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   BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90   

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https://dejure.org/1990,7144
BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90 (https://dejure.org/1990,7144)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1990 - 1 StR 144/90 (https://dejure.org/1990,7144)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 1 StR 144/90 (https://dejure.org/1990,7144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Irrtums bei Vornehmen einer Vermögensverfügung trotz Zweifel - Umwandlung von Fremdbesitz in Eigenbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1990, 305
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86

    Untreue - Eigentumsvorbehalt - Kaufvertrag - Recht zum Weiterverkauf -

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90
    Die bloße Abrede, für einen anderen bestimmte Gegenstände zu einem festgesetzten Preis zu verkaufen, begründet für sich noch keine Vermögensbetreuungspflicht i.S. des § 266 Abs. 1 2. Alternative StGB (BGH wistra 1987, 136 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 7).
  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 162/87

    Auslösen einer Vermögensbetreuungspflicht durch eine Abrede über den

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90
    Die bloße Abrede, für einen anderen bestimmte Gegenstände zu einem festgesetzten Preis zu verkaufen, begründet für sich noch keine Vermögensbetreuungspflicht i.S. des § 266 Abs. 1 2. Alternative StGB (BGH wistra 1987, 136 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 7).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90
    Denn er hat damit ein Verhalten an den Tag gelegt, das den sicheren Schluß zuläßt, daß er die Bilder bzw. deren wirtschaftlichen Wert unter Ausschluß des Eigentümers seinem Vermögen einverleiben, den bisherigen Fremdbesitz in Eigenbesitz umwandeln wollte (BGHSt 4, 236, 238; BGHSt 34, 309, 311 f. [BGH 17.03.1987 - 1 StR 693/86]; vgl. auch BGHR StGB § 246 Abs. 1 Zueignung 1).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90
    Untreue im Sinne des vom Landgericht angenommenen Mißbrauchstatbestandes setzt voraus, daß der Täter im Rahmen von Rechtsbeziehungen handelt, durch die ihm ein rechtliches Können gewährt worden ist, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (BGHSt 5, 61, 63; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Mißbrauch 2).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90
    Untreue im Sinne des vom Landgericht angenommenen Mißbrauchstatbestandes setzt voraus, daß der Täter im Rahmen von Rechtsbeziehungen handelt, durch die ihm ein rechtliches Können gewährt worden ist, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (BGHSt 5, 61, 63; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Mißbrauch 2).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90
    Denn er hat damit ein Verhalten an den Tag gelegt, das den sicheren Schluß zuläßt, daß er die Bilder bzw. deren wirtschaftlichen Wert unter Ausschluß des Eigentümers seinem Vermögen einverleiben, den bisherigen Fremdbesitz in Eigenbesitz umwandeln wollte (BGHSt 4, 236, 238; BGHSt 34, 309, 311 f. [BGH 17.03.1987 - 1 StR 693/86]; vgl. auch BGHR StGB § 246 Abs. 1 Zueignung 1).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Die Strafkammer hat nicht festgestellt, dass die Patienten Zweifel an der Richtigkeit der von der M. GmbH erstellten Rechnungen gehabt haben, die ohnedies einen Irrtum grundsätzlich nicht entfallen ließen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02; BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 144/90; Satzger in SSW-StGB, § 263 Rn. 78 jew. mwN).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stimmt im wesentlichen mit der herrschenden Auffassung im Schrifttum überein (BGH wistra 1990, 305; 1992, 95, 97; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 21; vgl. auch BGHSt 2, 325, 326).
  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Ein Irrtum im Sinne des § 263 StGB ist nicht nur gegeben, wenn der Getäuschte von der Gewißheit der behaupteten Tatsache ausgeht, sondern auch dann, wenn er trotz gewisser Zweifel die Vermögensverfügung trifft, wenn er also die Möglichkeit der Unwahrheit für geringer hält (BGH wistra 1990, 305).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Denn der Getäuschte ist im Regelfall des Betrugs schon dann der List des anderen zum Opfer gefallen, wenn er die Vermögensverfügung trotz eines Zweifels vornimmt (BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 144/90, wistra 1990, 305; vgl. auch Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 19).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Ein im Sinne des § 263 StGB bedeutsamer Irrtum wird weder dadurch ausgeschlossen, daß der Getäuschte den Irrtum hätte vermeiden können (vgl. BGHSt 34, 199, 201; Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 23. Aufl., § 263 Rdn. 20), noch dadurch, daß er an der Richtigkeit der ihm gemachten Erklärungen noch gewisse Zweifel hat (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1990 - 1 StR 144/90, wistra 1990, 305; Cramer aaO § 263 Rdn. 40; Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 50. Aufl., § 263 Rdn. 40).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Ein Irrtum liegt aber nicht nur vor, wenn der Getäuschte von der Gewißheit der behaupteten Tatsache ausgeht, sondern auch dann, wenn er trotz gewisser Zweifel eine Verfügung trifft, weil er es für unwahrscheinlich hält, daß die behauptete Tatsache nicht zutrifft (BGH wistra 1990, 305 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Denn der Getäuschte ist im Regelfall des Betruges schon dann der List des anderen zum Opfer gefallen, wenn er die Vermögensverfügung trotz eines Zweifels vornimmt (BGH wistra 1990, 305 f.; 2003, 142 ff. m.z.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl. 2001, § 263 Rn. 40).
  • BayObLG, 13.11.2003 - 5St RR 307/03
    Zur Abgrenzung des Treubruchstatbestands vom Missbrauchstatbestand der Untreue und dieser beiden Untreuetatbestände gegenüber dem Tatbestand der veruntreuenden Unterschlagung (im Anschluss an BGH wistra 1990, 305; 1991, 341).
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