Rechtsprechung
BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Beschleunigungsgebotes als allgemeines Verfahrenshindernis - Vorliegen einer schweren Brandstiftung bei aufgegebener Alleinbewohnung des Tatobjekts durch den Auftraggeber der Brandstiftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46, § 306 Nr. 2; StPO § 260 Abs. 3
Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis - Gemeingefährliche Straftaten: Schwere Brandstiftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.12.1992 - 39 Js 62705/88
- BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Papierfundstellen
- wistra 1994, 21
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 26.06.1986 - 1 StR 299/86
Strafbarkeit wegen einfacher Brandstiftung eines das Gebäude allein bewohnenden …
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Eine Verurteilung aus § 306 Nr. 2 StGB scheidet jedoch dann aus, wenn der Auftraggeber der Brandstiftung das Haus alleine bewohnt und es zur Tatzeit nicht mehr als seine Wohnung betrachtet (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8).Ein Schuldspruch aus § 306 Nr. 2 StGB hätte ergänzender Feststellungen zur Belegenheit der Gaststätte bedurft, insbesondere ob es sich bei dem Gebäude um ein gemischt genutztes Objekt handelte (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 1, 2, 3) oder ob die Gaststätte so mit einem weiteren bewohnten Gebäude verbunden war, daß beide Baulichkeiten ein einheitliches Gebäude bildeten (…vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 7).
- BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87
Aufgabe des Wohnzwecks
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Eine Verurteilung aus § 306 Nr. 2 StGB scheidet jedoch dann aus, wenn der Auftraggeber der Brandstiftung das Haus alleine bewohnt und es zur Tatzeit nicht mehr als seine Wohnung betrachtet (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8).Denn der Auftraggeber Bi. konnte zwar die Zweckbestimmung des Hauses als Wohnung für sich selbst aufgeben, nicht jedoch für seine Ehefrau oder andere möglicherweise mit im Haus lebende Bewohner (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4 m.w.N.).
- BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - …
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Da das Haus im Auftrag des Mieters Bi. in Brand gesetzt wurde, und dieser - nicht ausschließbar - den Brandbeschleuniger selbst zuvor in den Räumen ausgelegt hatte, lag es nahe, daß Bi. mit der Auftragserteilung zur Brandstiftung die bisherige Zweckbestimmung des Hauses - nämlich ihm als Wohnung zu dienen - jeweils aufgegeben hatte (vgl. BGHSt 26, 121, 122).
- BGH, 18.06.1986 - 2 StR 249/86
Brandlegungen innerhalb eines gemischt genutzten mehrstöckigen Gebäudes - …
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Ein Schuldspruch aus § 306 Nr. 2 StGB hätte ergänzender Feststellungen zur Belegenheit der Gaststätte bedurft, insbesondere ob es sich bei dem Gebäude um ein gemischt genutztes Objekt handelte (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 1, 2, 3) oder ob die Gaststätte so mit einem weiteren bewohnten Gebäude verbunden war, daß beide Baulichkeiten ein einheitliches Gebäude bildeten (…vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 7). - BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86
Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Ein Schuldspruch aus § 306 Nr. 2 StGB hätte ergänzender Feststellungen zur Belegenheit der Gaststätte bedurft, insbesondere ob es sich bei dem Gebäude um ein gemischt genutztes Objekt handelte (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 1, 2, 3) oder ob die Gaststätte so mit einem weiteren bewohnten Gebäude verbunden war, daß beide Baulichkeiten ein einheitliches Gebäude bildeten (…vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 7). - BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des …
- BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Abgesehen davon, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verletzung des Beschleunigungsgebotes die Wirkung eines allgemeinen Verfahrenshindernisses nicht zukommt (BGHSt 35, 137, 140 m.w.N., BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 19; BGH NStZ 1989, 283; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1993, 450), gebietet auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluß vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, wistra 1993, 219) im vorliegenden Fall keine andere, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichende Betrachtung. - BGH, 10.05.1988 - 4 StR 118/88
Inbrandsetzen eines nicht zum Aufenthalt von Menschen dienenden Teils eines …
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Feststellungen zu anderen, in enger Verbundenheit zu der Gaststätte belegenen Gebäuden, die zum zeitweisen Aufenthalt von Menschen auch zur Nachtzeit dienten (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 3 Räumlichkeit 1), sind dem Urteil nicht zu entnehmen. - BGH, 16.08.1988 - 5 StR 367/88
Unzureichende Substantiierung der Urteilsgründe hinsichtlich der Herbeiführung …
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Eine Verurteilung aus § 306 Nr. 2 StGB scheidet jedoch dann aus, wenn der Auftraggeber der Brandstiftung das Haus alleine bewohnt und es zur Tatzeit nicht mehr als seine Wohnung betrachtet (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8). - BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen …
Auszug aus BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Der neue Tatrichter wird indessen die weit zurückliegende Tatzeit ebenso wie die lange Verfahrensdauer bei der erneuten Strafzumessung zu bedenken haben (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5). - BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
Schmücker-Prozess
- BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur …
- BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91
Anstiftung zum Versicherungsbetrug in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerer …
- BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91
Voraussetzungen für die Begründung eines Verfahrenshindernisses bei übermäßiger …
- BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92
Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2 …
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
- OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93
Einstellung eines Strafverfahrens wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Ob das bei einer solchen Sachlage bestehende Verfolgungsverbot als stets von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis zu verstehen ist (so etwa OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134; LG Düsseldorf NStZ 1988, 427; LG Bad Kreuznach NJW 1993, 1725), hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen (BGHSt 35, 137, 143; vgl. auch NJW 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1994, 21; BGH, Beschluß vom 16. August 1996 - 1 StR 745/95 (in BGHSt 42, 219 nicht abgedruckt)). - BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft …
Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22). - BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
Schließlich ist auch eine lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung neben der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und der langen Verfahrensdauer ein wesentlicher Strafmilderungsgrund, ohne daß es dabei auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGH StV 1992, 452; StV 1994, 652; StV 1998, 377;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1993 - 5 StR 67/93; vom 15. September 1993 - 5 StR 523/93; und vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01). - OLG Frankfurt, 16.10.1997 - 3 Ws 811/97
Zustimmungsbedürftigkeit der Einstellung eines Wirtschaftsstrafverfahrens wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar