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   BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93   

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BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93 (https://dejure.org/1994,3371)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1994 - 5 StR 578/93 (https://dejure.org/1994,3371)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 (https://dejure.org/1994,3371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels - Hinterziehung von EG-Eingangsabgaben durch unzutreffende Warenbezeichnungen in den Zollanmeldungen - Erfordernis der genauen Bezeichnung der eingeführten Waren - Unklare Erwägungen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1994, 230
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind nicht dargetan (vgl. zur bisherigen Rechtsprechung: BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165; BGH, wistra 1993, 298; sowie die Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG, NStZ 1993, 434, 585; ferner Beschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).
  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Der neue Tatrichter wird für den Fall einer erneuten Verurteilung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. wistra 1993, 219) und des Bundesgerichtshofs (BGHR MRK Art. 6 I Satz 1 Verfahrensverzögerung 1 bis 3; BGH NStZ 1988, 552; wistra 1992, 66 f.; BGH, Beschluß vom 19. August 1993 - 1 StR 433/93 -) zu den Auswirkungen einer nicht vom Angeklagten zu vertretenden überlangen Verfahrensdauer zu bedenken haben.
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Der neue Tatrichter wird für den Fall einer erneuten Verurteilung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. wistra 1993, 219) und des Bundesgerichtshofs (BGHR MRK Art. 6 I Satz 1 Verfahrensverzögerung 1 bis 3; BGH NStZ 1988, 552; wistra 1992, 66 f.; BGH, Beschluß vom 19. August 1993 - 1 StR 433/93 -) zu den Auswirkungen einer nicht vom Angeklagten zu vertretenden überlangen Verfahrensdauer zu bedenken haben.
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Dies führt zwar trotz der Aufhebung des Urteils noch nicht zur Einstellung des Verfahrens (vgl. BGHSt 35, 137), jedoch muß eine derartige Verfahrensverzögerung bei einer Strafzumessung angemessen berücksichtigt werden.
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind nicht dargetan (vgl. zur bisherigen Rechtsprechung: BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165; BGH, wistra 1993, 298; sowie die Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG, NStZ 1993, 434, 585; ferner Beschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Der neue Tatrichter wird für den Fall einer erneuten Verurteilung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. wistra 1993, 219) und des Bundesgerichtshofs (BGHR MRK Art. 6 I Satz 1 Verfahrensverzögerung 1 bis 3; BGH NStZ 1988, 552; wistra 1992, 66 f.; BGH, Beschluß vom 19. August 1993 - 1 StR 433/93 -) zu den Auswirkungen einer nicht vom Angeklagten zu vertretenden überlangen Verfahrensdauer zu bedenken haben.
  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind nicht dargetan (vgl. zur bisherigen Rechtsprechung: BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165; BGH, wistra 1993, 298; sowie die Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG, NStZ 1993, 434, 585; ferner Beschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Der neue Tatrichter wird für den Fall einer erneuten Verurteilung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. wistra 1993, 219) und des Bundesgerichtshofs (BGHR MRK Art. 6 I Satz 1 Verfahrensverzögerung 1 bis 3; BGH NStZ 1988, 552; wistra 1992, 66 f.; BGH, Beschluß vom 19. August 1993 - 1 StR 433/93 -) zu den Auswirkungen einer nicht vom Angeklagten zu vertretenden überlangen Verfahrensdauer zu bedenken haben.
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind nicht dargetan (vgl. zur bisherigen Rechtsprechung: BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165; BGH, wistra 1993, 298; sowie die Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG, NStZ 1993, 434, 585; ferner Beschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
    Die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind nicht dargetan (vgl. zur bisherigen Rechtsprechung: BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165; BGH, wistra 1993, 298; sowie die Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG, NStZ 1993, 434, 585; ferner Beschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).
  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten -

  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe

  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91

    Vertragswidrig vorgenommene Inkassotätigkeit als rechtsgeschäftliches Handeln des

  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Dabei kann es auch ausreichen, daß die Tat nur mittelbar als Einnahmequelle dient, der Täter sich also mittelbar geldwerte Vorteile über Dritte aus den Tathandlungen verspricht (vgl. BGH wistra 1999, 465; 1994, 230, 232; NStZ 1998, 622, 623).
  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatbestandsmerkmale der "Gewerbsmäßigkeit" (vgl. BGHSt 42, 219, 225; BGH wistra 1994, 230, 232) und der "bandenmäßigen Begehung" (BGHSt 46, 321) festgeschrieben und über § 369 AO auch im Steuerstrafrecht zugrunde zu legen.
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98

    Gewerbsmäßiges Handeln im Rahmen des Kapitalanlagebetruges

    Dies gilt für § 373 AO (vgl. BGH wistra 1994, 230, 232) ebenso wie für Geldwäsche.
  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    Zwar genügt es zur Bejahung von Gewerbsmäßigkeit, dass die Tat - wie etwa beim Ankauf von Rauschgift oder Schmuggelgut zum gewinnbringenden Weiterverkauf - mittelbar als Einnahmequelle dient (BGH aaO und BGH NStZ 1999, 622, 623; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH MDR bei Holtz 1983, 621, 622).
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

    b) Hinzu kommt insbesondere, dass die Gewerbsmäßigkeit der Betrugstaten in den Fällen 15 und 16 der Urteilsgründe, für welche das Landgericht allein wegen der Schadenshöhe die höchsten Einzelstrafen verhängt hat, nicht belegt ist (vgl. dazu BGH wistra 2008, 104; 1999, 465; 1994, 230, 232; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, Rdn. 27).
  • BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99

    Besonders schwerer Fall der Bestechung

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH MDR 1983, 621, 622; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH NStZ.
  • BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94

    Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug

    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).
  • LG Köln, 21.04.2008 - 2 O 684/06
    Obwohl sich die hiesige Klägerin im Strafverfahren zur Sache nicht geäußert, sondern sich dort sogar auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO (der die Auskunftspflicht des Zeugen hinsichtlich ihn selbst belastender Angaben aufhebt) berufen hat, hat das Schöffengericht den Beklagten nicht weiter angehalten, das Geschehen aus seiner Sicht näher darzustellen, um etwaige Abweichungen aufzuklären; vgl. § 244 Abs. 2 StPO; (vgl. dazu BGH, wistra 1994, 230).
  • BGH, 06.09.1994 - 5 StR 288/94

    Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug

    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).
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