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   BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92   

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BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92 (https://dejure.org/1992,3785)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1992 - 4 StR 306/92 (https://dejure.org/1992,3785)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1992 - 4 StR 306/92 (https://dejure.org/1992,3785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser Abrechnung kassenärztlicher Leistungen - Vornahme von Zuschreibungen und Änderungen auf Krankenscheinen nach einem im wesentlichen festgefügten Muster - Genaue Kenntnis der Höhe des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 1992, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Im allgemeinen liegt ein auf einen Gesamterfolg gerichteter, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorwegbegreifender Gesamtvorsatz im Hinblick auf den beträchtlichen Tatzeitraum, die Struktur des kassenärztlichen Abrechnungswesens und den Wechsel des an der Tat beteiligten nichtärztlichen Personals eher fern (BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91).

    Der Gesamtvorsatz muß zudem auf einen Gesamterfolg gerichtet sein (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; vgl. auch BGHSt 20, 21, 30 [BGH 04.09.1964 - 4 StR 326/64]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10, 13, 19; BGH, Beschluß vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92).

  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Verhängung einer gesonderten Geldstrafe nach § 41 StGB vornehmlich auf Fälle zugeschnitten ist, in denen es nach der Art von Tat und Täter ausnahmsweise zur Erreichung der Strafzwecke sinnvoll erscheint, diesen nicht nur an der Freiheit, sondern darüber hinaus auch am Vermögen zu treffen (BGHSt 26, 325, 328, 330).

    Daß die Angeklagte den rechtswidrigen Vermögensvorteil in erster Linie zu Gunsten der beiden Praxisinhaber bewirkt hat, steht der Anwendung der Bestimmung zwar grundsätzlich nicht entgegen (BGHSt 26, 325, 327; 32, 60, 61 f.).

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Im allgemeinen liegt ein auf einen Gesamterfolg gerichteter, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorwegbegreifender Gesamtvorsatz im Hinblick auf den beträchtlichen Tatzeitraum, die Struktur des kassenärztlichen Abrechnungswesens und den Wechsel des an der Tat beteiligten nichtärztlichen Personals eher fern (BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91).

    Der Gesamtvorsatz muß zudem auf einen Gesamterfolg gerichtet sein (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; vgl. auch BGHSt 20, 21, 30 [BGH 04.09.1964 - 4 StR 326/64]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10, 13, 19; BGH, Beschluß vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92).

  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Der Gesamtvorsatz muß zudem auf einen Gesamterfolg gerichtet sein (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; vgl. auch BGHSt 20, 21, 30 [BGH 04.09.1964 - 4 StR 326/64]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10, 13, 19; BGH, Beschluß vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92).

    Deshalb kommt hier ein Gesamtvorsatz in Ermangelung eines für einen konkreten Zeitraum der Höhe nach wenigstens bestimmbaren Schadens nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluß vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92 m.w.N.).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Im allgemeinen liegt ein auf einen Gesamterfolg gerichteter, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorwegbegreifender Gesamtvorsatz im Hinblick auf den beträchtlichen Tatzeitraum, die Struktur des kassenärztlichen Abrechnungswesens und den Wechsel des an der Tat beteiligten nichtärztlichen Personals eher fern (BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91).

    Der Gesamtvorsatz muß zudem auf einen Gesamterfolg gerichtet sein (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; vgl. auch BGHSt 20, 21, 30 [BGH 04.09.1964 - 4 StR 326/64]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10, 13, 19; BGH, Beschluß vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92).

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Die absolute Verjährung (§ 78 c Abs. 3 StGB) erstreckt sich auf alle Betrugstaten, deren Erfolg vor dem 10. Januar 1982 eingetreten ist (vgl. BGHSt 27, 342 [BGH 25.01.1978 - 3 StR 412/77]; 36, 105, 118; BGH NJW 1974, 914; BGH NStE Nr. 4 zu § 78 a StGB).
  • BGH, 04.09.1964 - 4 StR 326/64
    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Der Gesamtvorsatz muß zudem auf einen Gesamterfolg gerichtet sein (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; vgl. auch BGHSt 20, 21, 30 [BGH 04.09.1964 - 4 StR 326/64]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10, 13, 19; BGH, Beschluß vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92).
  • BGH, 21.01.1974 - PatAnwSt (R) 3/73

    Briefkopf des Patentanwalts

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Die absolute Verjährung (§ 78 c Abs. 3 StGB) erstreckt sich auf alle Betrugstaten, deren Erfolg vor dem 10. Januar 1982 eingetreten ist (vgl. BGHSt 27, 342 [BGH 25.01.1978 - 3 StR 412/77]; 36, 105, 118; BGH NJW 1974, 914; BGH NStE Nr. 4 zu § 78 a StGB).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Die absolute Verjährung (§ 78 c Abs. 3 StGB) erstreckt sich auf alle Betrugstaten, deren Erfolg vor dem 10. Januar 1982 eingetreten ist (vgl. BGHSt 27, 342 [BGH 25.01.1978 - 3 StR 412/77]; 36, 105, 118; BGH NJW 1974, 914; BGH NStE Nr. 4 zu § 78 a StGB).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
    Daß die Angeklagte den rechtswidrigen Vermögensvorteil in erster Linie zu Gunsten der beiden Praxisinhaber bewirkt hat, steht der Anwendung der Bestimmung zwar grundsätzlich nicht entgegen (BGHSt 26, 325, 327; 32, 60, 61 f.).
  • OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08

    Erlass eines Strafbefehls wegen Kennzeichenverletzung; Verhältnis zwischen der

    So lassen die Einkommensverhältnisse des Angeklagten, die die Kammer auf monatliche Leistungen in Höhe von 325,- EUR festgestellt hat, die Verhängung einer kumulativen Geldstrafe allenfalls unter engen Voraussetzungen zu (BGHR StGB § 41 Bereicherung 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92   

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https://dejure.org/1992,4017
BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92 (https://dejure.org/1992,4017)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1992 - 1 StR 136/92 (https://dejure.org/1992,4017)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 1 StR 136/92 (https://dejure.org/1992,4017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untreue zulasten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch deren Geschäftsführer - Voraussetzung für eine Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhang bei Untreuetaten zulasten einer GmbH durch deren Geschäftsführer - Zäsur bei Untreuetaten durch die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • wistra 1992, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.1991 - 1 StR 77/91

    Voraussetzungen zur Annahme eines Gesamtvorsatzes - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92
    Es können insbesondere größere Zeitabstände oder einschneidende Ereignisse ein sich über längere Zeit erstreckendes Tatgeschehen unterbrechen (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 34).
  • BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84

    Zuständigkeit für die Entscheidung über Haftentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92
    Ob eine solche Unterbrechung vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und unterliegt grundsätzlich der Beurteilung des Tatrichters (BGH StV 1984, 366, 367; BGH wistra 1989, 301, 302).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Bei dieser Sachlage kann nach Teileinstellung wegen der vom Fortsetzungszusammenhang eindeutig nicht erfaßten verjährten Einzeltaten der den Angeklagten nicht beschwerende weitergehende Schuldspruch wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Vergewaltigung bestehenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1992 - 1 StR 136/92 -, wistra 1992, 340, 341; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90 -, NJW 1991, 307, 308, insoweit in BGHSt 37, 179 nicht abgedruckt; vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 5 StR 25/91 -).
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