklärungsrüge wegen Unterlassung der kommissarischen Vernehmung von sich im

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